© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 52/53 04 17./24. Dezember 2004

Meldungen

Türkei hält Zusagen an Christen nicht ein

FRANKFURT/MAIN. Die Türkei hat mehrere Zusagen an die christliche Minderheit nicht eingehalten. Diesen Vorwurf erheben Menschenrechtsorganisationen und Kirchenvertreter. Ihrer Ansicht nach darf deshalb der EU-Gipfel am 17. Dezember nicht über die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit der Türkei entscheiden. Der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) zufolge hat die türkische Regierung den Kirchen einen öffentlich-rechtlichen Status versprochen, der jetzt als "staatsgefährdend" abgelehnt werde. Den Kirchen ist der Besitz von Kirchengebäuden, Schulen und Klöstern sowie Grundstücken verboten. Der Patriarch der orthodoxen Kirche in der Türkei, Bartholomäus 1. von Konstantinopel, kritisierte, daß Ankara die im Januar gemachte Ankündigung nicht wahr gemacht habe, das vor über 30 Jahren von der Regierung geschlossene Priesterseminar in Halki wieder zu öffnen. Außerdem solle ein gemeinnütziges Krankenhaus, das die Kirche seit 250 Jahren betreibe, plötzlich Steuern zahlen. Dies würde die Einrichtung in den Bankrott treiben, so Bartholomäus, der auch Ehrenoberhaupt der weltweit 350 Millionen Orthodoxen ist. Ausländische Theologen bekommen in der Regel keine Arbeitserlaubnis zur geistlichen Betreuung von Christen. So ist der Seelsorger der katholischen Gemeinde in Ankara, Pater Felix Körner, offiziell Angestellter der französischen Botschaft. Eine Ausnahme ist die Zulassung des katholischen Priesters Rainer Korten als Pfarrer im Touristenort Antalya. Die Behörden bezeichnen ihn als "Mönch". Von den rund 67 Millionen Einwohnern der Türkei sind 99,6 Prozent Moslems und 0,3 Prozent Christen. 55 evangelikale Gemeinden haben rund 3.000 Mitglieder. (idea)

 

Islam-Institut: Männer dürfen Frauen schlagen

BONN. Moslems ist das körperliche Züchtigen ungehorsamer Ehefrauen erlaubt. Darauf macht das Institut für Islamfragen in Bonn aufmerksam. Der Koran und weitere islamische Schriften sowie die Bedeutung des arabischen Begriffs daraba ließen nur die Interpretation zu, daß moslemische Männer ein Recht zum Schlagen ihrer Frauen haben, heißt es in einer Pressemitteilung des Instituts. Die Auffassung liberaler und westlich orientierter Moslems, Mohammed habe nur eine Ermahnung empfohlen und höchstens ein leichtes Schlagen mit einem Tuch oder einer Feder zugelassen, sei nicht haltbar. Die islamische Überlieferung empfehle dem Moslem sogar, eine Peitsche an die Tür zu hängen, um die Frau stets vor den Folgen des Ungehorsams zu warnen. Nach islamischer Auffassung, so das Institut, ist der Mann für den Schutz der Ehre seiner Frau und der ganzen Familie verantwortlich. Er könne dieser Pflicht aber nur nachkommen, wenn ihm die Frau gehorche. Für den Alltag in islamischen Ländern bedeute dies, daß mißhandelte Frauen wenig Hilfe von der Gesellschaft erwarten können. (idea)


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