© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 05/05 28. Januar 2005

Diskriminierungskeule
von Bernd-Thomas Ramb

Die Opposition hat bei der ersten Lesung des Antidiskriminierungsgesetzes den Regierungsfraktionen vorgeworden, ihre Vorstellungen "mit der Keule des Gesetzes" durchsetzen zu wollen. Den Keulencharakter verdeutlichen insbesondere zwei fatale Bestandteile des angestrebten Gesetzes. Zum einen wird die Beweislast auf den der Diskriminierung bezichtigten Prozeßpartner gelegt. Das klingt nach einer Pervertierung des Rechtsprinzips "Im Zweifel für den Anklagten". Jetzt muß der Beklagte alle Zweifel ausräumen, ohne teuren professionellen Rechtsbeistand ein schweres Unterfangen. Zum anderen kann der Kläger seine Rechtsansprüche aus der vermuteten Diskriminierung - in erster Linie materielle Schadensersatzansprüche - an Dritte abtreten. Das senkt sein Klagerisiko auf Null.

Wenn es nicht gelingt, das Gesetz doch noch zu Fall zu bringen, sind die Folgen absehbar: eine Lawine von Gerichtsverfahren wegen vermuteter Diskriminierung. Dies als "Propaganda" abzutun, ist töricht. Die Prozeßkostenverteilung ist eindeutig einseitig. Der Kläger kann nur gewinnen, der Beklagte nur verlieren. Also wird bei jeder geringsten Vermutung geklagt werden. Weitere Folgen: Die Kontakte zu den klageberechtigten Minderheiten werden auf das absolut Notwendigste beschränkt, die Betroffenen zunehmend isoliert. Es sollte auch keinen verwundern, wenn zur Abwendung möglicher Klagen künftig sogar Schmiergelder gefordert und gezahlt werden - denn sonst droht der Schlag mit der Diskriminierungskeule.


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