© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de 44/03 24. Oktober 2003
 


Die Verantwortung der Ostmark
Der Schlußbericht der Historikerkommission über den Vermögensentzug während der NS-Zeit sowie die Entschädigungen seit 1945 in Österreich
Ernst Kulcsar

Eine österreichische Historikerkommission untersuchte die Verpflichtung zur Entschädigung nationalsozialistischen Unrechts zwischen 1938 und 1945 und veröffentlichte nun ihren Schlußbericht. Das stellt die höchst heikle Frage in den Mittelpunkt, inwieweit das angeblich "erste Opfer Hitlers" einen eigenen Beitrag zur "großdeutschen" Verantwortung tragen will oder bereitsgetragen hat.

Der Schlüsselsatz dieses Berichts liegt versteckt auf Seite 247 und besagt: "Grundsätzlich wurde von Österreich (in den ersten Nachkriegsjahren) die Verantwortung für die NS-Verbrechen und damit verbunden eine Entschädigungsverpflichtung beim Deutschen Reich gesehen." Bis in die achtziger Jahre des vorigen Jahrhunderts herrschte in Österreich noch die "Opferthese" vor. Nach dieser Auffassung stellten für österreichische Parteien (z. B. die ÖVP) im Nachkriegsösterreich "die Rückstellungsgesetze eine von den Alliierten und von der Notwendigkeit eines baldigen Abschlusses des Staatsvertrags erzwungene Maßnahme" dar.

Noch vor der Unterzeichnung des Staatsvertrages von 1955, dem eine erbitterte Debatte vorausgegangen war, ob Österreich 1938 nun Ziel einer Okkupation oder einer Annexion gewesen sei, wurde das Nichtigkeitsgesetz angenommen, das "entgeltliche und unentgeltliche Rechtsgeschäfte und sonstige Rechtshandlungen während der deutschen Besetzung Österreichs null und nichtig erklärte, wenn sie im Zuge seiner durch das Deutsche Reich erfolgten politischen oder wirtschaftlichen Durchdringung vorgenommen worden waren". Und obwohl ab 1946 sieben Rückstellungsgesetze die Rückgabe des enteigneten Vermögens regelten, flammten 1997 die Diskussionen um Rückgabe von enteignetem Vermögen wieder auf. Sie führten auch zur Bildung der Historikerkommission, die den vorliegenden Abschlußbericht unterbreitet. Unter der Leitung des Wiener Verfassungsrechtlers Clemens Jabloner wurden 54 Berichte zusammengefaßt, an denen etwa 160 namhafte Forscher in 47 Projekten gearbeitet haben.

Das Ergebnis der Arbeit wurde in einem Vorwort und in sieben Kapiteln festgehalten, die von der Berufung der Historikerkommission über die Untersuchung einzelner Personengruppen und Firmen, Banken, Stiftungen, Kirchen sowie Vereinen, denen Vermögen entzogen wurde, bis zu den Leistungen der Republik Österreich nach 1945, dem Resümee und dem Anhang reichen.

Der Schlußbericht ist in zwei große Teile gegliedert, der erste befaßt sich mit verschiedenen Aspekten des Vermögensentzugs entlang den davon betroffenen Gruppen, vor allem Juden, aber auch Roma und Sinti, Slowenen, Tschechen, Kroaten, Ungarn, Regimegegnern und Homosexuellen. In Abschnitt II.2 untersuchen die Forscher beispielsweise den Vermögensentzug von Juden und stellen fest, daß allein die 181.000 österreichischen Juden (Stand bei der Volkszählung vom 22. März 1938) am 1. Februar 1939 über ein Vermögen von mehr als zwei Milliarden Reichsmark verfügten. Der zweite Teil stellt historische und juristische Aspekte und den Vollzug der verschiedenen Rückstellungs- und Entschädigungsmaßnahmen im historischen Kontext dar. Österreich zahlte nach 1945 insgesamt an Opferfürsorge, Renten und Entschädigungen eine Summe von 449 Milliarden Schilling. Der Anhang enthält die Liste der Mitarbeiter der Historischen Kommission, der Forschungsprojekte und der Gutachter. Wie im Resümee betont wird, würde eine "weitere Zusammenfassung der in diesem Band bereits zusammengefaßten Forschungsergebnisse (...) zwangsläufig zu einer unzulässigen Vereinfachung und letztlich zu einer Banalisierung der Aussagen" führen.

Es geht im Bericht um keine Gesamtschau auf die Zeit des Nationalsozialismus und seine Folgen. Auch ist die Sicht bei aller unleugbaren Wissenschaftlichkeit doch ideologisch einseitig gefärbt. Das läßt der Tendenz, Österreich sei durch die Entschädigungszahlungen mit "seiner Vergangenheit endlich ins Reine gekommen, skeptisch entgegensehen".

Immerhin, ein bemerkenswertes Buch und aller Wissenschaftlichkeit zum Trotz sehr lesbar und stellenweise sogar spannend. Das Buch ist 2003 beim Oldenbourg Verlag Wien in der wissenschaftlichen Redaktion von Brigitte Bailer-Galanda und Eva Blimlinger erschienen.


 
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