© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 41/04 01. Oktober 2004

"Wenn es um Ihre Gesundheit geht"
Gesundheitspolitik: Internetanbieter und Filialapotheker bedrohen traditionellen Berufsstand / Zwang zur Kostenreduktion
Jens Jessen

Auf dem Arzneimittelmarkt in Deutschland gibt es Regelungen, um die Gesetzliche Kran-kenversicherung (GKV) nicht mit den Kosten für teure Arzneimittel zu belasten. Wenn es gleichwertige Arzneimittel gibt, die preisgünstiger sind, sind diese in der Apotheke an den Patienten abzugeben. Grundlage dafür sind die 1989 eingeführten Arzneimittelfestbeträge. Nach Paragraph 35 des fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) bestimmt der Gemeinsame Bundesausschuß aus GKV-Vertretern und Ärzten, für welche Gruppen von Arzneimitteln Festbeträge festgesetzt werden.

In einer Gruppe befinden sich die Arzneimittel mit denselben Wirkstoffen, in einer zweiten Gruppe die Arzneimittel mit pharmakologischen Wirkstoffen, die insbesondere chemisch und dabei gleichzeitig auch in ihrer therapeutischen Wirkung vergleichbar sind. In diese Gruppe können seit Inkrafttreten des Gesundheits-Modernisierungsgesetzes (GMG) im Januar auch patentgeschützte Arzneimittel einbezogen werden. Eine dritte Gruppe wird aus Arzneimitteln gebildet, die nicht in ihren Wirkstoffen, aber in ihrer therapeutischen Wirkung vergleichbar sind. Die Festbeträge sind so anzupassen, daß sie im allgemeinen eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche sowie in der Qualität gesicherte Versorgung der Patienten gewährleisten.

Die dadurch erzielten Einsparungen der GKV belaufen sich Jahr für Jahr auf knapp 2,5 Milliarden Euro. Wenn der Arzt ein teureres Arzneimittel verschreibt, muß der Apotheker auf ein Festpreisarzneimittel ausweichen, das er an den Patienten abgibt.

Seit dem 1. Januar ist der Versandhandel mit Arzneimitteln auch in Deutschland erlaubt. Die Bestellungen können telefonisch, schriftlich oder über Internet vorgenommen werden. Es dürfen allerdings nur solche Arzneimittel von Internetapotheken bzw. Versandapotheken geliefert werden, die für den deutschen Markt zugelassen und mit deutschen Beipackzetteln versehen sind. Bei Informationsbedarf des Patienten muß eine Beratung in deutscher Sprache durch das Fachpersonal der Apotheke (Apotheker oder Apothekerin) gesichert sein.

Natürlich hat die ABDA, die Bundesvereinigung deutscher Apothekerverbände, gegen diese Neuerung Stellung bezogen. Sie vertritt die wirtschaftlichen Interessen der Apotheker. Die ABDA hat auf Gefahren hingewiesen, die nicht einfach von der Hand zu weisen sind. Illegale Verkaufsstätten, illegale Praktiken und irreführende Informationen sind beim Bezug von Arzneimitteln im Internet für den Laien nicht auf Anhieb zu erkennen.

"Das Internet ist ein nützliches Informationsportal", so warnte im Juni diesen Jahres auch das Gesundheitsministerium die Krankenversicherten, "es ersetzt aber nicht das Gespräch mit dem Arzt oder Apotheker, wenn es um Ihre Gesundheit geht". Die inländischen Internetapotheken bilden für die Apotheken keine Gefahr, da sie apotheken- und verschreibungspflichtige Arzneimittel ebenfalls zum Festpreis abgeben müssen. Die Freigabe gilt aber auch für Internetapotheken im Ausland.

Die in Deutschland geltende Preisbindung gilt nicht für den grenzüberschreitenden Handel. Daran hat der Gesetzgeber nicht gedacht. Der holländische Internetanbieter Doc Morris (www.docmorris.com) kann Arzneimittel billiger anbieten, da das niederländische Recht für Arzneimittelpreise nur eine Höchstgrenze, aber keine Festpreise kennt. Dieser Preisvorteil wird dadurch verstärkt, daß die Firma Doc Morris - laut Eigenwerbung "Europas größte Versandapotheke" - die Arzneimittel an die Patienten ohne die in Deutschland vom Gesetzgeber vorgegebene Zuzahlung abgibt. Fachleute rechnen deshalb mit einem steilen Wachstum des Umsatzes der Internet-apotheken aus dem EU-Raum. Immer mehr Menschen stöbern im Internet nach preisgünstigen Alternativen.

Der Verkauf von Medikamenten im Internet hat deutlich zugelegt: Während vor vier Jahren lediglich etwa 120.000 Patienten Medikamente im Internet bestellten, waren es 2003 bereits rund eine Million. Hinzu kommt in den Grenzregionen zu Polen und der Tschechei die Konkurrenz der billigen Apotheken in den EU-Beitrittsländern - dort ist der Medikamentenpreis den geringen Einkommen angepaßt. Die Folge könnte ein umfassender Rückgang der Zahl der Apotheken in Deutschland sein. Statt 21.400 Apotheken soll es laut FAZ vom 20. Juni 2004 in fünf Jahren nur noch 15.000 Apotheken in Deutschland geben.

Eine weitere Neuerung ab Beginn des Jahres 2004 wird den Einzelapothekern zunehmend Schwierigkeiten machen. Das Mehrbesitzverbot von Apotheken ist zum 1. Januar 2004 gefallen. Ein Apotheker kann bis zu drei Filialapotheken mit Filialleitern, die Apotheker sein müssen, betreiben. Die Befürchtung ist sicher nicht unbegründet, daß - entsprechend den Filialbäckern - die Filialapotheker den bisherigen Apothekenbetrieb aufmischen werden. Der Präsident der ABDA, Hans-Günther Friese, glaubt, daß dadurch die Apotheke und mit ihr der Apotheker in seiner Unabhängigkeit bedroht ist.

Noch größere Gefahren sehen die Apotheker jedoch in der Aushöhlung des Fremdbesitzverbotes. Es gibt Anzeichen für ein großes Interesse an einer Aufhebung der stringenten Verknüpfung des Apothekenbesitzes mit einem Apotheker. Einige Marktteilnehmer im Gesundheitswesen versprechen sich davon lukrative Geschäfte.

Internetapotheken, Filialapotheken und Apothekenketten stellen die herkömmliche Apothekenlandschaft in Frage. Die Klage eines Münsterländer Apothekers gegen Doc Morris - übrigens mit Postadresse in Aachen - war deshalb nicht verwunderlich. Das Oberlandesgericht Hamm wies die Klage zurück. Der deutsche Gesetzgeber habe vergessen, eine Regelung für einen grenzüberschreitenden Warenverkehr mit Arzneimitteln zu treffen. Damit unterliege Doc Morris nicht den deutschen Festpreisen für Arzneimittel, an die der deutsche Kläger ebenso gebunden ist wie die deutschen Internetapotheken. Der durch den deutschen Gesetzgeber geschaffene Wettbewerbsnachteil für die Inlandsapotheken sollte schnellstmöglich beseitigt werden.

Jochen Stahl, Geschäftsführer der Apothekerkammer Westfallen-Lippe, kritisiert jedoch völlig zu Unrecht das Urteil des OLG Hamm mit den Worten: "Das bedeutet Inländerdiskriminierung für die deutschen Apotheker". Das Gericht konnte nicht anders entscheiden. Stahl hätte seine Kritik besser an die pfuschenden Juristen des Bundesgesundheitsministeriums gerichtet, die diesen unlauteren Wettbewerb duldend in Kauf genommen haben. Um Kosten für die Krankenkassen zu sparen, war das nicht nötig, denn allein in den ersten sieben Monaten diesen Jahres sind die Arzneimittelausgaben gegenüber dem Vorjahr um 1,7 Milliarden Euro zurückgegangen. Bis zum Ende des Jahres könnten daraus 2,8 Milliarden Euro werden.

Vorteile kann der Patient in der Regel sowieso nur bei rezeptfreien Medikamenten erzielen. Nach einer Recherche der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) liegen die Einsparungen liegen hier bei zehn bis dreißig Prozent. Das aber hilft den Krankenkassen bei ihrem Sparkurs nicht. Die rezeptfreien Präparate müssen die Internetkunden aus der eigenen Tasche bezahlen.

Neue Handelsspanne der deutschen Apotheken: Bis 2003 lag die Apothekenspanne im Schnitt bei 31,7 Prozent, die Großhandelsspanne bei 13 Prozent. In Schweden waren es nur 20 bzw. drei Prozent.


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