© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    23/03 30. Mai 2003

 
Widerstand gegen Menschenklonen
Volksbegehren: Die ÖDP will in der bayerischen Verfassung ein Klonverbot verankern
Martina Kempf

Bis zum 4. Juni können sich die Einwohner des Freistaats für das Volks-begehren "Menschenwürde ja, Menschenklonen niemals!" eintragen. Falls das Begehren erfolgreich ist, wollen die Initiatoren der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) erreichen, daß das Ziel dieses Volksbegehrens auch im Grundgesetz verankert wird.

In Bayern erscheint die Initiative nicht aussichtslos. Alleine 340 katholische und evangelische Pfarreien zählen dort nach Angaben der ÖDP zu den Unterstützern, außerdem die Katholische Landvolkbewegung und Gliederungen von Landjugend und Pfadfindern.

Der Artikel 100 der bayerischen Verfassung soll durch das Volksbegehren geändert werden. Darin wollen die Initiatoren drei im Zusammenhang mit der Biotechnologie diskutierte Möglichkeiten als mit der Würde des Menschen unvereinbar verbieten lassen.

Dies ist zunächst das Klonen menschlicher Embryonen, also das Herstellen von Menschenkopien. Außerdem soll die Auslese menschlicher Embryonen durch die Präimplantationsdiagnostik (PID) für unzulässig erklärt werden. Bei der PID wollen Forscher im Reagenzglas hergestellte Kinder im Embryonenstadium auf Krankheiten hin untersuchen und danach entweder töten oder in die Gebärmutter der Frau einpflanzen. Drittens sollen durch das Volksbegehren die Weichen von der Embryonenforschung hin zur ethisch unbedenklichen Forschung an Stammzellen von Erwachsenen gestellt werden.

Nach den Worten von Urban Mangold, dem Leiter des Koordinationsbüros des Volksbegehrens in Passau, soll mit dieser Änderung die "Notbremse gegen die Tendenz zum Aufweichen des Embryonenschutzes" gezogen werden.

Eine Tendenz zum Aufweichen des deutschen Embyonenschutzes ist derzeit bei der Bundesregierung zu erkennen. Auf internationaler Ebene setzt sich die Bundesregierung seit Monaten nur für ein eingeschränktes Menschenklonverbot ein. Bundesforschungsministerin Edelgard Bulmahn (SPD) will offenbar lediglich das reproduktive Klonen international verbieten, also die Herstellung von Menschenkopien als Selbstzweck, nicht jedoch das sogenannte therapeutische Klonen, das heißt die Herstellung einer Menschenkopie als Ersatzteillager für einen Kranken.

Anfang diesen Jahres hatte der Deutsche Bundestag an die Bundesregierung die dringende Empfehlung gerichtet, sich für ein umfassendes Klonverbot international einzusetzen. Bezeichnend ist, daß bei dieser Bundestagsdebatte weder der Bundeskanzler noch die Bundesforschungsministerin Bulmahn noch die Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (alle SPD) anwesend waren. Mitte Mai veranstaltete Bulmahn eine internationale Klon-Konferenz in Berlin, die von Menschenrechtsgruppen wie den Christdemokraten für das Leben (CDL) kritisiert wurde. Die CDL verweist darauf, daß man in den USA aufmerksam und kritisch die Aktivitäten der deutschen Bundesregierung verfolge, das Klonen zu Forschungszwecken zuzulassen.

Wenn bis zum 4. Juni mindestens ein Zehntel der wahlberechtigten Bayern, das sind 900.000 Menschen, für "Menschenklonen niemals" stimmt, kommt es zum Volksentscheid. Falls dabei wiederum eine Mehrheit, die aber aus mindestens 25 Prozent aller Wahlberechtigten bestehen muß, für das Begehren stimmt, muß die Landesverfassung geändert werden.

Die ÖDP hat bereits ein erfolgreiches Volksbegehren in Bayern initiiert, nämlich die Abschaffung des Bayerischen Senats. Es bleibt abzuwarten, ob sich eine so große Volksbewegung auch diesmal findet, denn jeder einzelne Bürger muß sich auf dem Rathaus in eine entsprechende Liste eintragen. Eine Straßensammlung von Unterschriften ist nicht zulässig. Die drei bayerischen Landtagsparteien CSU, SPD und Grüne sehen die bayerische Verfassung als den falschen Ort, um die Streitfragen der Biotechnologie zu regeln.

So sagt etwa CSU-Fraktionschef Alois Glück, er stimme inhaltlich mit der Position des Volksbegehrens weitestgehend überein, daß Eingriffe in die menschliche Keimbahn oder das Klonen von Embryonen strikt zu verbieten sind. Allerdings zeigten die Berichte über angebliche Klonbabys, daß nur internationale Regeln schützten. Außerdem fielen die von der ÖDP aufgestellten Forderungen und Positionen fast sämtlich in den Kompetenzbereich des Bundes. Der ÖDP geht es dennoch darum, daß Bayern in dieser Frage Vorreiter ist. Schließlich habe Bayern auch den Naturschutz als erstes Bundesland in seiner Verfassung verankert. 

Volksbegehren-Koordinationsbüro: Tel. 08 51 / 93 11 71, Fax 0 851 / 93 11 92, E-Post: Info@menschenklonen-niemals.de 


 
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