© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 01/05 31. Dezember 2004

PRO&CONTRA
Höhere Kassenbeiträge für Übergewichtige?
Christoph Lang / Heinz Windisch

Es fällt unter die Vertragsfreiheit privater Krankenversicherer, zur Risikoabschätzung einen neuen Versicherungsnehmer nach möglichen Risikofaktoren zu befragen. Neben der Frage nach früheren oder akuten Krankheiten prüft die Axa-Krankenversicherung vor Vertragsschluß auch, ob der Antragsteller übergewichtig ist. Denn ab einem gewissen Mißverhältnis von Körpergröße und Körpergewicht liegt für den Versicherer eindeutig ein erhöhtes Versicherungsrisiko vor. Mit Hilfe des Body-Mass-Index (BMI) wird die Zuordnung des Gewichtes bemessen. Von Übergewichtigkeit spricht man bei einem BMI ab 25, von Adipositas bei einem BMI-Wert über 30. Als wesentliche Folge- und Begleiterscheinungen des Übergewichtes treten Krankheiten wie Diabetes Mellitus, Herz-/Kreislauferkrankungen mit den Folgen Herzinfarkt, Hypertonie, Fettstoffwechselstörungen, erhöhtes Krebsrisiko, Arthrose überproportional häufig auf. So verursachen übergewichtige Männer nach Untersuchungen der Axa bis zu 54 Prozent Mehrausgaben als der Durchschnitt. Auch bei Frauen gibt es eine ähnliche Tendenz. In der Altersklasse von 50 bis 59 Jahren liegen die Mehrausgaben pro Person um 46 Prozent über dem Durchschnitt.

Die Axa-Krankenversicherung bietet als erster am Markt ein Anreizsystem, um das Gesundheits- und Kostenbewußtsein der Versicherten zu erhöhen. Bei Nachweis des BMI im Normalbereich wird eine Bonifikation ausgezahlt. Hierdurch wird der Kunde zur gesundheitlichen Verantwortung motiviert. Da immerhin 6,5 Prozent der Ausgaben der Axa-Krankenversicherung auf Übergewicht zurückzuführen sind, erscheint dies als Mittel, die Gesamtausgaben zu senken und den kostenbewußten Kunden zu belohnen. Um das individuell erhöhte Risiko nicht auf die Solidargemeinschaft abzuwälzen, erhebt die Axa bei Adipositas einen Risikozuschlag, der vom Ausmaß des Übergewichts abhängt.

 

Christoph Lang ist Referent für Öffentlichkeitsarbeit der Axa-Krankenversicherung in Köln.

 

 

Wer legt das Kriterium "Übergewicht" fest? Zwar gibt es Anhaltspunkte, wann Übergewicht vorliegt, das sind aber lediglich unverbindliche Richtwerte oder Faustregeln, die individuell stark variieren und von Alter, Geschlecht und Größe abhängig sind. Außer acht bleibt bei einer Prämiensteigerung bei Übergewicht auch völlig, wodurch das Übergewicht im Einzelfall entstanden ist. Übergewicht kann krankheitsbedingt sein, was zur Bestrafung von Kranken für ihre Krankheit führen würde. Zieht man das durch Lebensführung bedingte Übergewicht als Kriterium für Beitragsbemessungen heran, wären auch Raucher und Alkoholkonsumenten gerechterweise zu belasten, nicht zu vergessen die "Risikosportler". Das wäre dann eine nicht mehr zu steuernde Spirale. Irgendwann würde jeder des anderen Gesundheitswächter sein. Zur Überwachung müßte in regelmäßigen Abständen eine von den Kassen vorgeschriebene Gesundheitskontrolle erfolgen. Der untersuchende Arzt müßte dann vom Versicherungsnehmer und Patienten von der Schweigepflicht gegenüber der Krankenversicherung entbunden werden.

Die Aushöhlung der ärztlichen Schweigepflicht zu Lasten des Patienten wäre die Folge, denn die Versicherungen könnten ein Nichtentbinden von der Schweigepflicht als Tatbestand zur Prämienerhöhung verwenden. Eine regelmäßige Kontrolle der Millionen von Versicherten dürfte darüber hinaus so kostspielig sein, daß dadurch eine Prämienerhöhung mindestens zum Nullsummenspiel, vielleicht sogar zum Verlustgeschäft werden würde. Es darf bezweifelt werden, ob die Kassen den organisatorischen Mehraufwand zur gesundheitlichen Überwachung der Versicherten bewältigen können. Zudem ist mit Widerstand der ärztlichen Interessenverbände zu rechnen, denn auch auf die Ärzte käme eine erhebliche bürokratische und unvergütete zeitliche Mehrbelastung zu.

 

Heinz Windisch ist Präsident des Verbandes der Krankenversicherten Deutschlands e.V. (VKVD) mit Sitz in Berlin.


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