© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 13/05 25. März 2005

Ohne deutschen Paß an die Wahlurne
Staatsbürgerschaftsrecht: Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Unions-Fraktion / Deutsch-Türken stimmen mehrheitlich links
Jochen Arp

Nach der Bundestagswahl 2002 wurde eher scherzhaft gesagt, SPD und Grüne verdankten ihre knappe Mehrheit den Türken, denen auf Initiative der linken Bundestagsparteien rechtzeitig mit Hilfe eines neuen Staatsangehörigkeitsrechts die deutsche Staatsbürgerschaft ermöglicht worden war.

Meinungsforschungsinstitute hatten herausgefunden, daß türkischstämmige Deutsche zu mehr als 75 Prozent sozialdemokratisch oder grün wählten (60 Prozent SPD, 17 Prozent Grüne). So war die Bemerkung, die Stimmen der türkischstämmigen Deutschen oder deutschen Türken seien wahlentscheidend gewesen, durchaus wirklichkeitsnah, doch bezeichnete sie keine illegale Handlung.

Jetzt aber kommt durch die Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion ans Licht, daß die knappe Mehrheit von SPD und Grünen bei der Bundestagswahl (6.027 Stimmen gaben den Ausschlag) wie auch das Ergebnis der schleswig-holsteinischen Landtagswahl vor wenigen Wochen, die durch knapp 700 Stimmen entschieden wurde, durch Wahlfälschungen zustande gekommen sein können.

Unter den türkischen Deutschen, die ihre Stimme abgegeben haben, könnten nämlich bis zu 50.000 Personen gewesen sein, die gar nicht mehr im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit waren und daher auch kein Wahlrecht in der Bundesrepublik hatten.

Ende 2004 hatte das Magazin Focus berichtet, daß mindestens 50.000 Türken illegal einen deutschen Paß besitzen. Nach dem reformierten Staatsangehörigkeitsrecht, das den Türken die deutsche Staatsbürgerschaft ermöglicht hatte, hätten sie ihre türkischen Gouverneursämter gebeten, die in Deutschland verlangten Registerauszüge zu manipulieren und dadurch den Wiedererwerb der türkischen Staatsangehörigkeit gegenüber deutschen Behörden zu verschleiern. Nach der seit dem Jahr 2000 gültigen deutschen Rechtslage verliert aber ein Neubürger die deutsche Staatsangehörigkeit wieder, wenn er seine ursprüngliche zurückerwirbt.

Von der Möglichkeit, entgegen den deutschen Rechtsvorschriften die türkische Staatsangehörigkeit zu behalten beziehungsweise wiederzuerlangen, haben etwa 50.000 Türken Gebrauch gemacht. Sie sind wieder Türken geworden und haben damit die deutsche Staatsbürgerschaft verloren (JF 07/05).

In Deutschland wurde davon nichts bekannt

In Deutschland wurde davon nichts bekannt. So tauchten sie aufgrund ihrer zuvor erworbenen deutschen Staatsangehörigkeit in den Wählerverzeichnissen auf und konnten ihre Stimmen abgeben, die zum überwiegenden Teil den Linksparteien zugute kamen.

So haben in Deutschland nicht wahlberechtigte Ausländer mit Sicherheit Wahlen beeinflußt, ohne daß irgend jemand eine genaue Zahl nennen könnte. Die Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage der Union hat diesen Tatbestand bestätigt. Auf die Frage: "Wie stellt die Bundesregierung sicher, daß sich dies nicht wiederholt?" ließ die Regierung erkennen, daß sie den Tatsachen hilflos gegenübersteht.

Denn aus den deutschen Melderegistern geht nicht hervor, ob ein Türke mit deutscher Staatsangehörigkeit zusätzlich die türkische (wieder-) erworben hat und damit der deutschen verlustig gegangen ist. Eine allgemein verbindliche Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit sei nur durch ein rechtskräftiges Urteil eines Verwaltungsgerichts möglich. Ein solches Verfahren sei aber schon aufgrund des damit verbundenen Zeit- und Verwaltungsaufwandes als regelmäßige Überprüfung der in den Melderegistern gespeicherten Daten ausgeschlossen. "Eine eigene Prüfung der Staatsangehörigkeit ist der Wahlorganisation grundsätzlich nicht möglich", lautet die abschließende Auffassung der Bundesregierung.

Es bleibt also alles, wie es ist. Tür und Tor stehen der Wahlbeteiligung von Türken offen, die keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, und das kann, wie die letzten knappen Wahlergebnisse ausweisen, wahlentscheidend sein - zumal bei der nordrhein-westfälischen Landtagswahl im Mai, einem Bundesland mit einem hohen Anteil von Ausländern insbesondere aus der Türkei.

Vor allem vor dem Hintergrund der von Außenminister Joseph Fischer zu verantwortenden großzügigen Visapolitik Osteuropäern fällt es schwer zu glauben, daß solche Folgen zugunsten von Ausländern bei der Einführung des neuen Staatsangehörigkeitsgesetzes von der rot-grünen Regierung nicht bedacht worden sind.


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