© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 48/04 19. November 2004

Meldungen

Bundeswehrverband für "dritten Weg"

Berlin. Der Vorsitzende des Deutschen Bundeswehrverbandes, Oberst Bernhard Gertz, hat sich in der Diskussion um die Wehrpflicht für einen "dritten Weg" ausgesprochen. Er schlug vor, einen sogenannten Auswahl-Wehrdienst einzuführen, wie er bereits in einigen skandinavischen Ländern existiert. "Dann zieht man nur den Teil der jungen wehrpflichtigen Männer ein, die man haben will", sagte Gertz der Rheinischen Post. Er plädierte dafür, den Wehrpflichtigen zudem soziale und finanzielle Anreize zu bieten, um sie zum Dienst in der Bundeswehr zu bewegen.

 

Grüne: Bleiberecht soll ausgeweitet werden

Berlin. Die Grünen fordern ein Gesetz, mit dem das Bleiberecht für in Deutschland geduldete Flüchtlinge ausgeweitet werden soll. "Flüchtlinge, die sich in Deutschland nichts zuschulden kommen ließen und hier nur geduldet werden, müssen ein Bleiberecht erhalten", sagte Volker Beck, Parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen, der Berliner Zeitung. Er sprach sich dafür aus, ein solches Gesetz noch in diesem Jahr zu verabschieden. Unterstützung erhielt der Grünen-Politiker vom SPD-Innenexperten Dieter Wiefelspütz, der eine entsprechende Gesetzesinitiative der SPD-Fraktion ankündigte. Betroffen wären von einer solchen Neuregelung die mehr als 200.000 Ausländer in Deutschland, denen weder Asyl noch ein Bleiberecht zusteht und die von den Behörden dennoch geduldet werden. Die meisten dieser geduldeten Flüchtlinge, für die Kirchen, Gewerkschaften und andere Organisationen schon seit längerem ein dauerhaftes Bleiberecht fordern, stammen aus dem ehemaligen Jugoslawien, der Türkei und Afghanistan.

 

Berufung im Berliner Bilderstreit

Berlin. Die Leiterin des Museums am Checkpoint Charlie, Alexandra Hildebrandt, kämpft weiter darum, daß die von ihr an der Fassade des Bundesfinanzministeriums angebrachten Bilder mit Szenen vom Volksaufstand des 17. Juni 1953 hängen bleiben können. Hildebrandt hat jetzt Berufung gegen die Entscheidung des Berliner Landgerichts eingelegt, nach der sie die drei 18 Meter hohen Bilder wieder entfernen lassen muß. Die Fotos hatte die Museumsleiterin anläßlich des 50. Jahrestages des Aufstandes im vergangenen Jahr mit Erlaubnis des Finanzministeriums anbringen lassen. Die Genehmigung war auf 14 Tage befristet. Nachdem Hildebrandt es abgelehnt hatte, die Tafeln wieder zu entfernen, hatte das Bundesvermögensamt, das für das Gebäude zuständig ist, sie verklagt. Ihre Weigerung, die Bilder abzuhängen, begründet die Initiatorin damit, daß das eigentliche Denkmal für die Opfer des 17. Juni auf dem Boden vor dem Ministerium nur für Eingeweihte zu erkennen sein. Nach der Einleitung des Berufungsverfahrens wird der Streit um die Bilder nun im kommenden Jahr vor dem Berliner Kammergericht erneut verhandelt.


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