© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 29/04 09. Juli 2004

Den Kleinen das Lebenslicht ausblasen
Parteienfinanzierung: ÖDP und Die Grauen klagen vor dem Bundesverfassungsgericht gegen eine Änderung des Parteiengesetzes
Hans Christians

Das haben sich die Etablierten schön ausgedacht: Die Europawahlen am 12. Juni brachten CDU, SPD, FDP und Bündnisgrünen einen warmen Geldregen in die leeren Kassen. Etwa 100 Millionen Euro schüttet die Bundestagsverwaltung als sogenannte "Wahlkampfrückkosten-Erstattung" für die im Parlament vertretenen Parteien aus - und der Sturm der öffentlichen Entrüstung bleibt aus.

Vielen Kommentatoren sind dagegen die Gelder für die politischen Außenseiter ein Dorn im Auge. Bei der Europawahl übersprangen neben den Republikanern (1,9 Prozent) auch die NPD (0,9) und die Gruppe "Ab jetzt ... Bündnis für Deutschland" die erforderliche Quote von 0,5 Prozent. Ein bundesweites Lamento der etablierten Medien war die Folge. "Darf der Staat Rechtsextremisten finanzieren?" fragten landauf, landab Mainstream-Journalisten. "Nein", sagen die Bundestagsparteien.

Schon vor Monaten haben sie eine Änderung des Parteiengesetzes verabschiedet. Nach dem neuartigen "Drei-Länder-Quorum" muß eine Partei bei den letzten Landtagswahlen mindestens in drei Bundesländern wenigstens ein Prozent der Stimmen schaffen oder aber bei einer Landtagswahl die Fünf-Prozent-Hürde überspringen, um den "Zuwendungsanteil" in Form von staatlichen Zuschüssen zu Mitgliedsbeiträgen und Spenden zu erhalten. Bislang gibt es die Staatsgelder auch dann, wenn sich der Wahlerfolg nur auf ein Bundesland beschränkt. Der "Wählerstimmenanteil" als zweite Säule der staatlichen Parteienfinanzierung bleibt von der Klausel unberührt.

133 Millionen Euro sollen ausgezahlt werden

Das Bundesverfassungsgericht hat nun am Mittwoch vor einer Woche darüber verhandelt, ob die geplante massive Einschränkung bei der staatlichen Parteienfinanzierung für kleine Parteien gerechtfertigt ist. Die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) und die Grauen Panther sehen eine Gefährdung ihrer Existenz darin, daß ab 2005 die Hürde, ab der staatliche Zuschüsse an außerparlamentarische Parteien bezahlt werden, deutlich angehoben werden soll.

Prominenter Prozeßbevollmächtigter ist der Verfassungsrechtler und Alt-Parteien-Kritiker Hans Herbert von Arnim. Er warf den etablierten Parteien vor, die Gesetzesänderung "in eigener Sache gemacht" zu haben. Er habe den Eindruck, daß damit beabsichtigt sei, "kleinen Parteien das Lebenslicht auszublasen, um sich deren Stimmenanteil und finanzielle Mittel einzuverleiben". Die ÖDP verlöre durch die Anwendung der Drei-Länder-Klausel fast 85 Prozent ihrer Staatszuschüsse, sagte Arnim. Dies verletze den Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien.

In Karlsruhe erntete von Arnim viel Zuspruch. Zankapfel in dem Organstreitverfahren vor dem Zweiten Senat war das bereits erwähnte "Drei-Länder-Quorum". Laut Parteiengesetz bekommen zwar alle Parteien nach wie vor einen Zuschuß von 85 Cent je gewonnener Wählerstimme, den sogenannten Wählerstimmenanteil. Doch soll ihnen von Arnim zufolge nun der Zugang zu den staatlichen Zuwendungen von 38 Cent je eingenommenem Beitrags- und Spendeneuro massiv erschwert werden: Bisher bekommen Parteien, die bei Landtagswahlen antreten, diesen Zuwendungsanteil, wenn sie bei einer Wahl ein Prozent der Stimmen erhalten.

Für die bei der jeweils letzten Europa-, Bundestags- und Landtagswahl insgesamt erzielten Stimmen gibt es pro Stimme zwischen 70 und 85 Cent. Die Gesamtausgaben deckelt eine Obergrenze: Nach dem Parteiengesetz darf der Staat an alle Parteien zusammen imJahr höchstens 133 Millionen Euro zahlen.

Für die beiden Kläger wäre das Aus wohl besiegelt. Bei den vergangenen Landtagswahlen waren sie nicht sonderlich erfolgreich, weswegen der Zuwendungsanteil weggefallen und die Staatszuschüsse auf einen Schlag um weit über 80 Prozent gesunken wären. Bei der Europawahl gab es allerdings ein Lichtblick. Die Grauen verzeichneten bundesweit 1,2 und die ÖDP 0,6 Prozent der Stimmen - und kommen so bis 2009 in den Genuß der staatlichen Zuschüsse.

"Die Kleinen müssen eben überzeugender werden"

Aus Reihen von SPD und CDU war zu hören, daß der Gesetzgeber mit der Erhöhung des Quorums erreichen wolle, daß rechtsradikale Parteien nicht mehr gezielt nur in einem Stadtstaat antreten, um an staatliche Gelder zu kommen. "Das ist Unsinn", so von Armin, "in Wirklichkeit wollen die großen Parteien aber zunächst die Zuwendungen der kleinen insgesamt kassieren und später dann auch deren Wähler, weil das Gesetz sie in ihrer Existenz vernichtet". Die Reform sei von den Schatzmeistern der Parteien formuliert und zum eigenen Nutzen der großen Parteien gemacht.

Auch der Prozeßvertreter der Seniorenpartei Die Grauen, Stefan Jansen, nannte die Vorschrift eine massive Benachteiligung: "Diese Kürzungen wären existenzvernichtend. Die Partei wäre am Ende. Aber dies ist wohl Sinn der Vorschrift." Angesichts dieser Proteste konnten die beiden Vertreter des Bundestages, der Karlsruher CDU-Abgeordnete Ingo Wellenreuther und Rechtsanwalt Erhard Denninger, nur schlecht kontern. Wellenreuther blieb während der gesamten Verhandlung stumm wie ein Fisch. Und Denninger verteidigte das Drei-Länder-Quorum damit, daß die Verteilung der Parteienfinanzierung von 133 Millionen Euro im Jahr künftig stärker an Wahlerfolge anknüpfen und damit der eigentlichen Bedeutung und Funktion einer Partei gerechter werde solle: Von den etwa 580.000 Euro, die die klagenden Grauen Panther 2002 vom Staat erhalten hatten, seien mehr als 96 Prozent auf den Zuwendungsanteil entfallen und nur gut drei Prozent auf den Wählerstimmenanteil, bei der ÖDP liege das Verhältnis bei 86 zu 13 Prozent. Die Motivationsspritze von Seiten der Etablierten klang denn auch wie ein Hohn. "Politische Macht soll aus den Wahlurnen kommen und nicht aus dem Geldbeutel", sagte Denninger: "Die Kleinen müssen eben überzeugender werden."

Die Chancen, daß das Bundesverfassungsgericht das Gesetz kippt, stehen wohl nicht schlecht. "Wir müssen prüfen, was der Verfassung die kleinen Parteien wert sind, faßte BVG-Vizepräsident Winfried Hassemer zusammen." Die Etablierten haben sich mit ihrem Gesetz schon klarer geäußert.


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