© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    31-32/03 25. Juli / 01. August 2003

 
Ein Projekt weltfremder Bürokraten
Antidiskriminierungsgesetz I: Bundesregierung will Privatautonomie beschränken / Der Ausländerbeirat ist begeistert / Arbeitgeberverbände sind entsetzt
Frank Philip

Die rot-grüne Bundesregierung setzt ihren Kampf gegen "Diskriminierung" fort. Gegenwärtig nimmt Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) einen zweiten Anlauf, um nach der Sommerpause ein zivilrechtliches Antidiskriminierungsgesetz auf den Weg zu bringen. Seit über einem halben Jahrzehnt ist dies ein vordringliches Projekt der Grünen. Ihr schwulenpolitischer Sprecher Volker Beck formulierte im Bundestagswahlkampf 1998 die Maximalposition, ein zivilrechtliches Verbot der Diskriminierung von "Emigranten, Flüchtlingen, Schwulen und Lesben, Behinderten, Obdachlosen sowie kritischen, linken Jugendlichen".

In der ersten Legislaturperiode von Rot-Grün kamen die Vorbereitungen des Bundesjustizministeriums unter Herta Däubler-Gmelin (SPD) nur schleppend voran. Druck erfolgte neben den Grünen von der EU-Kommission. Sie diktierte in einer bindenden Richtlinie 2000/43 den nationalen Parlamenten, bis Ende 2003 entsprechende Gesetze zu verabschieden. Däubler-Gmelins im Frühjahr 2002 vorgelegter Entwurf berief sich darauf. Während jedoch die EU-Kommission nur Diskriminierung aufgrund von ethnischer Herkunft und "Rasse" unter Strafe stellen möchten, erweiterte Däubler-Gmelin auf Drängen der Grünen den Verbotskatalog um die Kriterien Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Alter, Behinderung und "sexuelle Orientierung".

In der Praxis zielen die Pläne darauf ab, daß privaten Unternehmern künftig nicht mehr freigestellt ist, welche Vertragspartner sie auswählen. Geschäftsbeziehungen mit unerwünschten Personen dürften dann nicht mehr abgelehnt werden. Bislang war dies durch den Begriff der "negativen Vertragsfreiheit" und von der Eigentumsgarantie des Grundgesetzes gedeckt. Nach dem Willen von Rot-Grün aber soll die Vertragsfreiheit deutlich beschnitten werden. Zudem sieht der Gesetzesentwurf in fundamentaler Abkehr von bisherigen rechtsstaatlichen Grundsätzen eine Umkehr der Beweislast sowie ein allgemeines Verbandsklagerecht vor. Letzteres ist im deutschen Recht bislang ungebräuchlich. Ein Verbandsklagerecht würde bedeuten, daß interessierte Dritte in Vertretung des angeblich Diskriminierten Klage erheben können. Selbst ohne dessen Auftrag oder Zustimmung könnten straff organisierte Lobbygruppen mißliebige Unternehmer vor Gericht ziehen. Eine Verteidigung gegen den Vorwurf der illegalen Diskriminierung würde durch die Beweislastumkehr entscheidend erschwert.

Der Staat soll Integration als Pflichtaufgabe verstehen

Soweit die Lage Anfang 2002. Minderheitenorganisationen wie der deutsche Islamrat oder der Bundesausländerbeirat, aber auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßten die Pläne. Der Islamrat erklärte, "Worthülsen gegen Ausländerfeindlichkeit und Rassismus" reichten nicht aus. Der Staat müsse "Integration als Pflichtaufgabe" verstehen.

In einer Resolution forderte der Bundesausländerbeirat, "die Antidiskriminierungsrichtlinie der EU unverzüglich und ohne Abstriche oder faule Kompromisse in nationales Recht umzusetzen." Für "Wiederholungstäter" müsse das Antidiskriminierungsgesetz auch strafrechtliche Sanktionen vorsehen. Zudem solle die Bundesregierung "positive Maßnahmen zu treffen, mit denen die bisherige Benachteiligung der Migranten ausgeglichen wird". Offenbar schwebt dem Ausländerbeirat eine Art positive Diskriminierung nach dem Vorbild der amerikanischen affirmative action vor, die real eine Bevorzugung von Minderheiten bedeutet. Zur Ausübung seines Verbandsklagerechts beansprucht der Bundesausländerbeirat "eine ausreichende finanzielle und personelle Ausstattung".

Dagegen kamen von Arbeitgeberverbänden, dem Deutschen Anwaltsverein und aus Kreisen der Wohnungswirtschaft entsetzte Reaktionen. Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt warnte, das Antidiskriminierungsgesetz sei "ein Projekt von weltfremden, missionarischen und ideologischen Bürokraten". Das Vertrauensverhältnis zwischen Geschäftspartnern könne damit beschädigt und der freie Geschäftsverkehr "stranguliert" werden. Das Vorhaben schaue zwar harmlos aus, sei aber "Sprengstoff für die Wirtschaftsordnung". Der Deutsche Anwaltsverein kritisierte, Däubler-Gmelins Gesetzesentwurf "erschüttert die Grundlagen der Privatautonomie". Noch schärfer schoß der ehemalige Präsident des Hauseigentümerverbandes Haus und Grund, Adolf Jahn: "Künftig wird jedermann vom Staat gezwungen, Zwangsverträge abzuschließen."

Meinungsäußerungen werden unter Strafe gestellt

Auch die Kirchen waren skeptisch. Grundsätzlich bejahten sie ein Diskriminierungsverbot, dennoch fürchteten sie, ihre Pflegeeinrichtungen nicht mehr bevorzugt Mitgliedern der eigenen Konfession anbieten zu dürfen. Letztlich scheiterte der Entwurf Däubler-Gmelins am Widerstand der Kirchen.

Heute liegt eine abgespeckte Version des Antidiskriminierungsgesetzes vor. Däubler-Gmelins Nachfolgerin Zypries möchte sich auf die Kriterien ethnische Herkunft und "Rasse" beschränken, auch wenn die Grünen weitere Gründe wie Religion oder "sexuelle Orientierung" verlangen. Die Arbeitgeber und die Wohnwirtschaft haben zwar weiterhin Bedenken, ihr Widerstandswille scheint jedoch halb gebrochen. Angesichts der rot-grünen Bundestagsmehrheit könnte das im Bundesrat nicht zustimmungspflichtige Gesetz lediglich durch eine Klage vor dem Bundesverfassungsgesetz in Karlsruhe gestoppt werden. Unter Juristen ist umstritten, ob das zivilrechtliche Diskriminierungsverbot die grundgesetzlich geschützte Meinungsfreiheit beschneide. Die Aussage eines Unternehmers, es gäbe "zu viele Ausländer", könne zum Beispiel eine Klagewelle wegen "Diskriminierung" nach sich ziehen. Dadurch, so die Argumentation, werde eine legitime Meinungsäußerung über den zivilrechtlichen Umweg unter Strafe gestellt.

Foto: Altbau in Berlin: "Das Vorhaben sieht harmlos aus, ist aber Sprengstoff für die Wirtschaftsordnung" (Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt)


 
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