© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 06/04 30. Januar 2004

Meldungen

Wolfgang Thierse: SPD muß Strafe zahlen

BERLIN. Bundestagspräsident Wolfgang Thierse hat der SPD eine Strafzahlung von über 768.000 Euro wegen rechtswidriger Parteienfinanzierung auferlegt. Der Bundestag teilte am Dienstag in Berlin mit, Thierse ahnde damit die Annahme einer Spende in Höhe von 255.646,94 Euro (500.000 Mark), die der SPD-Unterbezirk Wuppertal 1999 angenommen und unrichtig verbucht habe. Die SPD-Zentrale in Berlin gab zunächst keine Stellungnahme ab. Die Strafzahlung setzt sich laut Mitteilung wie folgt zusammen: 766.937,82 Euro werden erhoben als Betrag, der laut Gesetz dreimal so hoch sein muß wie die angenommene Spende. Gleichzeitig reduzierte der Bundestagspräsident den Angaben zufolge die für das Jahr 2000 festgesetzten Zuschüsse um 1.380,91 Euro. Der gesamte Betrag von 768.318,73 Euro werde bei der ersten Abschlagszahlung auf die staatliche Teilfinanzierung für 2004 zum 15. Februar einbehalten, hieß es.

 

Geplant: Neues Gesetz zur Kinderbetreuung

HAMBURG. Die Bundesregierung will offenbar noch vor der Sommerpause einen Gesetzesentwurf zum Ausbau der Kinderbetreuung vorlegen. Für die Tagespflege von Kindern unter drei Jahren sollen verbindliche Qualitätsstandards eingeführt werden, berichtete die Financial Times Deutschland. Zu den neuen Kriterien, die den Bedarf für einen Platz rechtfertigen, gehört die Berufstätigkeit der Eltern oder der besondere Förderbedarf eines Kindes. Außerdem sollten die Kommunen künftig nach bestimmten Kriterien den Bedarf für Krippen- und Tagesplätze ermitteln, um einen genauen Überblick über die nötige Zahl an Betreuungsplätzen zu bekommen. Bundesfamilienministerin Renate Schmidt (SPD) hatte mehrfach einen Ausbau der Betreuung von Kleinkindern unter drei Jahren angekündigt. Die Bundesregierung will den Ländern und Kommunen hierzu eine Finanzierungshilfe von 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung stellen.

 

Beck warnt Länder im Kopftuchstreit

BERLIN. Die Bundesausländerbeauftragte Marieluise Beck hat die Länder im Falle eines Kopftuchverbots an Schulen vor einem Bruch der Verfassung gewarnt. "Wer mit Verweis auf unsere Verfassungswerte das Kopftuch in öffentlichen Schulen generell und einseitig verbieten will, läuft Gefahr, selbst Verfassungswerte zu mißachten", erklärte Beck in Berlin. Die vorliegenden Gesetzentwürfe zahlreicher Bundesländer ignorierten einhellig den Gleichbehandlungsgrundsatz, den das Verfassungsgericht vorgegeben habe, warnte die Grünen-Politikerin. Die betreffenden Landtage seien gut beraten, in den nun anstehenden Beratungen die Mahnung von Bundespräsident Johannes Rau zu beachten, der am Donnerstag in einer Grundsatzrede auf die Religionsfreiheit hingewiesen hatte, die für alle Religionen und damit auch den Islam gelte.


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