© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 45/03 31. Oktober 2003

Basar der Macht
EU-Institutionen: Deutschland ist deutlich unterrepräsentiert
Robert Mühlbauer

Hinter der europäischen Einheits-fassade brodelt es. Drei Jahre nach dem von vielen Kommentatoren als "faul" bewerteten Kompromiß von Nizza erweist sich, daß die einzelnen EU-Mitgliedsstaaten "Europa" beileibe nicht als Wohltätigkeitsveranstaltung sehen. Man schenkt sich gegenseitig nichts, sondern kämpft um Macht und Einfluß. In Nizza mußte Bundeskanzler Gerhard Schröder im Dezember 2000 trotz vollmundiger Ankündigungen klein beigeben. Deutschland, mit Abstand der größte Nettozahler der EU, konnte seine Forderungen nach stärkerer Berücksichtigung der Einwohnerzahl bei der Verteilung der politischen Gewichte nicht durchsetzen.

Der Entwurf des EU-Konvents für einen Verfassungsvertrags sorgt teilweise für eine Korrektur der Ergebnisse von Nizza. Er sieht eine Reduktion der Zahl der EU-Kommissare auf 15 stimmberechtigte Mitglieder vor. Dagegen protestieren besonders die kleineren EU-Staaten heftig, die dann nicht mehr ständig im zentralen Gremium der europäischen Exekutive vertreten wären. Als noch schwerwiegender erweisen sich aber die Differenzen in der Frage der Stimmenverteilung im Ministerrat, der Vertretung der Regierungen der EU-Staaten. Nach dem Verfassungsentwurf sollen in Zukunft die unterschiedlichen Bevölkerungszahlen im Ministerrat stärker berücksichtigt werden.

Bisher sind vor allem die großen Staaten im wichtigsten Gremium der EU deutlich unterrepräsentiert. Obwohl die Deutschen in der erweiterten EU fast ein Fünftel der Gesamtbevölkerung stellen, erhält Deutschland nach dem Schlüssel des Nizza-Vertrages nur 29 der 321 Stimmen im Ministerrat. Dies entspricht mageren 8,4 Prozent. Im Klartext bedeutet dies, daß Deutschland im Ministerrat bislang knapp halb so viele Stimmen hat, wie ihm nach der Bevölkerungszahl zustünden. Die anderen drei großen EU-Staaten, Frankreich, Großbritannien und Italien, sind ebenfalls benachteiligt, wenn auch in geringerem Maß als Deutschland. Mit einem Einwohneranteil von jeweils rund zwölf Prozent der EU-Gesamtbevölkerung kommen sie immerhin auf je 27 Stimmen im Ministerrat (knapp über 8 Prozent).

Spanien und Polen widersetzen sich nun mit Verweis auf den Vertrag von Nizza einer Neuverteilung der Gewichte im Ministerrat. Dabei würden beide Länder durch die Regelung im Verfassungsvertragsentwurf im absoluten Maßstab nicht geschwächt, jedoch relativ gegenüber den vier "Großen" würden sie zurückfallen. Die großen Nettozahlerstaaten wie Deutschland könnten dann gegenüber einer Allianz kleiner Subventionsempfänger leichter eine Sperrminorität organisieren. Spaniens Außenministerin Ana Palacio drohte bereits, die EU-Verfassung scheitern zu lassen, falls die Einwände nicht Beachtung fänden. Es gäbe eine "rote Linie", hinter die ihr Land nicht zurückweichen werde. Vermutlich wird sich Ministerpräsident José María Aznar aber ein Nachgeben teuer bezahlen lassen - genauso wie in Nizza, wo er sich noch bis zum Jahr 2013 gegen einen Abbau seiner Förderpfründe aus den regionalen Ausgleichsfonds absichern konnte.

Unterdessen gerät völlig in Vergessenheit, daß Deutschland auch bei der Sitzverteilung im EU-Parlament benachteiligt ist. Nach dem geltenden Schlüssel ist das deutsche Kontingent von 99 Abgeordneten im Straßburger Parlament mit nur 13,5 Prozent aller Sitze entschieden kleiner als der Anteil der Deutschen an der EU-Bevölkerung. Einige Verfassungsrechtler sehen darin eine mögliche Verletzung des politischen Gleichheitsgebots aller Bürger. Gemäß seines Bevölkerungsanteils müßte Deutschland etwa ein Viertel mehr Abgeordnete im EU-Parlament stellen.

Dagegen hat das Bundesverfassungsgericht (BVG) in einer Entscheidung vom 31. Mai 1995 eine Klage wegen der Unterrepräsentation deutscher Wähler im EU-Parlament abgewiesen. Es liege keine Verletzung von Grundrechten vor, beschied das Karlsruher Gericht die Verfassungsbeschwerde eines süddeutschen Journalisten. Das BVG begründete seine Entscheidung mit dem Verweis auf die "im derzeitigen Stadium der Integration ... lediglich ergänzende Abstützung der Politik der Europäischen Union". Mit dieser "Solange"-Entscheidung bedeutete das Gericht: Da das Straßburger Parlament noch kein richtiges Parlament sei, dürfe der Gleichheitsgrundsatz bei den EU-Wahlen verletzt werden. Traditionell entspricht es der Karlsruher Rechtsauffassung, daß die EU kein eigentlicher Staat, sondern bloß ein Verbund weiterhin souveräner Mitgliedsstaaten ist.

Mittlerweile ist der Zentralisierungsprozeß in der EU weiter fortgeschritten. Nach dem Entwurf der derzeit diskutierten EU-Verfassung kann das Parlament zukünftig mehr Rechte ausüben, etwa die Budgetkontrolle. Nach Einschätzung von EU-Experten werden schon heute zwischen 60 und 70 Prozent aller deutschen Gesetze direkt und indirekt durch europäische Gremien vorentschieden. Mit dem relativen Kompetenzgewinn des Parlaments sind die Probleme der Gewaltenverschränkung und der mangelnden demokratischen Kontrolle in der EU noch lange nicht beseitigt. Doch es stellt sich die Frage, ob das Bundesverfassungsgericht unter den veränderten Umständen die zu geringe Repräsentation Deutschlands im EU-Parlament weiter gutheißen könnte. 


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