© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 16/05 15. April 2005

Werte sind religiös
Mit dem Pflichtfach "Werteunterricht" verletzt der Staat die Rechte der Kirche
Christian Vollradt

Obwohl sich die SPD im Laufe ihrer ruhmreichen Geschichte von einer "Proleten"- zu einer Pädagogenpartei entwickelt hat, schlagen die Irrsinns-Seismographen immer gerade dann besonders heftig aus, wenn die Sozialdemokraten meinen, auf dem Bildungssektor einen neuen Stein der Weisen entdeckt haben. Optimisten verweisen in solchen Fällen gern auf die kurze Halbwertzeit solcher "Fortschritte": Die niedersächsische Orientierungsstufe beispielsweise vollendete noch nicht einmal ihr drittes Jahrzehnt. Die Kosten und langfristigen Schäden solcher schulischen Experimente am lebenden Objekt gereichen jedoch nicht zur allseitigen Freude.

Aktuelles Beispiel einer schulpolitischen Deformation ist der Beschluß des Landesparteitags der Berliner SPD, an den Lehranstalten der Hauptstadt ein neues Fach "Werteunterricht" für alle Schüler verpflichtend einzuführen. Der konfessionelle Religionsunterricht bliebe als freiwilliges Wahlfach zwar erhalten, würde aber durch das neue Pflichtfach in seiner Bedeutung weiter relativiert werden.

Das Beste an diesem Beschluß ist noch der breite Protest, den er hervorgerufen hat. Dabei entwickelt sich der neue "Kirchenstreit" zusehends zu einem innersozialdemokratischen Konflikt. Hier die Berliner Genossen, den "Kampfhund Atheismus" (Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung) entfesselnd, wie der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit oder die bildungspolitische Fraktionssprecherin Felicitas Tesch, dort der Bundesvorsitzende Franz Müntefering und Bundestagspräsident Wolfgang Thierse, die sich ungewohnt vehement der Kritik am Votum des Landesparteitags anschließen. Auch einer der Wortführer des kirchlichen Protests, der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Landesbischof Wolfgang Huber, verfügt schließlich über das rote Parteibuch, wenn auch amtsbedingt im inaktiven Status.

Daß in Deutschland an staatlichen Schulen konfessioneller Religionsunterricht erteilt wird, ist nicht nur historisch - etwa durch das Bündnis von "Thron und Altar" oder die über Jahrhunderte andauernde kirchliche Schulaufsicht - begründet. Nach Artikel 7 des Grundgesetzes unterliegt das ordentliche Lehrfach "Religion" der staatlichen Aufsicht, das Land verfügt über die Personalhoheit und überwacht die äußere Organisation (pädagogische Standards). Zugleich bedürfen die Lehrer jedoch des von kirchlicher Seite bestimmten Eignungsnachweises, der "missio canonica" (katholisch) beziehungsweise der "vocatio" (evangelisch). Da der Staat nicht nur die negative Religionsfreiheit - kein Schüler ist zur Teilnahme am konfessionellen Unterricht gezwungen -, sondern auch die positive garantiert, ist mit dem Religionsunterricht die Bekenntnisfreiheit im gesellschaftlichen Bereich gewährleistet. Gerade weil aber der Staat nach hiesigem Verständnis weltanschaulich neutral sein muß, kann er keinen bekenntnisgeprägten Unterricht inhaltlich festlegen.

Das Konzept der allgemeinen "Werteerziehung", wie sie den Berliner Sozialdemokraten vorschwebt, widerspricht gerade diesem staatlichen Neutralitätsgrundsatz, den durchzusetzen sie vorgeben. Schließlich ist ein Wert, gut markwirtschaftlich gesprochen, Verhandlungssache; sollen Werte im ethischen Bereich stabil und dauerhaft angelegt sein, müssen sie auf bekenntnismäßigen Normen basieren. Der liberale Staat soll und darf von diesen profitieren, begründen - und somit "dazu erziehen" - kann er sie nicht!

Das Dilemma im Fall Berlin ergibt sich nicht zuletzt aus der Sonderstellung des Landes: Gemäß der sogenannten "Bremer Klausel" ist hier der Artikel 7 Grundgesetz nicht verbindlich. Religionsunterricht wird nur von den Religionsgemeinschaften verantwortet und lediglich unter dem Dach der Schule erteilt. So konnte sich hier leichter als anderswo ein islamischer Religionsunterricht in den Schulen etablieren, der abendländischer Wertevermittlung Hohn spricht. Aber nur, weil ebendieser Freiraum existiert, den das Grundgesetz durch seine Forderung nach unbedingter Loyalität der Lehrenden zur Bekenntnisgemeinschaft und zum Staat sonst auszuschließen sucht. Gemeinsam mit den Claqueuren von der atheistischen PDS, denen das "Opium des Volkes" ohnehin ein Dorn im Auge ist, gehen die Genossen daran, das christliche Kind mit dem islamistischen Bade auszuschütten.

Ein gerüttelt Maß Mitschuld an der Misere der religiösen Unterweisung in unseren Schulen, die sich im aktuellen Berliner Streit zugespitzt offenbart, tragen auch die Kirchen selbst. Zum einen werden die inhaltlichen Argumente für das Festhalten an der konfessionellen Gliederung des Religionsunterrichts an staatlichen Schulen in ihrer Stichhaltigkeit durch einen von kirchlicher Seite propagierten Synkretismus abgeschwächt. Zum anderen ist in der Praxis die Erteilung des Fachs oft seinen Namen nicht wert. "Liebe, Sex und Zärtlichkeit" oder "One-world-Ökopazifismus" träfen da schon eher zu, wo "die Sache mit Gott" nur ausnahmsweise gestreift wird.

Statt nur gegen den Verlust grundgesetzlich garantierter Pfründen zu wettern, sollten sich die christlichen Hüter und ihre Schäfchen also lieber wieder unter der Losung ad fontes - zu den Quellen der eigenen religiösen Verkündigung - in der Schule versammeln.


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