© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 01/05 31. Dezember 2004

Kampf an zwei Fronten
Parteiausschluß: CDU sucht Nachfolger für Hohmann / Gericht entscheidet für NDR
Marcus Schmidt

Ungeachtet der Tatsache, daß der aus der CDU ausgeschlossene Bundestagsabgeordnete Martin Hohmann vor dem Berliner Landgericht Klage gegen seinen Parteiausschluß eingereicht hat (JF 52/04), wird Presseberichten zufolge in Hessen bereits nach einem möglichen CDU-Nachfolger für die Kandidatur um das Bundestagsmandat im Wahlkreis Fulda Ausschau gehalten.

Nach einem Bericht des Internetdienstes Osthessen-News habe sich der Landrat von Fulda, Fritz Kramer (CDU), bereit erklärt zu kandidieren. "Ja, ich würde mich als Bundestagskandidat 2006 zur Verfügung stellen. Der Parlamentarismus hat mich schon immer gereizt", sagte der Landrat, der sein Amt Anfang 2006 aus Altersgründen abgeben muß. "Ziel muß sein, daß die Union den Wahlkreis als Direktmandat behält", sagte Kramer dem Bericht zufolge weiter.

Hohmann selbst sieht die Berichte über die Nachfolgediskussion mit großer Gelassenheit. "Die Suche scheint von einem rührigen Lokalredakteur künstlich vorangetrieben zu werden", erklärte er auf Anfrage der JUNGEN FREIHEIT. Er glaube nicht, daß die CDU derzeit nach einem Kandidaten für seinen Wahlkreis suche.

Vorstellbar ist, daß die CDU ihre Kandidatenkür so lange hinauszögern wird, bis absehbar ist, ob Martin Hohmann sich als unabhängiger Kandidat um ein Bundestagsmandat bewirbt. Bislang hat Hohmann diesen Schritt immer ausgeschlossen. Sollte er nicht mehr antreten, wird die Partei vermutlich einen jüngeren Kandidaten aufstellen -wenn Hohmann doch zur Bundestagswahl antritt, möglicherweise einen altgedienten "konservativen" Kandidaten.

Landgericht Fulda weist Klage Hohmanns ab

Unterdessen mußte Hohmann vor dem Landgericht Fulda eine Niederlage einstecken. Er hatte den Norddeutschen Rundfunk (NDR) verklagt, weil dieser in der Internetausgabe von Tagesschau und Tagesthemen am 30. Oktober 2003 unter der Schlagzeile "CDU-Bundestagsabgeordneter nennt Juden 'Tätervolk'" über Hohmanns Rede zum Tag der Deutschen Einheit berichtet hatte.

Nach Ansicht von Hohmann habe der NDR mit dieser Überschrift den Kernsatz seiner Rede ins Gegenteil verkehrt. "Weder 'die Deutschen' noch 'die Juden' sind ein Tätervolk, das ist der Kernsatz meiner Rede", sagte Hohmann nach der Verkündung des Urteils, das er eine "bedauerliche Fehlentscheidung" nannte.

Der NDR sei seiner Verpflichtung zur Objektivität und unverfälschten Information nicht nachgekommen. Der Sender müsse sich vorwerfen lassen, mit seiner Falschmeldung bewußt gegen die journalistische Sorgfaltspflicht verstoßen zu haben und damit als ein "Leitmedium" die Berichterstattung anderer Sender und Zeitungen über die Affäre um seine Rede beeinflußt zu haben.

Der NDR wies die Vorwürfe zurück. Die Schlagzeile müsse mit dem dazugehörigen Bericht bewertet werden, in dem die wesentlichen Passagen der Rede vollständig zitiert worden seien, heißt es in einer Stellungnahme des Senders.

Hohmann sagte gegenüber der JF, sobald die schriftliche Urteilsbegründung vorliege, werde er mit seinem Anwalt prüfen, ob er gegen das Urteil Revision einlegen werde. Er halte diesen Schritt für "sehr wahrscheinlich".


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