© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 12/04 12. März 2004

Andere Dimensionen
von Matthias Bäkermann

Letzte Woche hat das Bundesverfassungsgericht die Regelung zur akustischen Wohnraumüberwachung als verfassungswidrig bezeichnet. Bayerns Innenminister Günter Beckstein beeilte sich, reflexartig zu beklagen, daß das Urteil in seiner Tendenz die Rechte des Individuums immer weiter ausdehne und damit den "wirksamen Schutz der Allgemeinheit" reduziere. Der sozialdemokratische Berliner Innensenator Ehrhart Körting sprach dagegen von einer "Sternstunde der Verfassungsrechtsprechung". Der Grüne Volker Beck meinte sogar, der "Große Lauschangriff" sei mit diesem Urteil "geradezu zertrümmert" worden.

Dabei ging es im Urteil um mehrere Dutzend Einsätze, die die Strafverfolgungsbehörden in den letzten Jahren durchführten, um die Gespräche verdächtiger Krimineller mitzuhören. Knapp die Hälfte dieser höchst aufwendigen Maßnahmen mit Eingriff in die Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 GG) führten überdies nur zum Erfolg. Drei Richter - bei Gefahr im Verzug einer - mußten hierbei ihr Plazet geben, und das nur unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen wie einer "unverhältnismäßige Erschwernis" anderer Aufklärung.

Weder Kritiker noch Befürworter des Urteils erwähnen die Dimension, in die staatliche Behörden bereits durch ihre massiven Eingriffe in das Grundrecht des Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10 GG) eindringen. Allein 2002 wurden 21.874 Abhörmaßnahmen durchgeführt - wie viele davon zu Recht, weiß niemand gewiß.


Versenden
  Ausdrucken Probeabo bestellen