© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    37/03 05. September 2003

 
PRO&CONTRA
Windkraftanlagen überdenken?
Hermann Hötker / Peter Ahmels

Der Ausbau der Windkraft und anderer regenerativer Energien ist nach wie vor ein wichtiges Mittel, um die angestrebten Klimaschutzziele zu erreichen. Allerdings ist die anfängliche Euphorie gegenüber Windkraftanlagen mittlerweile häufig in Skepsis umgeschlagen. Viele Anlagen wurden ohne Rücksicht auf Natur und Mensch in die Landschaft gestellt. Es kam zu massiven Fehlplanungen, weil die Einrichtung von Windparks oder vieler Einzelanlagen zum Verlust charakteristischer Landschaftsbilder oder zur Zerstörung wichtiger Vogelrastgebiete geführt hat. Auch heute wird noch versucht, Anlagen und große Parks in ökologisch sensiblen Bereichen durchzusetzen.

Die Diskussion über solche Fehlentwicklungen hat dazu geführt, daß Vorbehalte gegen den Ausbau der Windkraft - besonders im Offshore-Bereich - zunehmen. Windkraftnutzung darf nicht um jeden Preis und nicht an jedem Ort gefördert werden. Vorhandene und unbestrittene Fehlentwicklungen als Begründung für die generelle Ablehnung der Windenergie heranzuziehen, ist jedoch der falsche Weg. Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) spricht sich weiterhin für den Ausbau der Windenergie aus, fordert aber eine sozial-, umwelt- und naturverträgliche Gestaltung. Aus Naturschutzsicht muß Ziel einer groß angelegten Flächensuche für Windkraftanlagen und -parks die frühzeitige Berücksichtigung von Belangen des Vogelschutzes und des Landschaftsbildes sein, weil sie bei konkreten und standortbezogenen Planungen in aller Regel keine angemessene Berücksichtigung finden.

Der NABU hält an einer grundsätzlichen Befürwortung der Windenergie fest, Konflikte müssen dadurch reduziert werden, daß eine großräumige Suche und Festschreibung geeigneter Standorte erfolgt. Bestimmte Tabuzonen wie zum Beispiel Naturschutzgebiete, geschützte Landschaftsbestandteile sowie Vogelzugräume sind von der Windkraftnutzung freizuhalten.

 

Dr. Hermann Hötker ist Leiter des Instituts für Vogelschutz des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) in Bergenhusen.

 

 

In seinem Grundsatzpapier zur künftigen Energieversorgung in Deutschland spricht sich das Clement-Ministerium für Ausschreibungen, eine drastische Kürzung der Windkraft-Vergütung und eine Verkürzung des Förderzeitraums auf zehn Jahre aus. Außerdem soll sich der jährliche Zubau an Ökoenergien nur am Ausbauziel bis 2010 orientieren. Diese Regelung soll auch für Offshore-Anlagen gelten.

Das ist eine Forderung ohne Sinn für das Machbare, wenn Clement die Vergütung für Windkraft-Anlagen in 2005 zunächst um 15 Prozent senkt und von 2006 an jährlich um weitere fünf Prozent kürzt. Es geht dem Wirtschaftsminister offenbar nicht darum, Kosten zu senken, sondern die erneuerbaren Energien plattzumachen. Denn die Konsequenz dieser deutlich überzogenen Forderung wäre, daß bestehende Windprojekte nicht beendet werden können und neue kaum noch in Angriff genommen werden. So schnell wie Clement es fordert, kann kein Unternehmen die Kosten senken, ohne daß die Gefahr der Insolvenz besteht. Ebenso indiskutabel ist die Absicht des Wirtschaftsministeriums, die Förderung für neu in Betrieb genommene Anlagen auf zehn Jahre zu begrenzen. Das geltende EEG sieht einen Förderzeitraum für Windturbinen von 20 Jahren vor. Damit würde nicht einmal der Finanzierungszeitraum abgedeckt. Außerdem muß klar sein, daß eine Investition, die über zehn Jahre refinanziert werden muß, pro Kilowattstunde deutlich teurer ist als eine, die über 20 Jahre verteilt werden kann.

Einen falschen Ansatz sieht der BWE in den Plänen Clements, den jährlichen Zubau erneuerbarer Energien bis 2010 mengenmäßig festzulegen und auszuschreiben. Alle Länder, die das so praktizieren, sind mit dieser Regelung nicht wirklich vorangekommen. Wegen der zwangsläufigen Entwicklung hin zu großen Einheiten geht häufig die Akzeptanz vor Ort baden. So werden Potentiale verschenkt.

 

Dr. Peter Ahmels ist Präsident des Bundesverbandes Windenergie e.V. in Osnabrück.


 
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