© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 03/05 14. Januar 2005

Raubgut und Hehlerware
von Klaus Peter Krause

Sie soll Agrar- und Forstland verkaufen. Ihr Name ist ein Ungetüm: Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft mbH, handlicher ihr Kürzel BVVG. Gerade hat sie ihr Jahresergebnis vorgestellt. Sie tut dabei so, als sei sie ein ganz normales Unternehmen. Ist sie aber nicht. Was sie als ihren Erfolg darstellt, verfestigt mehr und mehr einen gewaltigen Skandal staatlicher Rechtswidrigkeit.

Denn das zu verkaufende Land in den fünf neuen Bundesländern hat bis 1945 privaten Land- und Forstwirten gehört. Aber diese sind durch die kommunistischen Besatzer politisch verfolgt worden. Teil der Verfolgung war, daß man ihnen alles Eigentum wegnahm. Sie selbst wurden vertrieben, eingekerkert, deportiert, umgebracht. Einen Teil ihres Landes verteilte man an vertriebene Bauern aus den deutschen Ostgebieten und Landarbeiter, dargestellt als Bodenreform; der große Rest wurde verstaatlicht und "volkseigen" genannt. Dann kam 1990. Aber der gesamtdeutsche Staat gab das Land an die Eigentümerfamilien nicht zurück, sondern verkauft es, um sich selbst daran zu bereichern - mittels dieser staatlichen BVVG. Was diese betreibt, stellt sie schönfärberisch als Privatisierung dar. Das ist nicht eigentlich falsch. Aber das, was sie verkauft, ist das einstige kommunistische Raubgut. Nicht ihr gehört es, sondern den damals verfolgten Eigentümerfamilien. Wer Raubgut verkauft, ist ein Hehler. Daher ist diese "Privatisierung" in Wahrheit Hehlerei. Das Berliner Kammergericht hat entschieden, daß man diesen Vorgang so nennen darf. Derzeit befassen sich die beiden höchsten Europäischen Gerichte mit der staatlichen Rechtswidrigkeit.


Versenden
  Ausdrucken Probeabo bestellen