© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    35/03 22. August 2003

 
Meldungen

Schill-Partei greift NRW-VS scharf an

DÜSSELDORF. Mit "Entsetzen und Unverständnis" hat der stellvertretende Bundesvorsitzende der Schill-Partei, Markus Wagner, auf die Zusammenarbeit des nordrhein-westfälischen Innenministeriums und des Verfassungsschutzes mit bekannten Linksextremisten reagiert. "Konservative und bürgerliche Organisationen sollen an diesem Tag wissenschaftlich verbrämt als extremistisch und gefährlich gebrandmarkt werden", so Wagner. Einen deutlichen Anhaltspunkt dafür sieht Wagner in der Referentenliste dieser Tagung. "Christoph Butterwegge, Gernot Modery, Wolfgang Gessenharter und Dietrich Heither, das ist das who is who von Vertretern linksextremistischen Gedankengutes", so Wagner weiter. Diese "sogenannten Experten" sollten dafür sorgen, daß die Tagung " Die Neue Rechte - Eine Gefahr für die Demokratie?" ganz im Sinne des "kämpferischen und latent gewaltbereiten Antifaschismus" verlaufe. Auch die nordrhein-westfälische CDU kritisiert Wagner in diesem Zusammenhang. "Wenn Jürgen Rüttgers in der Welt am Sonntag davon spricht, daß es nicht hinnehmbar sei, wenn der NRW-Verfassungsschutz mit Vertretern der linksextremistischen Szene zusammenarbeiten würde, dann übersieht Herr Rüttgers, daß dies schon seit Jahren der Fall ist".

 

Verhandlung im Prozeß um Mauergrundstücke

BERLIN. Am 28. August diesen Jahres beginnt ein für die Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum (ARE) und die Opfer und Geschädigten der Enteignungen wichtiger Prozeß mit der mündliche Verhandlung vor dem Landgericht Berlin, in der die Herausgabe der Mauergrundstücke verhandelt wird. Die Kläger kauften 1996 auf Grundlage des "Mauergrundstückgesetzes" ihr enteignetes Eigentum zu einem Viertel des heutigen Verkehrswertes "zurück", um überhaupt in den Besitz zu kommen. Nun haben sie Klage auf Rückzahlung des Kaufpreises eingereicht, um gerichtlich feststellen zu lassen, ob sich die Bundesrepublik Deutschland überhaupt an den Grundstücken bereichern durfte, denn die Enteignung durch die DDR-Behörden war nicht vom Berliner Vier-Mächte-Status gedeckt und somit rechtlich nicht bindend.


 
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