© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 07/04 06. Februar 2004

NRW-Verfassungsschutz
Ein Skandal zieht Kreise
Dieter Stein

Die JUNGE FREIHEIT feierte gerade erst am 21. Januar ihr zehnjähriges Bestehen als Wochenzeitung. Fast ebenso lange, nämlich seit dem Jahresbericht 1994, drangsaliert der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz Zeitung, Redakteure, Autoren, Interviewpartner und Leser mit dem grotesken Vorwurf, es lägen "Anhaltspunkte für den Verdacht" vor, es gäbe "in der JF" "rechtsextremistische Bestrebungen". Ebenso lange, wie die Landesregierung eines 16-Millionen-Einwohner-Bundeslandes Steuergelder verpulvert, um im Interesse der regierenden SPD mittels eines potemkinschen Dorfes ("Neue Rechte") Konservative und demokratische Rechte an den Pranger stellen und politisch-moralisch erpressen zu können, wehrt sich der kleine David junge freiheit gegen diesen Riesen-Goliath NRW.

Dabei ist es schwer, bei anderen Medien und der "kritischen Öffentlichkeit" Aufmerksamkeit für diesen politischen Skandal erster Klasse zu gewinnen. Wie von einem Bannkreis scheint in der öffentlichen Meinung das Thema Verfassungsschutz und Pressefreiheit umschlossen. Welche der überregionalen "Qualitätszeitungen" hat auch nur einmal ausführlich über das sich seit 1996 bis heute hinziehende Verfahren gegen die politisch korrekten Meinungswächter in NRW berichtet? Keine.

Aufsehenerregend ist deshalb, daß nun die einflußreichste und auflagenstärkste Fachzeitschrift für Juristen, die Neue Juristische Wochenschrift (NJW), einen längeren Beitrag publizierte, der den Skandal auf den Punkt brachte. Ein ehemaliger Richter, Günter Bertram, der regelmäßig Beiträge für die NJW verfaßt, schreibt dort über "Hoheitliche Tugendwächter: Verfassungsschutz und 'Neue Rechte'" (NJW 6/2004, S. 344ff). Ausweislich des Textes hat Bertram selbst als Zuhörer an der umstrittenen "Fachtagung" in Düsseldorf am 8. Oktober 2003 teilgenommen, die das Thema "Neue Rechte" (auf gut deutsch: JUNGE FREIHEIT) unter Beteiligung linksextremer Referenten zelebrierte.

Bertram schildert in seinem NJW-Beitrag die Tagung als Farce, bei der die Teilnehmer sich nicht einmal ein eigenständiges Bild von der JF hätten machen können, geschweige denn, daß ein Vertreter der Zeitung geladen gewesen wäre: "Aber keine einzige Nummer war zu finden. Es gab zur Selbstbedienung noch nicht einmal einen Giftschrank (worin man in der DDR die Westliteratur für zuverlässige Kader einzuhegen pflegte)."

Man darf hoffen, daß die Richter des Bundesverfassungsgerichts Bertrams Kritik an den skandalösen Urteilen der NRW-Verwaltungsgerichte lesen werden. So schreibt er, daß der Senat des OVG-Münster, der den Antrag der JF auf Zulassung der Berufung gegen das Düsseldorfer Urteil von 1997 abgelehnt hat, "in rechtspolitischen Fragen zu einer gewissen Emotionalität neigt, während die Kammer des BVerfG sich durch kühle Sachlichkeit auszeichnet ..."

Informationen: Neue Juristische Wochenschrift, Verlag C. H. Beck, Wilhelmstr. 9, 80801 München, www.njw.de


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