© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 27/04 25. Juni 2004

Schlechte Zeiten für Kungelrunden
Wahlrecht: In Hamburg wurde durch einen Volksentscheid das Wahlsystem revolutioniert / Vor allem die kleineren Parteien könnten davon profitieren
Peter Freitag

Mehr Demokratie wagen die Hamburger seit dem 13. Juni. Zeitgleich mit der Europawahl fand in der Hansestadt ein Volksentscheid über ein neues Wahlrecht zur Bürgerschaft statt, bei dem sich der Vorschlag des Vereins "Mehr Bürgerrechte" durchsetzte (JF 26/04). Mit 253.000 Ja-Stimmen überwand diese Initiative die Hürde von mindestens 240.000 notwendigen Stimmen, damit der Volksentscheid automatisch geltendes Recht wird. Zuvor hatte der Verein bereits 81.000 Unterschriften zusammenbekommen, um überhaupt einen Volksentscheid durchsetzten zu können; über 20.000 Hamburger mehr als erforderlich votierten auf den Unterstützerlisten dafür, erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik eigenständig mittels direkter Demokratie ein neues Wahlrecht schaffen zu können.

Die Veränderungen durch das neue Wahlrecht, das voraussichtlich im Jahre 2008 erstmals Anwendung findet, werden den Wählern zukünftig ein erheblich größeres Maß an politischer Einflußnahme erlauben. Bisher konnten die Hamburger bei der Wahl ihres Landesparlaments (Bürgerschaft) lediglich je eine Stimme an sogenannte gebundene Listen vergeben, die die jeweiligen Parteien oder Wählervereinigungen zuvor bestimmt haben. Die Zahl der Sitze für diese Listen wurde nach dem Grundsatz der Verhältniswahl ermittelt; wer ein Bürgerschaftsmandat erhielt, wurde also indirekt bestimmt - entscheidend war der Listenplatz des jeweiligen Kandidaten. Dabei war der gesamte Stadtstaat ein einziger Wahlkreis, die Stimmzettel sahen überall gleich aus.

Jetzt wird das Gebiet in 17 Wahlkreise eingeteilt, die alle ihren spezifischen Stimmzettel bekommen. Denn die Wähler können zukünftig nicht mehr nur ein, sondern bis zu 10 Kreuze machen: Mit fünf Stimmen können sie einen Direktkandidaten ihres Wahlkreises bestimmen (vergleichbar der Erststimme bei einer Bundestagswahl) und mit fünf weiteren für eine Landesliste votieren. Diese Liste ist jedoch nicht geschlossen, sondern die Wähler können auch hier darüber mitbestimmen, wer in die Bürgerschaft einziehen soll. Entweder kreuzen sie die Gesamtliste an und überlassen so - wie bisher - der jeweiligen Partei die Reihenfolge der Mandatsvergabe; sie können jedoch auch bis zu fünf Stimmen an verschiedene Kandidaten verteilen (panaschieren) oder aber mit bis zu fünf Stimmen einen einzelnen Kandidaten einer Liste wählen (kumulieren). In diesen beiden Fällen kann die zuvor von den Partein bestimmte Gewichtung bei der Vergabe von Listenplätzen unterlaufen werden.

In der Summe werden also die 121 Mandatsträger der Bürgerschaft direkt gewählt, und zwar 71 über die Wahlkreislisten und 50 über die Landeslisten. Damit liegt ein größerer Schwerpunkt auf der Personenwahl.

Vielleicht wird der Entscheid ein Fanal für andere Länder Ein Erfolg ist das Ergebnis des Volksentscheids nicht zuletzt für die Initiatoren aus dem Verein "Mehr Bürgerrechte". Der Verein, Ableger des Hamburger Landesverbands von "Mehr Demokratie", konnte mittels privaten Engagements von Bürgern (und etwas prominenter Unterstützung) einen Sieg gegen die etablierten politischen Kräfte erringen.

"Die Menschen wollen Politik nicht mehr nur erdulden, sondern mitgestalten", so Mitinitiator Manfred Brandt, und die Wähler stimmten dieser Einschätzung am 13. Juni zu.

Die beiden großen Parteien, die regierende CDU und die oppositionelle SPD, hatten mit ihrer überragenden Mehrheit in der Bürgerschaft gegen die Stimmen der Grün-Alternativen Liste (GAL) einen eigenen Gesetzesentwurf beschlossen, der - nachdem der Volksentscheid nicht mehr abzuwenden war - als Alternative den Wählern vorgelegt wurde. Unter dem euphemistischen Titel "Bürgernahe Demokratie" sollten das Wahlgesetz dahingehend geändert werden, daß wie bei der Bundestagswahl jeder Wähler zwei Stimmen hat, eine für den Wahlkreiskandidaten und eine für die (geschlossene) Landesliste.

Die Mehrzahl der Hamburger ließ sich nicht davon blenden und votierte für die Gesetzesnovelle von "Mehr Bürgerrechte". Ein solchermaßen personalisiertes, direktes - und somit demokratisches - Wahlrecht existiert für kein anderes Bundesland. Vergleichbar sind damit nur die Kommunalwahlverfassungen in Baden-Württemberg, Bayern und Niedersachsen, die dem Bürger vergleichbare Mitbestimmungsmöglichkeiten einräumen. Ob sich der Hamburger Volksentscheid zu einem Fanal für andere Länder entwickeln wird, ist fraglich. Das Argument, dieses ohne Zweifel kompliziertere Verfahren ließe sich nicht von einem Stadtstaat auf ein Flächenland übertragen, macht bereits die Runde. Kritiker wenden zudem dagegen ein, daß mit diesem Wahlrecht eine Zersplitterung des Parlaments in kleinere Gruppierungen drohe, wenn vom Panaschieren viel Gebrauch gemacht wird. Das Zustandekommen klarer Mehrheiten werde dadurch erschwert, Einzelinteressen könnten überwiegen und populistische Platzhirsche das Rennen machen.

In der Tat wird sich künftig auch die Stellung des einzelnen Abgeordneten in der Hamburger Bürgerschaft ändern. Der Gewinner des direkt gewählten Wahlkreismandats kann (und muß) sich auch gegenüber der eigenen Partei stärker profilieren - als Interessenvertreter seiner Bürger. Und auch als unbequem geltende Politiker sind künftig unabhängiger von internen Bestrafungsritualen; persönliches Engagement und politisches Profil werden gegenüber innerparteilicher Anpassung und Stromlinienförmigkeit an Wert gewinnen.

Nicht zuletzt daraus resultiert wohl ein Gutteil des Widerstands, den die beiden großen Parteien CDU und SPD dem Reformvorhaben entgegensetzten. Klüngelrunden wie der berüchtigte "Magdalene-Kreis" um den früheren CDU-Chef Jürgen Echternach werden künftig an Einflußmöglichkeiten verlieren, zumindest was die Besetzung der Fraktionssitze angeht. Für den Ersten Bürgermeister Ole von Beust (selbst ein Ziehkind dieses Kreises) bedeutet dies schon jetzt erhöhte Wachsamkeit gegenüber der eigenen Fraktion, aus der ihm bereits bei seiner Wahl trotz absoluter Mehrheit Störfeuer trafen.

Profitieren dürften zukünftig vom geänderten Wahlgesetz vor allem kleinere Parteien, Wählervereinigungen oder Einzelbewerber. Denn sie können die Fünf-Prozent-Hürde unterlaufen, wenn ihre Direktkandidaten im Wahlkreis genügend Stimmen auf sich vereinigen.

Entsprechend unterschiedlich fielen die Bewertungen des Volksentscheides durch die einzelnen Parteien aus. Die Grün-Alternative Liste (GAL) und die nicht in der Bürgerschaft vertretene FDP hatten schon im Vorfeld der Wahl für den Vorschlag der Initiative "Mehr Bürgerrechte" optiert und zeigten sich mit dem Ergebnis äußerst zufrieden. Der grüne Bürgerschaftsabgeordnete Farid Müller sprach von einer "Wahlrechtsrevolution", die eine Erhöhung der Wahlfreiheit für die Bürger mit sich bringe. Und Leif Schrader, Landesvorsitzender der Liberalen, meinte, die Wähler hätten sich "gegen Parteienkungelei und für mehr Bürgerrechte" entschieden. Hamburg könne "stolz sein, nun das modernste Wahlrecht Deutschlands zu haben", freute sich der Freidemokrat.

Die großen Parteien reagierten wortkarg

Die alleinregierende CDU und die SPD, deren gemeinsamer Gegenentwurf ja gescheitert war, versprachen recht wortkarg, das Ergebnis zu "respektieren", wie es der CDU-Landesvorsitzende Dirk Fischer formulierte. Man werde sich "darauf einstellen" und die eigene Satzung den neuen Erfordernissen anpassen.

Nach den parlamentarischen Intermezzi von Statt- und Schill-Partei brachen die Hamburger Wähler mit diesem Volksentscheid zum dritten Mal innerhalb von gut zehn Jahren die eingefahrenen politischen Strukturen der Hansestadt auf. Im Gegensatz zu den beiden vorausgegangenen Versuchen könnte sich dieser langfristig wirksam und segensreich für ihr Gemeinwesen entwickeln.

Foto: Hamburger Bürgerschaft: "Die Menschen wollen Politik nicht mehr nur erdulden, sondern mitgestalten"


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