© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 34/04 13. August 2004

Meldungen

Berlin: Urteil im RZ-Terrorprozeß

BERLIN. Im Prozeß gegen ein mutmaßliches Mitglied der Terrororganisation Revolutionäre Zellen (RZ) vor dem Berliner Kammergericht wird das Urteil erwartet. Dem 50jährigen werden Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung sowie Herbeiführen von Sprengstoffexplosionen vorgeworfen. Im Mittelpunkt des Verfahrens stehen noch einmal die Terroranschläge der Berliner Zelle in der achtziger Jahren. In einem Teilgeständnis gab der Beschuldigte seine Mitgliedschaft in der Berliner Zelle der RZ zu. Er habe im Vorfeld der Anschläge die Örtlichkeiten sowie den Fluchtweg ausgekundschaftet und während der Tat den Polizeifunk abgehört sowie den Sprengstoff im Gebäude der Zentralen Sozialhilfestelle für Asylbewerber (ZSA) abgestellt. Bereits 1988 sei er aus der RZ ausgestiegen. Das Gericht hatte zu Prozeßbeginn bekanntgegeben, daß nach einer Absprache mit allen Prozeßbeteiligten dem Angeklagten im Falle eines glaubhaften Geständnisses für den Anschlag auf die ZSA eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren in Aussicht gestellt wurde. Fünf weitere frühere RZ-Mitglieder waren bereits im März 2004 vom Berliner Kammergericht wegen der Terroranschläge zu Haftstrafen von zwei Jahren und neun Monaten bis vier Jahre und drei Monate verurteilt worden.

 

Zweiter Prozeß gegen El Motassadeq

HAMBURG. Knapp drei Jahre nach den Anschlägen vom 11. September in den USA beginnt in Hamburg der zweite Prozeß gegen den mutmaßlichen Terrorhelfer Mounir El Motassadeq. Der 30jährige Marokkaner ist wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und Beihilfe zum Mord an etwa 3.000 Menschen angeklagt. Im ersten Prozeß hatte das Hamburger Oberlandesgericht (OLG) Motassadeq für schuldig befunden und zur Höchststrafe von 15 Jahren Haft verurteilt. Diese Entscheidung hob der Bundesgerichtshof (BGH) auf. Der Prozeß muß deshalb noch einmal von vorn beginnen. Wegen der Blockade wichtiger Zeugen durch die USA will die Verteidigung gleich zum Auftakt die Einstellung des Verfahrens beantragen. Motassadeq ist bereits seit April wieder auf freiem Fuß.

 

Zuwanderungsgesetz tritt in Kraft

NÜRNBERG. Mit dem Inkrafttreten erster Teile des Zuwanderungsgesetzes am vergangenen Freitag kann die Umstrukturierung des bisherigen Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge zum Bundesamt für Migration und Flüchtlinge beginnen. Er sei erfreut darüber, daß dem Bundesamt nun wichtige Aufgaben der Migration und Integration übertragen würden, erklärte der Präsident des Bundesamtes, Albert Schmid, in Nürnberg. "Die ursprünglich rein auf die Bearbeitung von Asylanträgen ausgerichtete Behörde wird damit zu einem Kompetenzzentrum für die wesentlichen fachlichen und steuerungspolitischen Aufgaben in Migrationsfragen umgestaltet."


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