© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 50/03 05. Dezember 2003

Defizite einer posttotalitären Gesellschaft
Eine Vortragsveranstaltung der Konrad-Adenauer-Stiftung erinnerte an die unzureichende Entschädigung und Rehabilitierung der Opfer des SED-Regimes
Matthias Seegrün

Mit einer Vortragsveranstaltung unter dem Titel "Gerechtigkeit für die Opfer der kommunistischen Gewaltherrschaft" hat die Konrad-Adenauer-Stiftung vergangenen Mittwoch ein in der öffentlichen Wahrnehmung - abgesehen von Gedenktagen wie dem diesjährigen Jubiläum des Volksaufstandes vom 17. Juni 1953 - kaum vorkommendes Thema angepackt und versucht, es einer breiteren Öffentlichkeit zu Bewußtsein zu bringen. Allerdings folgten nur wenige Journalisten der Einladung der Stiftung, so daß sich das Auditorium größtenteils aus den Betroffenen selbst zusammensetzte.

Bereits einleitend stellte der als Hauptreferent gewonnene CDU-Bundestagsabgeordnete und stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Arnold Vaatz, den blamablen Umgang mit den Deutschen heraus, die sich in vorbildlicher Weise dem kommunistischen Unrecht entgegenstellten und ihr Aufbegehren teuer bezahlen mußten - mit ihrem Leben, ihrer Gesundheit oder erheblichen Einschränkungen im beruflichen Fortkommen. Künftige Generationen würden im Rückblick mit Unverständnis auf die mangelnde Würdigung dieser Opfer reagieren, zeigte sich Vaatz überzeugt.

Die mangelnde Bereitschaft zur Aufarbeitung der Vergangenheit und die den Widerständigen entgegenschlagende Ablehnung der Mehrheitsgesellschaft erklärte er aus der unangenehmen Konfrontation mit den wenigen Menschen, die unter Beweis stellten, daß es durchaus Möglichkeiten gab, der kommunistischen Gewaltherrschaft entgegenzutreten. Mit anderem Akzent gelte dies nicht nur für die frühere DDR, sondern auch für die alte Bundesrepublik, wo bereits in den achtziger Jahren keine wirkliche Auseinandersetzung mit dem SED-Unrechtsregime mehr möglich war.

Mit Blick auf die praktische Seite der Bewältigung von Konsequenzen kommunistischer Verfolgungsmaßnahmen auf deutschem Boden hatte Vaatz nur äußerst Ernüchterndes zu berichten. Auch unter den CDU-geführten Regierungen sei keine Opferentschädigung zustande gekommen, die den Namen verdient hätte, bekannte er selbstkritisch. Die beiden SED-Unrechtsbereinigungsgesetze vom 29. Oktober 1992 und vom 23. Juni 1994 hatten für einen Ausgleich für die von DDR-Unrechtsmaßnahmen am schwersten Betroffenen gesorgt und Fragen der verwaltungsrechtlichen und beruflichen Rehabilitierung in Angriff genommen. Für eine weitere Linderung der Situation von Repressionen der SED-Diktatur ausgesetzten Menschen sorgten die Gesetze zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer politischer Verfolgung in der ehemaligen DDR vom 1. Juli 1997 und vom 17. Dezember 1999.

Die Gesetzesnovellierung wird keine Mehrheit bekommen

Dennoch blieben die Regelungen aus Sicht der Betroffenen unbefriedigend, was noch dadurch verstärkt wurde, daß mit den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 28. April 1999 zu Fragen der Überleitung von Ansprüchen und Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen der DDR in die gesetzliche Rentenversicherung die Renten von hauptamtlichen Mitarbeitern des Staatssicherheitsdienstes und Partei- und Staatsfunktionären angehoben wurden, so daß die einstigen Täter erheblich begünstigt wurden. Die Gerechtigkeitslücke zwischen Verfolgten und Verfolgern habe sich stark zu Ungunsten der Opfer vergrößert.

Vaatz stellte den zur Schließung dieser Lücke mit einer Reihe anderer Abgeordneter erarbeiteten Gesetzentwurf vor, der gebunden an die existierenden Rehabilitationsgesetze die Gewährung einer pauschalen Opferpension vorsieht (ab Haftstrafen von einem Jahr bzw. beruflichen Einschränkungen ab zwei Jahren). Der am 11. Dezember auf der Tagesordnung des Bundestages stehende Entwurf zu einem "Dritten SED-Unrechtsbereinigungsgesetz" werde jedoch aller Wahrscheinlichkeit von der rot-grünen Mehrheit abgelehnt. Immerhin sei es gelungen, mit einem fraktionsübergreifenden Antrag die Verlängerung der Rehabilitationsfristen bis 2007 zu erwirken, die sonst 2003 ausgelaufen wären.

Der CDU-Parlamentarier kündigte an, weiterkämpfen zu wollen. Zur Gesichtswahrung der Demokratie müßten alle Parteien in dieser Frage an einem Strang ziehen. Gegenüber den anwesenden Opfern brachte er seine Hochachtung für ihren Widerstand zum Ausdruck und bedauerte, keinen optimistischeren Ausblick geben zu können.

In dem sich anschließenden Vortrag des sächsischen Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR, Michael Beleites, zur Praxis der Opferentschädigung wurden einige von Vaatz bereits angerissene Fragen genauer analysiert. Als zentrale Funktion der geplanten Opferpension stellte Beleites den Aspekt der Würdigung des Widerstandes heraus. Es gehe bei diesem pauschalen Nachteilsausgleich auch um so etwas wie Ehrenrettung und Wiederherstellung des sozialen Status. Bezugnehmend auf die Probleme der Rehabilitierungsverfahren plädierte er für die Umkehrung der Beweislast beim Nachweis haftbedingter Gesundheitsschäden und posttraumatischer Belastungsstörungen.

Aber auch andere Verfolgungsmaßnahmen als Haft müßten einbezogen werden. Vor allem Opfer von "Zersetzung", also von der Stasi betriebener systematischer Diskreditierung im persönlichen Umfeld sowie materiell-finanzielle Schädigungen seien bislang nur unzureichend berücksichtigt worden.

Angesichts der in den Neuen Ländern existierenden posttotalitären Gesellschaft betonte Beleites, wie gefährlich es sei, wenn diejenigen, die Widerstand leisteten, enttäuscht und verbittert würden.


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