© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    40/03 26. September 2003

 
Verschleiern, täuschen, tricksen
Innenpolitik: Über 460.000 Ausländer in Deutschland sind ausreisepflichtig / Großteil reist ohne persönliche Papiere ein
Ronald Gläser

Mit 1,7 Milliarden Euro hat der deutsche Steuerzahler Asylbewerber im Jahr 2001 alimentiert. Die Hauptlast trägt das Bundesland Nordrhein-Westfalen. 461 Millionen Euro wendet das größte Land für vermeintliche Flüchtlinge auf. So leer können die öffentlichen Kassen in NRW gar nicht sein, wie es die Grünen im letzten Sommer dargestellt haben. Damals wäre fast die rot-grüne Landesregierung wegen dringend erforderlicher Strukturmaßnahmen geplatzt.

Es folgt das Land Hessen mit 185 Millionen Euro für Leistungen, die nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ausgezahlt worden sind. Auch Niedersachsen (160) und Berlin (155) liegen noch über der 150-Millionen-Marke.

Unter dieser Marke liegen dagegen die Flächenstaaten Bayern und Baden-Württemberg mit 141 beziehungsweise 142 Millionen Euro. Am wenigsten wird der Haushalt des Saarlands belastet. Nur 25 Millionen mußte der Finanzminister des kleinen Bundeslandes für die Gäste aufwenden.

Dabei könnte eine Viertelmillion der sich hier Aufhaltenden längst in ihre Heimatländer abgeschoben sein. Dies ergab jetzt eine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Wolfgang Bosbach (CDU). Die Bundesregierung antwortete ihm, daß 232.000 ausreisepflichtige Ausländer ohne Duldung hierzulande registriert waren. Insgesamt sind es sogar 460.724, die als ausreisepflichtig gelten. 228.724 Ausländer genossen jedoch eine Duldung. 128.763 der geduldeten Ausländer hatten zuvor ein Asylbewerberverfahren durchlaufen, das zu ihren Ungunsten ausging.

Union fordert Beendigung der Duldungspraxis

Bei den anderen ausreisepflichtigen Ausländern handelte es sich vor allem um Bürgerkriegsflüchtlinge. Ihre Zahl hat sich seit der zweiten Hälfte der neunziger Jahre verringert. Die Zahl der trotz eines für sie negativen Urteils geduldeten Asylbewerber steigt dagegen kontinuierlich. Nach einem deutlichen Rückgang 1999 stieg ihre Zahl 2002 um fünf und in der ersten Jahreshälfte 2003 um sechs weitere Prozent.

Es gibt rechtlich gesehen neben der "Aufenthaltserlaubnis" noch die "Aufenthaltsbewilligung", die "Aufenthaltsbefugnis" und eben die "Aussetzung der Abschiebung" - sprich Duldung. Sogar für illegal Eingereiste gibt es im Bürokratendeutsch eine entsprechende Bezeichnung: "Person mit Grenzübertrittsbescheinigung."

Zum einen sind es rechtliche Gründe, die eine Abschiebung unmöglich machen. Zum anderen sind es faktische Gründe, wie zum Beispiel die Tatsache, daß kein Flugverkehr zwischen Deutschland und dem Herkunftsland besteht oder die wahre Identität der betroffenen Person nicht feststeht.

Für Bosbach ist es deswegen von vordringlicher Bedeutung, daß möglichst früh mit der Identitätssicherung begonnen wird. Gegenüber der JUNGEN FREIHEIT forderte der stellvertretende Unionsfraktionsvorsitzende, daß die Unklarheiten über die wahre Herkunft der Asylbewerber möglichst beim Beantragen des Visums ausgeräumt werden sollten. "95 Prozent der Personen, die zu uns kommen, haben keine persönlichen Papiere", erklärt Bosbach. Mittels eines Fingerabdruckes sollte bereits in der deutschen Botschaft die Identität ein für allemal geklärt werden. Viele der abzuschiebenden Asylbewerber verschleiern ihre Herkunft und Identität gezielt, um der Abschiebung zu entgehen. "Nach geltender Rechtslage erhalten auch solche Personen eine Duldung, die tricksen und täuschen, wenn es um ihre Herkunft geht", führt Bosbach weiter aus.

Und die Duldung reicht den Asylbewerbern bereits aus. In ihren Augen kommt dies bereits einer Aufenthaltsgenehmigung gleich. Anspruchsberechtigt gemäß des Asylbewerberleistungsgesetzes sind sie dadurch auch. Der 51jährige Bosbach läßt keinen Zweifel an der Haltung der CDU/CSU-Fraktion zu dieser Personengruppe: "Wir meinen, daß es falsch ist, daß solche Menschen eine Duldung erhalten."

Erst im Juli hatte die Unionsfraktion vor den Auswirkungen einer neuen EU-Richtlinie gewarnt, die gerade in Planung ist. Nun sollen nach dem Willen der Brüsseler Bürokraten auch Menschen, die vor Verbrechen oder vor schlechter medizinischer Versorgung fliehen, bei uns Zuflucht erhalten. Außerdem soll die Drittstaatenregelung abgeschafft werden. Sie macht es möglich, Asylsuchende in sichere Länder zurückzuschieben, falls sie von dort aus eingereist sind. Ferner kritisierte die Union, daß die Verteilung der in die EU einreisenden Asylbewerber noch immer nicht gleichmäßig geschehe.


 
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