© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 08/04 13. Februar 2004

UMWELT
Öffentliche Aufträge mit Ökostandards
Volker Kempf

Bei öffentlichen Aufträgen, etwa zur Anschaffung von Büroeinrichtungen oder dem Bau von Gebäuden, ist der Preis das entscheidende Kriterium - Qualitätsstandards inklusive. Wie aber steht es um die Berücksichtigung von Umweltstandards? Der Rat der EU und das EU-Parlament haben sich das auch gefragt, konnten sich aber auf keinen Beschaffungsrichtlinienentwurf einigen - Problem waren die sozialen und ökologischen Kriterien, denen Rechnung getragen werden sollte. Ein Vermittlungsverfahren mußte eingeleitet werden. Nun steht das Ergebnis fest: Danach muß der öffentliche Auftraggeber den Zuschlag zwar dem wirtschaftlich günstigsten Angebot erteilen, er kann aber bei der Auswahl ökologische Kriterien zugrunde legen.

Diese müssen vorher bekanntgemacht werden. Auch umweltfreundliche Produktionsverfahren zählen gegebenenfalls dazu, etwa der ökologische Landbau bei Nahrungsmitteln für Schulen. Allerdings sind in öffentlichen Haushalten die Finanzspielräume in der Regel sehr eng, so daß für die Erfüllung ökologischer Qualitätsstandards nicht viel Geld übrigbleibt. Klare Richtlinien zur Berücksichtigung von Umweltkriterien im Vergabeprozeß werden daher nur in einigen Prestigefällen zum Zuge kommen und noch weniger "Überzeugungstäter" finden. Sachzwänge dominieren. Also gilt, analog zu Stellenausschreibungen zur Erhöhung des Frauenanteils: "Die Stadt XY ist bemüht, ökologische Standards zu heben und berücksichtigt bei Angeboten gleicher Höhe die bessere Umweltverträglichkeit des Produkts". Zum Glück spart Umweltschutz manchmal auch Geld, etwa im Energiebereich. Dann setzt sich die Anlage auch ohne Umweltkriterien durch.


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