© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 15/04 02. April 2004

Der Herbst, der im Sommer beginnt
Demographischer Wandel: Die in den letzten Jahrzehnten eingerissene Politik der Frühverrentung muß gestoppt werden, sonst kollabiert das Rentensystem
Hans Christians

Es ist keine weltbewegende Erkenntnis: Die Lebenserwartung eines durchschnittlichen Deutschen steigt kontinuierlich an. Das heißt, in Zukunft wird es immer mehr Hundertjährige geben. Während die Gruppe der 60jährigen und Älteren wächst, nimmt der Anteil der 20- bis 59jährigen ab. Ein besonders starker Anstieg ist unter den 80jährigen und noch älteren Menschen zu erwarten. Heute sind etwa 2,9 Millionen Deutsche 80 Jahre alt, im Jahr 2050 werden es an die 7,9 Millionen sein.

Der Gewinn an aktiven Jahren und die Tatsache, daß heute ein 70jähriger den Gesundheitszustand eines 65jährigen hat, sollte eigentlich bedeuten, daß eine längere Berufstätigkeit Sinn ergäbe. Die Realität sieht dagegen nicht altenfreundlich aus: Der Anteil der 55- bis 65jährigen Arbeitnehmer in Deutschland ist geringer als in anderen Industriestaaten. Von dieser Altersgruppe stand im Jahr 2002 nach Angaben des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) nur noch ein Viertel im Berufsleben. In der Schweiz seien dagegen fast 65 Prozent der Menschen dieser Altersgruppe noch erwerbstätig gewesen, in Schweden sogar mehr als 68 Prozent. Das IW führt diese Entwicklung vor allem auf die in den vergangenen Jahrzehnten in Deutschland betriebene Politik der Frühverrentung zurück. Ein "Verschenken" dieses Potenzials könne sich das Land in Anbetracht des demografischen Wandels aber nicht länger leisten. Erste Schritte wie die Erleichterung von befristeten Arbeitsverhältnissen im Alter reichten nicht. Denn die Realität ist schonungslos.

Wir haben keine Überalterung, sondern eine "Unterjüngung"

Laut einer Umfrage des Instituts für Sozialökonomische Strukturanalyse bekennt sich ein Viertel aller deutschen Betriebe dazu, daß sie keine Mitarbeiter über 50 Jahre einstellen würden. Ein nordrhein-westfälischer Mode-Discounter geriet beispielsweise in die Kritik, als bekannt wurde, das Unternehmen wolle Mitarbeiter über 50 Jahre auf "Entwicklung und Optik" überprüfen. "Nichtpassenden" sei nach Abwägung zu kündigen. Ursula Lehr, die ehemalige Bundesministerin für Jugend und Familie analysiert kritisch: "Die Rentenkassen sind fast leer, das soziale Sicherungssystem krankt, und an allem sind angeblich die Senioren schuld." In der Öffentlichkeit wird immer wieder "der demographische Wandel" für die Misere in den Kassen verantwortlich gemacht und die "Rentenlast", "Pflegelast", ja sogar das "Langlebigkeitsrisiko" beklagt. Sind ältere Menschen Lastquoten? Nein, sagen Experten. Die drohende Überalterung der Gesellschaften in den Industrieländern birgt nach Einschätzung des Weltwirtschaftsforums große Gefahren für deren Lebensstandard. Die Wachstumsaussichten werden in den kommenden Jahren kontinuierlich abnehmen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des amerikanischen Beratungsunternehmens Watson, Wyatt & Company im Auftrag des Weltwirtschaftsforums.

Die Folge sei ein erheblicher Mangel an Arbeitskräften, die die Nachfrage der Konsumenten nach Gütern und Dienstleistungen nicht befriedigen könnten, sagte Richard Smans vom Weltwirtschaftsforum anläßlich der Vorstellung der Studie. Die wachsende Zahl der Alten erhöhe die volkswirtschaftlichen Kosten der Altersversorgungssysteme, schreiben die Autoren weiter. Richtigerweise hätten Kanada, Deutschland, Schweden und Großbritannien bereits eine stärkere Kapitaldeckung ihrer Rentensysteme auf den Weg gebracht. Die Autoren warnen jedoch davor, Umlagesysteme in den kommenden Jahrzehnten zu schnell in eine kapitalgedeckte Vorsorge zu überführen. Die Summe des angesparten Geldes könne dann so schnell zunehmen, daß sich nicht genügend attraktive Investitionsmöglichkeiten fänden. Die Folge sei eine noch niedrigere Kapitalverzinsung als ohne Änderung des Rentensystems.

Unter den möglichen Gegenmaßnahmen kommt der Steigerung der Erwerbstätigenquote nach Ansicht der Autoren in den Industrieländern zentrale Bedeutung zu. Das gilt besonders für Deutschland, wo der Anteil der Männer und Frauen über 55 Jahre, die noch erwerbstätig sind, niedriger liegt als in vergleichbaren Ländern. Wenn es Deutschland gelänge, die Erwerbstätigkeit älterer Menschen auf das Niveau der fünf Industrieländer mit den höchsten Erwerbsquoten anzuheben, wäre in diesem Jahrzehnt der drohende Produktionsausfall vermieden.

Eine Patentlösung für das demographische Problem gebe es jedoch nicht, erklärte Sylvester Schieber, Forschungsdirektor von Watson Wyatt. Die Einwanderung von Arbeitskräften aus Entwicklungsländern könne zur Bewältigung der Herausforderung ebenso beitragen wie der Kapitalexport in Länder mit einem Überschuß an Arbeitskräften. Ein Beispiel ist Indien, dessen Arbeitskräfteangebot in den kommenden dreißig Jahren um 335 Millionen zunehmen wird. Das sind mehr Menschen im erwerbsfähigen Alter, als die USA und die EU heute zusammen aufweisen.

Das demographische Problem der Industrieländer resultiert aus dem Absinken der Geburtenrate und der längeren Lebenserwartung. Um die Bevölkerungszahl zu halten, sind 2,1 Kinder je Frau im gebärfähigen Alter erforderlich. In Spanien und Italien ist die Geburtenrate allerdings unter 1,2 gefallen. In Deutschland ging sie von 2,16 im Jahr 1950 auf 1,29 im Jahr 2000 zurück. Deutschland gehört deshalb zu den Staaten, die sich auf eine schrumpfende Bevölkerungszahl einstellen müssen. Oder anders ausgedrückt: Von den 1950 geborenen Frauen blieben nur elf Prozent kinderlos, von den 1960 Geborenen bereits 22 Prozent und von den 1965 Geborenen wird nach Hochrechnungen mehr als ein Drittel kinderlos bleiben. Der demographische Wandel, das Altern des deutschen Volkes, ist also zum größten Teil durch die junge Generation ausgelöst, meint Ex-Ministerin Ursula Lehr (CDU) provozierend. Wir haben keine "Überalterung", sondern eine "Unterjüngung"!

Die Frühverrentung ist nur für die Unternehmen ein Geschäft

Und dies spiegelt sich auch auf dem Arbeitsmarkt wieder. "Das Vorurteil, ältere Arbeitnehmer seien nicht mehr leistungsfähig, ist eine der Hauptursachen, wenn nicht die eigentliche Ursache für die Ausgliederung aus dem Erwerbsleben. Diesem Vorurteil kann ich jedoch nicht zustimmen", meint der CDU-Bundestagsabgeordnete Hermann Kues und fügt hinzu: "Niemand kommt auf die Idee, einen 55jährigen Politiker oder Spitzenbeamten in die Wüste zu schicken, nur weil er zu alt sei. Bei den Top-Managern sieht das ähnlich aus. Wir führen eine Scheindebatte und laufen einem Jugendwahn hinterher." Bernd Katzenstein, Sprecher des Deutschen Instituts für Altersvorsorge glaubt an Irrwege der deutschen Politik und kritisiert die Arbeitgeberverbände: "Das Ziel der Gewerkschaften, daß alte Kräfte Platz für junge machen, hat sich als Illusion herausgestellt. Heute gehen im Durchschnitt Arbeitnehmer mit etwa 60 Jahren statt wie im Gesetz vorgesehen mit 65 Jahren in den Ruhestand. Das ist international fast einmalig früh. Und die Frühverrentung ist für die Unternehmen ein Geschäft, denn sie wird ja noch von der Bundesanstalt für Arbeit subventioniert." Für Katzenstein ist das Ende der Fahnestange jedoch erreicht. Er verweist ebenfalls auf den demographischen Wandel: "Bedauerlicherweise nimmt auch die Zahl der Berufsunfähigen unter den 55- bis 59jährigen enorm zu und die Weiterbildungsmöglichkeiten für diese Altergruppe enorm ab. Das wird sich erst ändern, wenn sich das Klima in den Unternehmen ändert und den Betrieben klar wird, daß sie - auch wegen der schwachen Geburtsjahrgänge - die Älteren brauchen." Um älteren Beschäftigten Arbeitslosigkeit zu ersparen, sind in Europa oftmals Formen eines vorzeitigen Ausscheidens aus dem Arbeitsleben staatlich geregelt und zum überwiegenden Teil auch finanziert worden - dies auch im Interesse von Unternehmen, die mithilfe solcher Arrangements einen kostengünstigen Weg bei Beschäftigungsabbau oder Restrukturierung fanden. Dieser Weg konnte um so leichter beschritten werden, wenn die Arbeitnehmer keine wesentlichen finanziellen Einbußen hinnehmen müssen.

Die ökonomischen Implikationen des Alterns von Gesellschaften werden schon seit geraumer Zeit intensiv diskutiert, so daß sich dieser Beitrag nahtlos in eine Reihe anderer internationaler und europäischer Publikationen zu diesem Thema einfügt. Hinzuweisen ist beispielsweise auf den 1998 von der OECD veröffentlichten Bericht "Maintaining Prosperity in an Ageing Society", in dem vor allem die Notwendigkeit der Qualifizierung älterer Arbeitnehmer betont wird, um ihre Beschäftigungsfähigkeit zu stärken. Als Beispiel dafür, wie intensiv das Thema auch in den Vereinigten Staaten diskutiert wird, sei auf die Forschungen innerhalb des Programms "Ökonomie des Alterns" ("Economics of Ageing") verwiesen.

Auf europäischer Ebene ist das Thema "ältere Arbeitnehmer" seit 1999 noch stärker betont worden als zuvor. In den beschäftigungspolitischen Leitlinien für 1999 ist die Zielgruppe der älteren Erwerbspersonen gegenüber 1998 deutlich hervorgehoben worden. So wird in der neuen Leitlinie 4 die Notwendigkeit formuliert, im Kontext eines "aktiven Alterns" Maßnahmen zu entwickeln, die die Arbeitsfähigkeit älterer Arbeitnehmer aufrechterhalten und ihnen lebenslanges Lernen, flexible Arbeitsformen und damit eine aktive Teilnahme am Arbeitsleben ermöglichen. Gleichzeitig müsse der Altersdiskriminierung der Kampf angesagt werden. Eine Positionsbestimmung der EU-Kommission findet sich auch in ihrem Beitrag "Ein Europa für alle Altersgruppen", der anläßlich des von der UN für 1999 ausgerufenen "internationalen Jahres älterer Personen" erschien. In den EU-Mitgliedstaaten wird das Renteneintrittsalter, das heißt der Zeitpunkt des Bezugs von regulären Rentenzahlungen unterschiedlich festgelegt. In vielen dieser Länder beträgt das Renteneintrittsalter sowohl für Männer als auch Frauen 65 Jahre (Spanien, Irland, Luxemburg, Niederlande, Schweden); in Dänemark ist 1999 das Renteneintrittsalter von zuvor 67 Jahren ebenfalls auf 65 Jahre gesenkt worden. In Belgien lag die normale gesetzliche Altersgrenze bis 1997 zwischen 60 und 65 Jahren; bis zum Jahr 2000 soll sie auf 65 Jahre angehoben werden. In einigen Mitgliedstaaten gilt dieses Renteneintrittsalter von 65 Jahren nur für Männer, während das der Frauen geringfügig (Portugal: 63 Jahre) oder auch deutlich (Deutschland, Griechenland, England: 60 Jahre) darunter lag beziehungsweise liegt. In einigen dieser Länder ist eine Aufhebung solcher geschlechtsspezifische Unterschiede mittlerweile im Gange. Ferner bestehen in einigen der genannten Länder Ausnahmeregelungen hinsichtlich bestimmter Berufsgruppen oder in Bezug auf Arbeitsbedingungen und Wirtschaftszweige. Oftmals können Rentenzahlungen mit entsprechenden und unterschiedlich hohen Abschlägen schon vor diesem gesetzlichen Renteneintrittsalter bezogen werden.

Das wertvolle Potential der Frührentner geht verloren

In mehreren Mitgliedstaaten kommen (flexible) Ausnahmeregeln hinzu, die einen früheren Rentenbezug (ohne Abschläge) ermöglichen. Neben der Gruppe von Ländern, in denen das Renteneintrittsalter - zumindest für Männer - im Prinzip auf 65 Jahre festgelegt ist, gibt es eine andere Gruppe, für die das gesetzliche Renteneintrittsalter deutlich unter 65 Jahren liegt: In Frankreich besteht eine Altersgrenze von 60 Jahren; in Italien wurde 1995 das Renteneintrittsalter für Männer von 60 auf 63 Jahre und für Frauen von 55 auf 60 Jahre angehoben. In Österreich können Männer nach wie vor mit 60 und Frauen mit 55 Jahren ihren Ruhestand beginnen. Allein diese Unterschiede können schon zur Erklärung der vergleichsweise deutlich niedrigeren Erwerbsquoten in den entsprechenden Altersgruppen von Männern und Frauen beitragen. In vielen Mitgliedstaaten sind Maßnahmen beschlossen worden, um die Weiterbeschäftigung von älteren Erwerbspersonen zu verbessern oder um ihre Wiedereingliederungschancen zu erhöhen, zum Beispiel reduzierte Steuer- und Abgabesätze und in Form von Lohnkostenzuschüssen. Aus den Arbeiten über das Thema geht hervor, daß die Chancen der Wiederbeschäftigung für ältere Arbeitslose gering sind, was sich in den entsprechenden Übergangswahrscheinlichkeiten und auch in der häufig sehr langen Arbeitslosigkeitsdauer zeigt. Eine Konsequenz aus dieser Tatsache, die offenbar auch mit Hilfe der zu diesem Zweck ergriffenen steuer- und arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen nur schwer grundlegend überwunden werden kann, besteht darin, alles zu tun, um die Weiterbeschäftigung auch für höhere Altersgruppen viel stärker zur Normalität werden zu lassen als bisher.

Hierzu sind sicherlich alle Maßnahmen zu rechnen, die die Beschäftigungsfähigkeit bis ins höhere Erwerbsalter sichern. Qualifikation ist einer der wichtigsten Bestimmungsgründe für Beschäftigung und Einkommen. Geringe Qualifikationen erhöhen zum einen das Risiko, arbeitslos zu werden; zum anderen vermindern sie die Chancen, aus der Arbeitslosigkeit heraus wieder eine neue Beschäftigung zu finden. Statistische Erhebungen dokumentieren, daß ältere Arbeitnehmer trotz der generellen Reorientierung auf lebenslanges Lernen in entsprechenden Angeboten unterrepräsentiert sind, was mit Kosten-Nutzen-Überlegungen zusammenhängt. Die geringere "Restlaufzeit" von älteren Erwerbspersonen lasse eine Amortisation von Weiterqualifikationskosten oft nicht zu. Dieses legt einerseits nahe, daß Weiterqualifizierungsprozesse bereits früher, das heißt nicht erst in höheren Altersgruppen einsetzen müssen.

Andererseits ist diesem Argument auch entgegenzuhalten, daß es - insbesondere für ältere Personen - durchaus nicht-ökonomischen Nutzen durch Lernen gibt, beispielsweise was die Unterstützung und Erhaltung von Selbständigkeit, Selbstwertgefühl, Gesundheit und aktiver Beteiligung am gesellschaftlichen Leben betrifft. Eine solche Sichtweise bedeutet allerdings, daß die Kosten der Weiterbildung älterer Erwerbspersonen den Unternehmen nur anteilig angelastet werden sollten. Das Ziel, ältere Arbeitnehmer länger im Erwerbsleben zu halten, ist daher auf die Unterstützung der Unternehmen und Sozialpartner angewiesen. Auf der einen Seite machen in den Mitgliedstaaten wie Deutschland die Unternehmen nach wie vor Gebrauch von den bestehenden Regelungen, die ein vorzeitiges Ausscheiden ermöglichen. Arbeitnehmer dürften sich allerdings für solche Lösungen nicht immer freiwillig entscheiden; teilweise tun sie dies, um sich dem Risiko von Arbeitslosigkeit oder auch nur dem zunehmenden Druck am Arbeitsplatz zu entziehen. Auf der anderen Seite gewinnt in den Unternehmen gleichzeitig die Erkenntnis zunehmend an Boden, daß mit dem Ausscheiden älterer Beschäftigter ein wesentlicher Teil des betrieblichen Know-how verloren gehen kann. So wird in einer Reihe von Beiträgen über betriebliche und tarifvertragliche Regelungen berichtet, die dem Gesichtspunkt einer Entwicklung der Personalressourcen bis in höhere Altersgruppen und einer Absicherung der Weiterbeschäftigung älterer Arbeitnehmer Rechnung tragen.

Wie die Beiträge zeigen, hat ein Prozeß des Umdenkens begonnen, der gegenwärtig auch davon beeinflußt zu sein scheint, in welchem Maße die Erosion der Erwerbsbeteiligung älterer Personen schon fortgeschritten ist. Wenn solche Signale trotz des Risikos gegeben werden, daß die Arbeitslosigkeit zumindest kurzfristig steigen dürfte, dann vor allem aus dem Grund, daß eine extrem ungleiche Verteilung von Erwerbschancen über die einzelnen Altersgruppen hinweg als langfristig bedrohlich für den gesellschaftlichen Zusammenhalt gesehen wird. Diese These vertreten vor allem Experten wie Ursula Lehr. Sie spricht von Altersdiskriminierung und das sei - unabhängig von der beschäftigungspolitischen Gesamtsituation - immer noch eine Tatsache, die es zu bekämpfen gilt. Neuerdings hat sich auch der Kanzler der Sache angenommen. Eindringlich warnte Gerhard Schröder (SPD) davor, auf das Wissen und die Erfahrung älterer Arbeitnehmer zu verzichten. Diese Beschäftigten dürften nicht aus den Unternehmen gedrängt werden. Materielle Anreize für einen frühen Rentenbeginn müßten daher beschnitten werden, sagte der Kanzler.

Foto: Frührentner beim Golfen: Man wird - auch wegen der schwachen Geburtsjahrgänge - die Älteren brauchen


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