© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 31-32/04 23. Juli / 30. Juli 2004

Aufgeschnappt
Abgerichtet
Matthias Bäkermann

Um Querelen im Gerichtssaal zu vermeiden, ordnete letzte Woche der zuständige Richter Günter Heydner am Landgericht Nürnberg an, das Kreuz hinter seinem Richtertisch abzunehmen. Hintergrund ist das Berufungsverfahren gegen eine 28jährige Türkin, die mit einer Scheinehe gegen das Ausländergesetz verstoßen hatte und deshalb bereits vor dem Amtsgericht verurteilt wurde.

In diesem Verfahren hatte der türkische Verteidiger verlangt, das Kreuz in der Verhandlung abzuhängen, da es nicht der religiösen Überzeugung seiner muslimischen Mandantin entspreche. Daraufhin hatte es einen Eklat gegeben, weil der Amtsrichter dies mit dem Hinweis, das Holzkreuz entspräche sehr wohl seiner religiösen Überzeugung, verweigerte. Das brachte ihm prompt einen Befangenheitsantrag der Beklagten ein, und der Prozeß konnte damals "nach einem Kompromiß" nur in einem "neutralen Sitzungssaal" ohne Kreuz beendet werden. Diese Klippe wurde diesmal gekonnt umschifft.


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