© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 31-32/04 23. Juli / 30. Juli 2004

WIRTSCHAFT
Torschlußpanik bei Lebensversicherung
Bernd-Thomas Ramb

Nach dem neuen Alterseinkünftegesetz sind Lebensversicherungserträge aus Verträgen, die nach dem 31. Dezember 2005 abgeschlossen werden, künftig steuerpflichtiges Einkommen. Bis dato abgeschlossene Verträge bleiben im Rahmen der bislang gültigen Regeln (Laufzeit mindestens zwölf, Einzahlungszeitraum mindestens fünf Jahre) steuerfrei. Das Auslaufen der Steuerprivilegien hat schon jetzt zu einem Andrang nach Versicherungsabschlüssen geführt. Umfragen der Versicherungsgesellschaften zufolge planen fünf Prozent der 18- bis 50jährigen noch in diesem Jahr fest den Abschluß eines Vertrages, weitere 20 Prozent ziehen dies ernsthaft in Erwägung.

Einen besseren Werbefeldzug hätte sich die Versicherungswirtschaft nicht denken können. Gratis erzeugte Torschlußpanik, die auf dumpfen Nachahmungstrieb  einer großen Herde hoffen läßt. Auf diese Weise werden viele Versicherungsnehmer Verträge abschließen, die sie bei nüchterner Überlegung verworfen hätten. Teuer wird der Irrtum vor allem dann, wenn sich die hastigen Versicherungsnehmer in ihrer Zahlungspotenz verschätzen. Vertragskündigungen sind in dieser Branche ein teurer Akt. Andererseits ist die Verführung groß, möglichst hohe Versicherungssummen abzuschließen, wenn die Altersversorgung damit gesichert werden soll. Im ganzen werden die Lebensversicherungsgesellschaften mit großen Geldbeträgen ausgestattet, deren profitable Anlage immer schwieriger wird. Zumal die Kapitalanlagen der Lebensversicherer - gesetzlich - auf der ertragssicheren Seite liegen müssen. Hohe Renditen sind also kaum zu erwarten. Wer dagegen mit etwas Risiko hochprofitable Privatanlagen tätigt, kann auch nach Steuerbelastung wesentlich besser dastehen.


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