© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 04/05 21. Januar 2005

Mord im gesellschaftlichen Interesse
Abtreibungen: Die Bundesregierung duldet nicht nur die massenhafte Praxis der vergangenen dreißig Jahre, sondert finanziert die Tötungen im Mutterleib mit Millionenbeträgen
Alexander Barti

In einer Broschüre des Bundesgesundheitsministeriums heißt es zum Thema Schwangerschaftsabbruch: "Für die Versicherten ändert sich nichts, da diese Leistungen auch weiterhin über die Krankenkassen abgerechnet werden. Da es sich um Leistungen handelt, die im gesamtgesellschaftlichen Interesse sind, werden sie aus Steuermitteln finanziert." Die Sätze sind unmißverständlich. Es ist nach Meinung der herrschenden Klasse für Deutschland wichtig, daß diese Abtreibungen stattfinden können.

Gesetzliche Grundlage der sogenannten "Schwangerschaftsabbrüche" ist der Paragraph 218 Strafgesetzbuch, der am 26. April 1974 im Rahmen des Fünften Gesetzes zur Reform des Strafrechts (5.StrRG) als Fristenregelung (BGBl. I, Seite 1.297) mit 247 zu 233 Stimmen und 9 Enthaltungen im deutschen Bundestag verabschiedet wurde. Seitdem reformierte der Bundestag den "218er" viermal. Und jedesmal wurde es trotz anderslautender Propaganda leichter, die Abtreibung durchführen zu lassen.

Vorbereitet wurde die Legalisierung der Abtreibung durch eine Lebenseinstellung, die am treffendsten in dem Postulat "Mein Bauch gehört mir" zum Ausdruck kommt. Die seit den 1960er Jahren zur Marktreife gebrachten hormonellen Verhütungsmittel ("Anti-Babypille") begünstigten zudem eine Lebensführung, die das eigene sexuelle Erleben in den Mittelpunkt stellen konnte, ohne mit ungewollten Schwangerschaften rechnen zu müssen. Für breite Massen entkoppelte sich so die Sexualität von der Notwendigkeit eines sozialen Sicherungssystems, das man gemeinhin "Familie" nannte. Als ein Ergebnis dieser Tendenz kann man heute feststellen, daß Ende der 1960er Jahre die letzten geburtsstarken Jahrgänge zu verzeichnen sind. Von da an ging es demographisch nur noch abwärts.

Seit der Reform des 218ers von 1995 herrscht ein besonders absurder Rechtszustand. Denn nach den geltenden Bestimmungen sind 97 Prozent der Abtreibungen "rechtswidrig", den Staatsanwalt rufen sie jedoch nicht auf den Plan. Das Unrecht bleibt nämlich straffrei, wenn die Abtreibung innerhalb der ersten zwölf Schwangerschaftswochen durchgeführt wird und sich die Schwangere mindestens drei Tage vor der Liquidation ihres ungeborenen Kindes beraten läßt. Der Staat duldet nicht nur ganz bewußt ein Unrecht, er finanziert es auch: Seit 1996 haben die Bundesländer mehr als 250 Millionen Euro an die Krankenkassen gezahlt und so die Kosten für die Dezimierung der Deutschen erstattet.

Weniger Geburten und Eheschließungen, dafür einen Anstieg der Sterbefälle meldete im vergangenen April das Statistische Bundesamt für das Jahr 2003. Die Zahl der Eheschließungen nahm gegenüber 2002 um 1,4 Prozent von 388.000 auf 383.000 Paare ab und setzte damit die rückläufige Tendenz fort, die seit Anfang der neunziger Jahre besteht und nur 1999 und 2002 unterbrochen worden war. Mit 715.000 lebenden Kindern wurden 9.000 oder 1,3 Prozent weniger geboren als im Jahr 2002. Der Trend des Geburtenrückgangs seit 1991 ging auch hier weiter. Die Sterbefälle hingegen waren von 1993 bis 2001 beständig gesunken und sind seither wieder angestiegen. Von 2002 auf 2003 stiegen sie um 13.000 (1,6 Prozent) auf 858.000. Damit übertrafen die Sterbefälle die Geburten um 143.000. 2002 war das Geburtendefizit noch um 23.000 geringer ausgefallen.

Die Entwicklung, die inzwischen sogar Politiker als "demographische Katastrophe" bezeichnen, sähe anders aus, wenn nicht schätzungsweise jedes vierte gezeugte Kind abgetrieben würde. Etwa 1.000 ungeborene Kinder - so Lebensschützer - landen Tag für Tag in den Mülleimern der Kliniken. Im vergangenen Jahr meldeten die Statistiker überraschend eine Trendwende. In den ersten drei Monaten von 2004 wurden 33.800 Abtreibungen registriert, was einen Rückgang von 1,3 Prozent ausmachte. Doch diese Entwicklung entpuppte sich schnell als Strohfeuer. Bereits die Abtreibungszahlen für das dritte Quartal 2004 zeigten wieder eine Zunahme. Danach sind die vorgeburtlichen Liquidationen um 300 - das entspricht 0,9 Prozent - gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres auf 31.700 angestiegen.

Bereits mit der Befruchtung ist künftiges Leben angelegt

Doch die absoluten Zahlen alleine reichen nicht aus, um das Phänomen angemessen zu erfassen. Denn Berücksichtigung sollten auch diejenigen finden, die für die "Produktion" zuständig sind, und hier zeigt sich ebenfalls ein Rückgang: Nach dem Statistischen Bundesamt ist die Zahl der Frauen im gebärfähigen Alter (15 bis 45 Jahren) zwischen 1996 und 2003 von 17,1 Millionen auf 16,8 Millionen zurückgegangen. Im gleichen Zeitraum sind logischerweise auch die Geburten von etwa 796.000 (1996) um knapp 90.000 auf zirka 706.000 (2003) zurückgegangen.

Setzt man diese Zahlen in Beziehung zu den absoluten Abtreibungszahlen, dann wird offiziell in Deutschland bereits jedes siebte gezeugte Kind abgetrieben. Geht man jedoch davon aus, daß seriösen Schätzungen zufolge die dem Statistischen Bundesamt gemeldeten Abtreibungen nur etwa die Hälfte der tatsächlich durchgeführten "Unterbrechungen" ausmachen, dann wird heute bereits ein Viertel aller gezeugten Kinder abgetrieben. Für die letzten dreißig Jahre bedeutet das die ungeheure Zahl von acht Millionen Toten. Das sind in der Tat Dimensionen eines Völkermords. Alles Unsinn, behaupten die Befürworter der Abtreibung und verweisen darauf, daß der Mensch in den ersten Wochen seiner Entwicklung nur ein "Zellhaufen" sei. Von Menschsein und personaler Würde könne daher keine Rede sein. Den Eingriff könne man daher mit der Entfernung eines Pickels vergleichen.

Doch auf die befruchtete Eizelle treffen alle Eigenschaften des Lebens zu. Diese Eigenheiten sind beispielsweise Abgrenzung von der Umwelt, Stoffwechsel, Vermehrungsfähigkeit, Wachstum, Reizbarkeit und Reizbeantwortung. Die durch Verschmelzung entstandene Zelle trägt die Information für die ganze folgende Entwicklung in sich. Alle Milliarden Zellen, aus denen der Körper besteht, gehen aus dieser einen Zelle hervor. Die gesamte Erbinformation ist darin enthalten: nicht nur ihre Zugehörigkeit zur menschlichen Rasse, sondern sogar Geschlecht, Augenfarbe und viele andere Merkmale.

Von Anfang an ist das Ungeborene also eine einzigartige und unwiederholbare menschliche Person, die sich im Laufe der Schwangerschaft immer weiter entfaltet. Diese Entwicklung des Kindes verläuft fließend. Die Befruchtung ist das einzige gravierende Ereignis. Es gibt keinen anderen Zeitpunkt, an dem der Beginn des Lebens bewiesen werden könnte. Und die Entwicklung verläuft rasend schnell.

Vom 5. bis 12. Tag nach der Befruchtung: Das Kind nistet sich in die Gebärmutterschleimhaut ein, die enge Beziehung zwischen Mutter und Kind nimmt ihren Anfang. Das Kind wird von der Mutter ernährt, es besitzt aber einen von der Mutter getrennten Blutkreislauf. Am 15. Tag: Die ersten Blutgefäße zeigen sich. Das Kind ist 1,5 mm groß. Bereits am 18. Tag wird das Gehirn angelegt. Nach drei Wochen beginnt das Herz zu schlagen.

In der 6. Woche bewegt das Kind Arme und Hände. In der 8. Woche ist die Embryonalzeit beendet, von nun an spricht man von einem Fötus. Das Kind ist drei Zentimeter groß und wiegt zehn Gramm. Alle Organe sind angelegt, sogar Zehen, Brustwarzen, Augenlider und Scheitel sind schon vorhanden. Bewegungsmuster lassen sich bereits durch Ultraschall erkennen. In der 9. Woche ist der Tastsinn ausgeprägt. Durch Berührungserlebnisse wird das Nervensystem gegliedert. Es entwickeln sich verschiedene Reflexe: Die Hände schließen sich bei Berührung der Handflächen. Der Kopf wendet sich bei Berührung der Wange dem Reiz zu (Rooting Reflex). Nach zwölf Wochen ist das Kind acht Zentimeter groß und wiegt dreißig Gramm. Die Entwicklung der Körperfunktionen ist abgeschlossen. Es kann die Stirn in Falten legen und die Augenbrauen heben. Geschlecht und Fingernägel sind erkennbar. Es ist sensibel auf Empfindungen und Erlebnisse der Mutter. Es reagiert auf Musik und ist sogar lernfähig. Der Geschmackssinn ist ausgeprägt. Bis zu diesem Zeitpunkt kann das Kind ohne Probleme "rechtswidrig, aber straffrei" getötet werden. Denn es besteht ein "gesamtgesellschaftliches Interesse" daran.


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