© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 08/04 13. Februar 2004

Meldungen

Allgemeinpolitisches Mandat bleibt illegal

BERLIN. Das Oberverwaltungsgericht Berlin hat der Studentenschaft der Freien Universität Berlin bei Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 Euro untersagt, allgemeinpolitische Tätigkeiten ohne konkreten Hochschulbezug auszuüben (Entscheidung vom 15. Januar 2004, Az. OVG 8 S 133/02). Erstmals hat damit ein Verwaltungsgericht eine Entscheidung unter der Geltung des neuen Hochschulrahmengesetzes getroffen, das den Aufgabenbereich von zwangsverfaßten Studentenschaften erheblich ausgeweitet und die Länder dazu verpflichtet hatte, innerhalb von drei Jahren an allen staatlichen Universitäten in Deutschland derartige Vertretungsorgane einzurichten. Das Oberverwaltungsgericht sieht in der Einrichtung dieser Zwangskörperschaften einen Grundrechtseingriff in die Individualrechte der Studenten (Art. 2 Abs. 1 GG), der lediglich dann gerechtfertigt sei, wenn der Verband darauf beschränkt bleibe, die Studenten tatsächlich nur in ihrer Rolle als Studenten zu vertreten. Ohne Austrittsmöglichkeit komme die Wahrnehmung von allgemeinpolitischen Stellungnahmen, Erklärungen und Forderungen nichtin Betracht, heißt es in der Urteilsbegründung.

 

Kritik am Richter im Al-Tawhid-Prozeß

DÜSSELDORF. Mit einem Angriff der Verteidigung hat der zweite Prozeß um Anschlagspläne der islamistischen El-Tawhid-Bewegung in Deutschland begonnen. Die Anwälte der vier arabischstämmigen Angeklagten stellten im Hochsicherheitstrakt des Düsseldorfer Oberlandesgerichts (OLG) Befangenheitsanträge gegen den Vorsitzenden Richter Ottmar Breidling, dem sie Voreingenommenheit und eine "offensichtliche Überschätzung der Rolle des Richters" vorwarfen. Die Anwälte begründeten ihre Vorwürfe vor allem mit Breidlings Verhalten im ersten Düsseldorfer El-Tawhid-Verfahren, das im November mit der Verurteilung des geständigen Jordaniers Shadi A. zu vier Jahren Haft zu Ende gegangen war. Der 27jährige hatte vor Gericht zugegeben, als Mitglied einer deutschen El-Tawhid-Zelle antijüdische Terroranschläge in Berlin und Düsseldorf vorbereitet zu haben. Breidling bewertete damals das umfassende Geständnis des angeblichen Kurzzeit-Leibwächters von al-Qaida-Chef Osama bin Laden als glaubwürdig.

 

Sicherungsverwahrung ist rechtens

KARLSRUHE. Gefährliche Straftäter können prinzipiell auch nach ihrer Verurteilung noch in Sicherungsverwahrung genommen werden. Voraussetzung dafür ist allerdings eine bundesgesetzliche Regelung. Mit dieser Begründung erklärte das Bundesverfassungsgericht fünf Ländergesetze zur nachträglichen Sicherungsverwahrung aus formalen Gründen für grundgesetzwidrig. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) kündigte an, nun rasch den Erlaß eines Bundesgesetzes zu prüfen.


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