© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 29/04 09. Juli 2004

Mauerurteil
Trotz aller Kritik ist der neue israelische Grenzzaun nötig
Ivan Denes

Am Mittwoch vergangener Woche hat das Oberste Ge-richt Israels ein Urteil verkündet, das weltweit erhebliches Aufsehen erregte: Etwa 30 Kilometer der umstrittenen Schutzmauer nordwestlich von Jerusalem sollen verlegt werden, ordneten die Richter an, weil ihr gegenwärtiger Verlauf das Leben palästinensischer Einwohner mehrerer kleiner Ortschaften zu sehr beeinträchtige. Die Lebensinteressen dieser Menschen - die Mauer verhinderte die Bearbeitung der Felder und den Schulgang der Kinder - überlagerten die eigenen Sicherheitsinteressen Israels.

Drei Richter berieten seit März über die Klage arabischer und jüdischer Bürger aus der Ortschaft Beit Furiq. Sie ließen keinen Zweifel hinsichtlich der völkerrechtlichen Begründung des Mauerbaus aufkommen: Die Regierung sei verpflichtet, das Leben der israelischen Bürger zu schützen; die Mauer werde ausschließlich aus Gründen der Sicherheit und nicht aus politischen Gründen errichtet. Trotzdem müsse die Armee bei der Errichtung des "Sicherheitszauns" mehr Rücksicht auf die palästinensische Bevölkerung nehmen, "auch wenn das einen geringeren Grad von Sicherheit zur Folge hat".

Obwohl bislang noch unvollendet, hat die Mauer inzwischen - durch den drastischen Rückgang der Zahl der versuchten terroristischen Anschläge - ihre funktionelle Nützlichkeit unter Beweis gestellt. Doch, so das Gericht, "die gegenwärtige Trasse würde die gesamte Lebensweise traditioneller Dörfer belasten" - und dies soll allerorts wo nur möglich vermieden werden.

Sowohl aus Kreisen rechter Parteien, des Militärs wie auch aus der Mitte-Rechts-Regierung selbst wurden sofort Proteststimmen laut, und man forderte sogar ein neues Gesetz, das in der Knesset verabschiedet werden soll, um die Konsequenzen des Urteils abzuwenden.

Ministerpräsident Ariel Scharon trat diesen Bestrebungen sofort entgegen: Mit ihm werde keine Politik gegen ein Urteil des Obersten Gerichts des Landes geführt, erklärte der in vielen westlichen Medien als gefährlicher Abenteurer dargestellte Likud-Politiker.

Die israelische Exekutive beugt sich also bedingungslos dem Urteil des Obersten Gerichts des Landes, das jetzt - übrigens nicht zum ersten Mal - palästinensischen vor israelischen Interessen Vorrang eingeräumt hat. Mehr als das: Scharon ordnete sogar an, die gesamte Trasse der noch ungebauten Sicherheitsanlage noch einmal zu überprüfen, um ähnliche kostspielige Umbauten zu vermeiden. Allerdings werde das die von Scharon für September versprochene Fertigstellung der am Ende 450 Kilometer langen Mauer nicht in Frage stellen.

Der aufsehenerregende Spruch des Obersten Gerichts stellt nicht nur die Rechtsstaatlichkeit des Landes unter Beweis, sondern bildet auch ein brisantes juristisches Vorspiel zur Verhandlung vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag, der die Legalität des Schutzmauerbaus in einer am 9. Juli beginnenden Verhandlung untersuchen soll. Die israelische Regierung hat von Anfang an angekündigt, daß sie an diesem Verfahren nicht teilzunehmen gedenkt: Das Haager Gericht habe keine Kompetenz in bezug auf den Schutz des Lebens israelischer Bürger.

Nicht weniger als 47 Staaten haben in Den Haag schriftliche Stellungnahmen zum Verfahren abgegeben, darunter auch EU-Mitglieder, was an sich bemerkenswert ist. Denn die EU finanziert - sehr scheinheilig - selbst die Errichtung einer ähnlichen Schutzmauer: und zwar um Spaniens nordafrikanische Exklaven Ceuta und Melilla; sie soll aber nicht unschuldiges Leben vor Terroranschlägen schützen, sondern die illegale Einwanderung aus Afrika in die EU eindämmen.


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