© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 06/05 04. Februar 2005

Verhindertes Gedenken
DVU: Hausverbot im ehemaligen KZ Sachsenhausen / Kranz entfernt
Peter Möller

Der Kranz mit der Widmung "Allen Opfern des KZ Sachsenhausen" lag nur wenige Stunden am zentralen Obelisken auf dem Gelände des ehemaligen Konzentrationslagers vor den Toren Berlin. Dann wurde der Kranz, der von der DVU-Fraktion stammte, abgeräumt - von der Leitung der Gedenkstätte. Vorausgegangen war diesem ungewöhnlichen Akt ein Streit über die Frage, wer wann wem wo auf welche Art und Weise gedenken darf.

Am Ende der Auseinandersetzung scheint zumindest klar, wer in Sachsenhausen nicht gedenken darf: die DVU-Fraktion im Landtag von Brandenburg. Begonnen hatte alles mit einer gemeinsamen Einladung der Gedenkstätte und des Landtages von Brandenburg zu einer Veranstaltung in Sachsenhausen am 27. Januar, dem nationalen Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus. Seit dessen Einführung 1996 stellt die Gedenkstätte Sachsenhausen jedes Jahr eine andere Opfergruppe in den Mittelpunkt der Erinnerung. In diesem Jahr wurde an die im Dritten Reich verfolgten Christen erinnert und die Sonderausstellung "Martin Niemöller - Persönlicher Gefangener Adolf Hitlers" eröffnet. Der Theologe Niemöller war 1937 bis 1941 Häftling im Konzentrationslager Sachsenhausen.

Kaum hatte die DVU ihre Teilnahme an der Gedenkveranstaltung zugesagt, zu der alle Landtagsfraktionen eingeladen waren, erteilte die Leitung der Gedenkstätte den rechten Parlamentariern Hausverbot für die Veranstaltung. Noch am selben Abend wurde der Fraktion von einem Kurier die Ausladung zugestellt - in Absprache mit dem Präsidenten des Landtages, wie es in dem Schreiben heißt.

Offensichtlich störten sich die Verantwortlichen an der Presseerklärung der DVU, mit der die Fraktion ihre Teilnahme an der Gedenkveranstaltung ankündigt hatte. Darin heißt es unter anderem, die Partei wolle daran erinnern, daß Niemöller nicht nur "Widerstand gegen schreiendes Unrecht unter Hitler" geleistet habe, sondern auch "schwere Verstöße gegen das Völker- und Menschenrecht durch die alliierten Besatzer verurteilte". Außerdem sei die "KZ-Barbarei mit dem Untergang der NS-Diktatur" nicht vorbei gewesen. Von 1945 bis Anfang 1950 seien in dem von den sowjetischen Besatzungstruppen weitergeführten Lager bis zu 20.000 Menschen ums Leben gekommen.

Nach dem Hausverbot für den 27. Januar holten der Parlamentarische Geschäftsführer der DVU-Fraktion, Sigmar-Peter Schuldt, und der Abgeordnete Markus Nonninger die Totenehrung am folgenden Tag nach und legten einen Kranz nieder. Vollständig lautete die Widmung auf der Kranzschleife: "Allen Opfern des KZ Sachsenhausen - auch Edmund Stadtler, Karl Heinrich, Horst Graf von Einsiedel, Heinrich George, Emil Unfried, Otto Nerz, Erich Nehlhans. DVU-Fraktion im Landtag Brandenburg." Die namentlich genannten Männer starben allesamt nach Ende des Zweiten Weltkrieges im sowjetischen Speziallager.

Darin sah die Leitung der Gedenkstätte Sachsenhausen nach Angaben der Märkischen Allgemeinen Zeitung eine Vermengung der Opfer des NS-Konzentrationslagers mit denen des sowjetischen Speziallagers. Grund genug für die Verantwortlichen, den Schlußpunkt unter die Auseinandersetzung um das Gedenken zu setzen und den Kranz der DVU-Fraktion zu entfernen.


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