© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 11/05 11. März 2005

Blick in die Medien
Absurdistan
Ronald Gläser

Die hehre EU-Wettbewerbskommission hat festgestellt, daß die GEZ-Praxis von ARD und ZDF gegen europäisches Recht verstößt. In einem Brief wurde die Bundesregierung aufgefordert, die "Finanzierung gewinnorientierter Sendungen" abzugrenzen. Außerdem muß der Grundversorgungs-Auftrag klar definiert werden. Das ist ganz wichtig. Die Öffentlich-Rechtlichen tragen diesen Begriff seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wie eine Monstranz vor sich her. Damit begründen sie die Existenz ihrer Milliardenetats einschließlich der Sendeanstalten, Tankstellen und Hotels. Die kommerziellen Aktivitäten sollen, so Brüssel, nach wirtschaftlichen Aspekten geführt werden. Die privaten Fernsehsender hatten sich beschwert und damit diese Rüge erwirkt. Leider sind die EU-Bürokraten weit übers Ziel hinausgeschossen: sie fordern die Gründung einer neuen unabhängigen nationalen Behörde, die darauf achtet, daß diese Vorschläge auch umgesetzt werden. So etwas können sich nur EU-Beamte in ihrer Regulierungswut ausdenken: Im Zweifelsfall wird einfach noch eine neue Behörde gegründet!


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