© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 16/04 09. April 2004

"Ein unerträglicher Laizismus"
Kopftuch: Baden-Württemberg und Berlin reagieren als erste Bundesländer auf das "Kopftuch-Urteil" des Bundesverfassungsgerichts
Manuel Ochsenreiter

Klarheit sollten sie eigentlich bringen - und tatsächlich sorgen sie für noch mehr Streit. Die Rede ist von den beiden ersten deutschen gesetzlichen Kopftuch-Verboten in Baden-Württemberg und Berlin. Beide Länder reagieren mit ihren Regelungen auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom vergangenen September, wo entschieden wurde, daß muslimische Lehrerinnen nur bei einer klaren gesetzlichen Grundlage das Tragen des Kopftuchs untersagt werden darf.

Und so sehen die künftigen Regelungen aus: In Baden-Württembergs Schulen ist es künftig Lehrerinnen verboten, mit Kopftuch oder verschleiert zu unterrichten, Ordenstrachten und Kreuze werden hingegen auch künftig toleriert und gefördert - mit dem Hinweis auf die Landesverfassung, die christliche Bildungs- und Kulturwerte schützt. Im Schulgesetz heißt es also künftig, daß alle "politischen, religiösen, weltanschaulichen Bekundungen", die die Neutralität des Staates oder den Schulfrieden gefährden könnten, untersagt sind.

In Berlin einigte sich die Koalition aus SPD und PDS auf ein Gesetz, welches künftig in staatlichen Schulen, bei Justiz, Polizei und Feuerwehr ausnahmslos alle religiösen Symbole verbieten wird. Die Regelung betrifft das Kopftuch ebenso wie das Kreuz oder die jüdische Kippa. Ausgenommen sind kommunale Einrichtungen wie Kindertagesstätten, Berufsschulen, die Erwachsenenbildung sowie Bereiche des Staatsdienstes wie beispielsweise die Verwaltung. Als eine weitere Neuerung plant der Senat die Einrichtung einer sogenannten Antidiskriminierungsstelle - die erste in der Bundesrepublik.

Die baden-württembergische Lösung wird vor allem seitens der politischen Linken, aber auch der islamischen Lobby heftig kritisiert. So griff dort im Landtag der Grünen-Fraktionsvorsitzende Winfried Kretschmann Kultusministerin Annette Schavan (CDU) heftig an. Das Gesetz sei entweder verfassungswidrig oder laizistisch und widerspreche damit der Absicht des Gesetzgebers, formuliert Kretschmann die vermeintliche Zwickmühle, in der Schavan sich befinde. Neben verfassungsrechtlichen Bedenken befürchtet Kretschmann "Mobbing und Querulantentum" an den Schulen. Jeder dürfe demnach künftig behaupten, ein bestimmtes Verhalten störe den Schulfrieden und müsse gesetzlich unterbunden werden.

Selbst in islamischen Staaten ist das Kopftuch verboten

Die als fundamentalistisch eingestufte Islamische Gemeinschaft Milli Görüs (IGMG) spricht in ihrer Presseerklärung zur baden-württembergischen Regelung von der Schule als "kopftuchfreie Zone" und zitiert die früheren Verfassungsrichter Ernst Gottfried Marenholz und Ernst-Wolfgang Böckenförde: "Wenn der Gesetzentwurf das Kopftuch verbietet und die Ordenstracht zuläßt, ist er verfassungswidrig. Wenn Sie die Nonnentracht wollen, müssen Sie das Kopftuch in Kauf nehmen".

Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Wolfgang Huber, bezeichnete die Stuttgarter Entscheidung dagegen als "ausgewogen". Nach den rechtlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgericht-Urteils sei die baden-württembergische Schulgesetzänderung keine "einseitige Regelung nur über das Kopftuch", so Huber im Deutschlandfunk.

Gleichzeitig äußerte sich Huber auch zur "Berliner Lösung" des kompletten Symbolverbots in Schulen. Dies halte er für "unverhältnismäßig". Die Schule dürfe kein religionsfreier Raum werden.

Heftige Kritik erntete die rot-rote Koalition in Berlin vor allem auch seitens der CSU. In der Welt am Sonntag ging der bayerische Innenminister Günther Beckstein (CSU), mit dem laizistischen Gesetz scharf ins Gericht. "Berlin verkennt, daß das Kreuz in unserer europäischen Gesellschaft als Zeichen der Erlösung verstanden wird." Dagegen sei das Kopftuch selbst in muslimisch dominierten Staaten als Symbol der Ungleichheit und Unterdrückung verboten.

Frauen mit Kopftuch könnten stigmatisiert werden

Der CSU-Bundestagsabgeordnete Norbert Geis verortet die Berliner Koalition wegen des Kreuz-Verbots sogar "außerhalb unseres Kulturkreises". Man müsse sich daher fragen, "ob der Senat noch Hauptstadtförderung bekommen sollte". Derzeit beträgt diese etwa zwei Milliarden Euro im Jahr.

Der Berliner Kardinal Georg Sterzinsky kritisiert das Gesetz als "ganz und gar unausgewogen". Er will das Gesetz gemeinsam mit der evangelischen Kirche und der jüdischen Gemeinde "zu Fall" bringen. "Das darf so nicht bleiben", sagte Sterzinsky gegenüber Radio Vatikan. "Das wäre ein ganz folgenschwerer Schub nicht nur zu einem Säkularismus, einem verstärkten Säkularismus, sondern zu einem Laizismus, wie er unerträglich würde", so Sterzinsky weiter. Ein solcher Laizismus entspreche nicht der Tradition in Deutschland.

Aiman Mazyek, der Pressesprecher des Zentralrats der Muslime in Deutschland (ZMD), einem Dachverband verschiedener orthodoxer muslimischer Gemeinschaften in Deutschland mit etwa 10.000 Mitgliedern, kommentiert hingegen die gesetzlichen Regelungen aus einem anderen Blickwinkel. Er sieht beim Gesetzgeber zwar den Willen ein "Zeichen zu setzen" und nicht "einen Sachverhalt zu klären". Er befürchtet, daß eine Konsequenz solcher Regelungen sei, daß "Frauen mit Kopftücher abgelehnt und als politische Fundamentalistinnen stigmatisiert werden".

Ganz nebenbei zeigt Mazyek auch auf, wie eindimensional der Versuch ist, fundamentalistischen Gefahren (die durch das Kopftuch zumindest zweideutig transportiert werden) mit einem Landesgesetz entgegenwirken zu wollen. Er fragt nach der Alternative und weiß - freilich ironisch gemeint - sofort Rat: "Wahrscheinlich das Kopftuch einfach ausziehen, dann werden alle ihre Sorgen los, dann gibt es nur noch moderne, moderate Muslimas. Bravo!"

Auch in anderen Bundesländern stehen demnächst Gesetze zur Klärung der Kopftuchfrage an. Aus Hessen heißt es, das Verbot solle für den gesamten öffentlichen Dienst gelten, Bayern will Lehrkräften das Tragen religiöser Symbole oder Kleidungsstücke verbieten, wenn diese als Demonstration gegen verfassungsrechtliche Grundwerte und die "christlich-abendländischen Kulturwerte" verstanden werden könnten. Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen sehen in dieser Frage dagegen keinen Handlungsbedarf.

Foto: Kopftuchdemo in Köln: Berliner Regierung bewegt sich "außerhalb unseres Kulturkreises" (Norbert Geis)


Versenden
  Ausdrucken Probeabo bestellen