© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 03/04 09. Januar 2004

Meldungen

Struck-Ministerium zahlt Millionen-Honorar

BERLIN. Das Verteidigungsministerium hat einen Zeitungsbericht relativiert, wonach es in diesem Jahr 128,4 Millionen Euro für externe Berater ausgeben will. Es gehe dabei nicht um Beraterhonorare, sondern diese Summe sei fast ausschließlich für Unterstützungsleistungen im Rahmen des Kommunikationsprojektes "Herkules" sowie bei der Einführung von Software der Firma SAP vorgesehen, stellte ein Ministeriumssprecher klar. Dabei gehe es um Computerspezialisten oder Fachleute für den Einbau großer Netze. Zeitungen hatten zuvor berichtet, das Ministerium lasse sich vor allem bei der Entwicklung von Informationstechnik im Rahmen des Projektes "Herkules" sowie bei der Einführung einer neuen Logistik der Heeresinstandsetzung beraten. Dabei greife das Ministerium unter anderem auf den Rat der Unternehmen Roland Berger, Arthur Andersen und Bearing Point zurück. Beratungs- und PR-Leistungen für das Verteidigungsministerium und die Bundesanstalt für Arbeit waren Ende vergangenen Jahres stark in die Kritik geraten.

 

FDP: Quittung für Möllemann-Witwe

BERLIN. Die FDP hat der Witwe des früheren Vizeparteichefs Jürgen Möllemann eine Spendenquittung über 980.000 Euro zugeschickt, mit denen Möllemann sein israelkritisches Wahlkampf-Faltblatt finanziert hatte. Einen entsprechenden Bericht der Bild-Zeitung bestätigte ein Parteisprecher in Berlin. "Wie alle anderen Parteien ist die FDP rechtlich verpflichtet, Spenden aus dem Vorjahr bis zum Jahresende zu quittieren", betonte der Sprecher der Liberalen. Es sei jedoch "bedauerlich, daß die Quittung in der Weihnachtszeit bei Frau Möllemann eintraf". Der von FDP-Schatzmeister Günter Rexrodt unterschriebene Beleg ging laut Bild am Morgen des 24. Dezember bei Carola Möllemann-Appelhoff ein und war an ihren Mann adressiert, der am 5. Juni 2003 bei einem Fallschirmsprung ums Leben gekommen war. Der langjährige Möllemann-Vertraute und schleswig-holsteinische FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki äußerte sich empört über die Vorgehensweise der Partei.

 

Raucherklage geht in die zweite Instanz

HAMM. Die erste Raucherklage in Deutschland geht in die zweite Instanz: Nach Gerichtsangaben legte der herzkranke Kläger Berufung beim Oberlandesgericht (OLG) Hamm gegen das Urteil des Landgerichts Arnsberg ein, das seine 213.000-Euro-Klage gegen den Tabakkonzern Reemtsma Mitte November abgewiesen hatte. Die Arnsberger Richter befanden damals, Raucher trügen selbst die Verantwortung für ihr Handeln und könnten damit verbundene Risiken "nicht auf den Hersteller abwälzen". Ein Termin für die mündliche Verhandlung im Berufungsverfahren stand zunächst nicht fest. Die Berufung ging dem Sprecher zufolge bereits am 17. Dezember beim OLG Hamm ein.


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