© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 51/03 12. Dezember 2003

Natur und Ökolandbau in Gefahr
Landwirtschaft: Eine neue britische Studie weist den negativen Einfluß von Gen-Saatgut auf die Artenvielfalt nach
Matthias Seegrün

Was Skeptiker schon immer vermutet, Verfechter der Gentechnik jedoch stets bestritten hatten, konnte nun wissenschaftlich untermauert werden. Der Anbau genmanipulierter Nutzpflanzen hat nachweisbare Effekte auf die biologische Vielfalt. Zu diesem Ergebnis kommt eine unter der Ägide der britischen Umweltagentur Defra (Department for Environment, Food and Rural Affairs) durchgeführte Feldstudie, deren Ergebnisse in der Wissenschaftszeitschrift Philosophical Transactions of the Royal Society (Biological Sciences) veröffentlicht wurden.

Überwacht von einem unabhängigen wissenschaftlichen Komitee wurden in dem von der britischen Regierung finanzierten Forschungsprojekt über einen Zeitraum von drei Jahren die Auswirkungen des Anbaus von gentechnisch modifiziertem herbizidresistentem Mais, Zuckerrüben und Raps auf Pflanzen- und Tierwelt untersucht.

Jedes der 60 Versuchsfelder wurde aufgeteilt: auf der einen Hälfte die konventionelle Sorte und auf der anderen die genetisch modifizierte Variante, bei der das Unkraut mit Hilfe von Breitbandherbiziden kontrolliert wird. Um die Wirkungen des Einsatzes genmanipulierter Feldfrüchte auf das Ökosystem ablesen zu können, wurde sowohl auf den Feldern wie auch in ihrer unmittelbaren Umgebung die Verbreitung von Unkraut, Käfern, Schmetterlingen und Bienen miteinander verglichen.

Dabei kamen die Forscher zu dem Ergebnis, daß konventionell angebaute Rüben und Raps sich günstiger auf viele Arten auswirken als die genmanipulierte herbizidtolerante Sorte. Als Erklärung dafür, daß einige Insektengruppen wie Bienen und Schmetterlinge häufiger in und um konventionelle Felder angetroffen wurden, führen die Wissenschaftler an, daß der hier stärkere Unkrautbewuchs den Insekten Nahrung und Unterschlupf biete. Dies gelte auch für eine Reihe anderer Tiere, insbesondere Vögel, denen die Samen der Wildkräuter als wichtige Futterquelle dienten. Die Studie betont folglich die Bedeutung der Wildkräuter für den Erhalt der natürlichen Gemeinschaften der landwirtschaftlichen Nutzflächen.

Auch Vorsichtsmaßnahmen verhindern "Genfluß" nicht

Auf Feldern mit herbizidtolerantem Mais waren die Bedingungen für die Tier- und Pflanzenwelt besser als in solchen mit konventionellem Mais. Hier führte ein stärkerer Unkrautbewuchs auf herbizidtoleranten Feldern dazu, daß es mehr Schmetterlinge und Bienen gab. Dieses Ergebnis sei ein Effekt der den Bauern zur Verfügung stehenden neuen Optionen der Unkrautkontrolle durch flexibleren Einsatz von Herbiziden.

Insgesamt konnten die Forscher also signifikante Unterschiede zwischen den genetisch modifizierten herbizidtoleranten und den konventionellen Feldern aufzeigen. Die Hypothese, daß es keinerlei Auswirkungen auf die Artenvielfalt habe, ob die genmanipulierte oder die konventionelle Sorte angebaut werde, konnte in allen Fällen widerlegt werden. Ob die Ergebnisse der Studie bei der Zulassung der untersuchten Sorten für den kommerziellen Anbau eine Rolle spielen und der Diskussion eine neue Richtung geben werden, ist jedoch mehr als fraglich. Was zunächst zuversichtlich stimmen könnte, ist die Tatsache, daß in der EU Entscheidungen über die Genehmigung genetisch modifizierter Feldfrüchte nach gründlicher Beurteilung jeder einzelnen Sorte mit Blick auf ihre Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt kollektiv von den Mitgliedstaaten getroffen werden - gemäß den Vorgaben der Direktive über die Freisetzung genmanipulierter Organismen.

Wie das Beispiel der demonstrativ das Prinzip der Vorsicht betonenden britischen Behörde zeigt, die sich in der Praxis einen größeren Entscheidungsspielraum zugesteht, muß sich langfristig wohl auch Europa auf den Einzug der Genlandwirtschaft einrichten. Die festgestellten Auswirkungen genetisch modifizierter Nutzpflanzen werden aller Wahrscheinlichkeit als für den Menschen und die natürliche Umwelt unerheblich eingestuft werden. Ein gewisser Genfluß ist trotz aller Vorsichtsmaßnahmen unvermeidlich. Es bleibt die Hoffnung, daß bei der anstehenden Novellierung des Gentechnik-Gesetzes im Zuge der Umsetzung der europäischen Rahmenvorgabe (Freisetzungsrichtlinie) in nationales Recht Stimmen wie die des Öko-Instituts und der Vereinigung Deutscher Wissenschaftler (VDW) mit ihrer Forderung an die Bundesregierung Gehör finden werden, die Wahlfreiheit der Konsumenten zu gewährleisten. Konventionelle Landwirtschaft und Ökolandbau dürften von der Gentechnik nicht unmöglich gemacht werden. Es gehe darum, die Koexistenz zu ermöglichen. Hierzu müßten Mindestabstände, Heckenpflanzungen und ähnliche Maßnahmen vorgegeben werden.

Für Pflanzen mit hohem Ausbreitungspotential müsse ein Anbauverbot vorgesehen werden. Saatgutverunreinigungen dürften nicht toleriert werden. Es bedürfe klarer Haftungsregeln und der Einrichtung eines Fonds zur unbürokratischen Entschädigung derjenigen, deren Ernte durch Pollenflug und Sameneintrag verunreinigt werde.


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