© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 21/04 14. Mai 2004

PRO&CONTRA
Gezielte Tötungen von Terroristen fortsetzen?
Saul Zadka / Knut Ipsen

Im Westen ist man mit der mit der Empörung über die "gezielten Tötungen" der israelischen Sicherheitskräfte schnell bei der Hand. Vergessen wird dabei, daß im Westjordanland und Gazastreifen einige tausend Palästinenser leben, die jederzeit bereit sind, israelische Zivilisten zu ermorden. Ihre Anführer - Dutzende, wenn nicht sogar mehr - sind für diese Massenmorde verantwortlich. Sie haben keinerlei Skrupel, Frauen und Kinder zu töten und zu verstümmeln. Selbstmordattentate sind zu einer nationalen Obsession geworden. Die palästinensische Bevölkerung feiert die Täter als Helden, die arabischen Staaten verherrlichen sie als Märtyrer.

Israel genießt nicht den Luxus, einen anständigen Verhandlungspartner zu haben, mit dem es zu irgendeiner Einigung kommen könnte, um dem Blutbad ein Ende zu bereiten. Würde es untätig auf den nächsten Selbstmordattentäter warten, kämen viel mehr Zivilisten ums Leben. Statt der tausend israelischen Opfer seit September 2000 gäbe es dreimal so viele. Die Frage ist eine ganz einfache: Was ist der internationalen Gemeinschaft lieber, tote israelische Zivilisten oder tote palästinensische Mörder? Solange die arabische Welt keinen Druck auf die terroristischen Organisationen ausübt, muß Israel tun, was immer es für notwendig hält, um seine Bürger zu schützen. Das Argument, ein Staat könne solche Methoden nicht benutzen, ist heuchlerisch. Dies ist ein Krieg, und im Krieg haben wir die Pflicht, jeden zu töten, der uns töten will. Das zweite Argument, Israel müsse die Mörder festnehmen, ist ein Witz. Es zeigt, wieviel Unwissenheit im Westen herrscht. Ironischerweise retten gezielte Tötungen Leben - auch palästinensische.

Die Führer von Hamas, Jihad, Fatah, Tanzim und al-Aqsa verkünden ihre Absicht, Israel zu zerstören. Das Bemühen, sie loszuwerden und ihre Anhänger zu verschonen, ist, als hacke man einer Schlange den Kopf ab.

 

Dr. Saul Zadka studierte Kriegswissenschaften, schrieb für verschiedene israelische Tageszeitungen und lehrt heute am Israel Valley College.

 

 

Jeder Staat, der für sich in Anspruch nehmen will, ein Rechtsstaat zu sein, muß das Mindestmaß an Achtung des menschlichen Lebens gewährleisten, daß das internationale Recht ihm jenseits der Menschenrechtskonventionen in jedem Falle abverlangt. Zum Grundbestand oder Mindeststandard des international verbindlichen Menschenrechtsschutzes gehört unstreitig das Recht auf Leben, auf körperliche Unverletzlichkeit und auf Sicherheit der Person, wobei aus letztgenanntem Recht bereits folgt, daß in das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit nur auf Gesetzesgrundlage, keinesfalls aber durch schlichte politische Entscheidung engegriffen werden darf. Wenn ein Staat also meint, allen ethischen Argumenten zum Trotz schwerste Untaten mit dem Tode ahnden zu müssen, dann verlangt selbst dies eine Gesetzesgrundlage und ein in jeder Hinsicht rechtsstaatliches Gerichtsverfahren. Selbst im bewaffneten Konflikt schließ das in solchen Situationen anwendbare Völkerrecht die gezielte Tötung von Zivilpersonen durch Waffenbesitz schlechthin aus. Das Recht auf Selbstverteidigung, das die UN-Charta jedem Staat gewährt, läßt keinesfalls die beliebige Wahl der Mittel zu, sondern ist in seiner Ausübung strikt an das im bewaffneten Konflikt anzuwendende humanitäre Völkerrecht gebunden.

Wer aber anstelle der Stärke das Recht des Stärkeren bevorzugt, der muß sich darüber im klaren sein, daß er damit zugleich das wichtigste Merkmal des Rechtsstaates beseitigt. Dieses Merkmal ist die Achtung des menschlichen Lebens, in die nur auf Gesetzesbasis eingegriffen werden darf. Verläßt der Rechtsstaat diesen Grundsatz bei der fraglos gebotenen Bekämpfung des Terrorismus, dann nähert er sich einer Grenze, jenseits derer Terror und Gegenterror zu einem Rückfall in die Barbarei führen. Gezielte Tötungen durch militärischen Waffeneinsatz sind daher nicht mit der Zivilisationsstufe zu vereinbaren, die mit dem Rechtsstaat erreicht worden ist.

 

Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Knut Ipsen war bis 1999 Direktor des Institutes für Friedenssicherungsrecht und Humanitäres Völkerrecht an der Universität Bochum und bis 2003 Präsident des DRK.


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