© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    21/03 16. Mai 2003

 
Ausverkauf auf Generationen
Gemeindefinanzen: Mit der Veräußerung kommunaler Infrastruktur an ominöse US-Investoren werden zukünftige Risiken dem kurzfristigen Kapitalfluß untergeordnet
Christian Roth

Not macht erfinderisch, heißt es. Immer mehr Städte nutzen ein kurios scheinendes Finanzinstrument, um ihre maroden Haushalte vor dem Kollaps zu bewahren. "Cross-Border-Leasing" heißt das Zauberwort: Städtische Anlagen werden einem US-amerikanischen Investor verkauft und sofort zurückgemietet. Der ferne Investor nutzt mit diesem seinem Eigentum eine Möglichkeit der Steuerabschreibung in den Vereinigten Staaten von Amerika. Von der Steuerersparnis gibt er einen kleinen Teil an die Stadt in Deutschland ab, den sogenannten Barwertvorteil.

Für solche grenzüberschreitenden Pachtverträge sind alle langlebigen städtischen Anlagen geeignet. Sie müssen allerdings einen Mindestwert von 150 Millionen Euro haben. Das können Messehallen, Heizkraft- und Klärwerke sein, aber auch Schienennetze und Straßenbahnwagen oder auch ganze Trinkwasser- und Kanalisationssysteme. Je höher der Wert, desto höher der Steuervorteil für den Investor in den USA und je höher der Barwertvorteil für die betreffende Kommune.

So hat etwa die Stadt Dortmund die Westfalenhalle mit allen Nebengebäuden in ein solches transatlantisches Pachtverhältnis eingebracht. Der Barwertvorteil für die Stadt betrug etwa 15 Millionen Euro. Der Steuervorteil des Investors ist natürlich geheim, dürfte aber schätzungsweise um die neunzig Millionen Euro liegen. Der Vertrag läuft einhundert Jahre, mit einer Kündigungsmöglichkeit nach frühestens dreißig Jahren. Obwohl der US-Investor das Eigentum erwirbt, wird den Städten gesagt, daß sie ebenfalls Eigentümer mit allen Rechten und Pflichten bleiben. Der Dortmunder Kämmerer Guntram Pehlke sieht die verdoppelte Eigentümerschaft als unproblematisch: "Nach amerikanischem Recht erwirbt der amerikanische Investor das wirtschaftliche Eigentum an dem Gut, wonach nach deutscher Rechtsauffassung wir weiterhin das Eigentum an dem Objekt haben, da wir auch die Verfügungsgewalt noch haben, und wir ja auch vertraglich gebunden sind, dieses Objekt die nächsten dreißig Jahre vorzuhalten."

Der US-Investor spart mit diesem Modell Steuern

In Köln hat die "Verleasung" von stadteigenen Objekten bereits viel früher begonnen. 1996 gaben die Kölner Verkehrsbetriebe (KVB) bekannt: "Leasing-Geschäft mit amerikanischem Trust: 101 Kölner Stadtbahnwagen vermietet". Grundlage für den 27 Jahre laufenden Vertrag sei, daß der amerikanische Bundesstaat "den Kauf" ausländischer Wirtschaftsgüter steuerlich fördere. Dafür erhalte der US-Investor einen Steuervorteil. Davon gebe er der KVB einen Teil ab, in diesem Fall umgerechnet etwa 12,5 Millionen Euro. Damit die KVB die Wagen weiter nutzen könne, habe man sie gleichzeitig zurückgemietet. Die KVB behauptet, sie selber bliebe Eigentümer. Dieses Verwirrspiel zwischen "Kauf" und "Leasing" gehört zu den grenzüberschreitenden Pachtverträgen. In den USA wurden solche Methoden der "kreativen Buchführung" Anfang der neunziger Jahre des letzten Jahrhunderts entwickelt. Seitdem gibt es das, was es eigentlich nicht geben kann: zwei Eigentümer desselben Wirtschaftsguts. Der US-Investor spart mit seinem neuen Eigentum Steuern, stellt es in seine Bilanz ein, steigert sein Kreditvolumen und treibt an der Börse seinen Aktienwert in die Höhe. Gleichzeitig soll dasselbe Wirtschaftsgut der deutschen Stadt gehören.

Die Kölner Verkehrsbetriebe teilen weder mit, wie der amerikanische Konzern heißt, noch daß er in Delaware sitzt oder wie die Teilhaber heißen. Warum eigentlich, wenn es sich, wie behauptet, um eine legale Operation handelte? Wieso verzichtet der Investor darauf, für seine Wohltat von etwa 12,5 Millionen Euro gelobt zu werden? Das mag damit zusammenhängen, daß der Konzern seinen Sitz in Wilmington hat. Das Städtchen im US-Bundesstaat Delaware hat eine vergleichbare Rolle wie Liechtenstein in Europa. Der Verdacht einer halbseidenen Steueroase drängt sich Kritikern in diesem Falle förmlich auf.

Unproblematisch ist die doppelte Eigentümerschaft dennoch keineswegs. Der US-Investor muß seinem Finanzamt jährlich nachweisen, daß die Westfalenhalle und ihre Nebengebäude in Dortmund gut in Schuß sind, genutzt und ausgelastet werden. Dazu hat sich die Stadt Dortmund vertraglich verpflichtet. Für hundert Jahre, mindestens aber für dreißig Jahre, wenn sie ihre Rückkaufoption wahrnimmt. Wenn die Stadt jedoch die Hallen verkleinert, weil der Bedarf etwa in zwanzig Jahren sinkt, wäre das für den Investor ein Kündigungsgrund, mit der Folge einer saftigen Schadensersatzforderung.

Zur Absicherung solcher möglicher Forderungen werden dingliche Sicherheiten vereinbart. Sie müßten eigentlich im Grundbuch in Deutschland eingetragen werden. Das wird aber umgangen, weil man von der Fiktion ausgeht, daß sich für den Eigentümer, wie in diesem Fall die Stadt Dortmund, nichts ändert, so Rechtsanwalt Jürgen Schacht, der Einblick in solche Verträge hat.

Um das zu umgehen, werden regelmäßig Grundschuldbestellungserklärungen abgegeben, unwiderruflich. Die werden in einen Tresor eines Treuhänders gelegt. Sie tauchen im Moment im Grundbuch nicht auf, sind aus der Sicht der Steuerbehörden oder jedenfalls wird das den Steuerbehörden in den USA so vorerzählt, als dingliche Sicherheiten vorhanden. Der Investor verlangt solche dinglichen Sicherheiten, weil er sich für den Konfliktfall wappnen will. Der Konfliktfall tritt ein, wenn die Anlage nicht im vereinbarten Umfang funktioniert. Dann ist der Steuervorteil für den Investor gefährdet und er kann den Vertrag kündigen.

Der Vertragsort ist New York, der Vertragstext nur englisch

Die amerikanischen Juristen haben in diesen Leasingverträgen sehr präzise beschrieben, was zum Scheitern der Vertragsgrundlage führen kann. Ein einfaches Beispiel: Ein Kanal ist undicht und wird im Altlastenkataster geführt, was insbesondere in Nordrhein-Westfalen häufiger vorgekommen ist. Würde es versäumt, dem US-Partner dieses mitzuteilen, dann reicht das schon aus, um die Vertragsgrundlage zu beseitigen.

Falls eine durch Überschwemmung zerstörte Kläranlage nicht in der bisherigen Größe wiedererrichtet wird, wenn Messehallen kaum ausgelastet sind und verkleinert werden müßten oder in der Zukunft nicht mehr benötigt und abgerissen werden, würde das Vertragswerk ebenso außer Kraft gesetzt,wie bei einer Müllverbrennungsanlage, die sich nach einem Jahrzehnt endgültig als überdimensioniert erweist und stillgelegt werden würde. Dann wäre nach der Kündigung durch den Investor Schadensersatz fällig, und zwar in der Höhe des dann dem Investor entgehenden Steuervorteils. Diese Schadensersatzforderung kann ein Mehrfaches des anfänglich ausgezahlten Barwertvorteils betragen. Das Risiko wird dadurch verstärkt, daß in allen solchen grenzüberschreitenden Pachtverträgen das Recht der USA gilt und der Gerichtsstandort ausschließlich New York ist. Es wird nicht einmal für nötig gehalten, die Verträge ins Deutsche zu übersetzen.

"Vielen Städten bleibt gar nichts anderes mehr übrig"

Es ist ein politischer Skandal erster Güte, wenn sogar die Oberbürgermeisterin von Frankfurt Petra Roth, zugleich Vizepräsidentin des Städtetages, diesen Trend zum Ausverkauf der deutschen Kommunen noch unterstützt und dabei ausführt: "Niemand verkauft gern das eigene Rathaus an ausländische Investoren. Aber vielen Städten bleibt gar nichts anderes mehr übrig. Wie sollen sonst die Aufgaben im kulturellen oder sozialen Bereich finanziert werden?"

Auch in Bayern gibt es bereits eine Reihe von Städten, die sich mit diesen "windigen Geschäften" auf Kosten der amerikanischen Steuerzahler leistungslose Profite verschaffen und dabei sind, ihre Kommunen in juristische und finanzielle Abenteuer zu stürzen.

Die Rechtsaufsichtsbehörden schweigen bisher dazu. Wie in den zur Zeit in Bayern laufenden Betrugsprozessen um eine sogenannte "direkte Kreditgewährung" zwischen (bayerischen) Kommunen, in denen mit sogenannten "direkten Finanzierungshilfen" von "windigen" Finanzjongleuren mit krimineller Energie bayerische Städte und Gemeinden "abgezockt" wurden. Nun müssen diese Kommunen für die fehlenden Millionen aufkommen. Die Gefahr besteht, daß am Ende auch beim "Cross-Border-Betrug" die Steuerzahler die Gewinne der internationalen Profiteure und - eventuell sogar kriminellen - Finanzjongleure bezahlen müssen.

Die Frage drängt sich angesichts der immer wieder entdeckten Schmiergeldzahlungen auf, ob nicht bestimmte "Lobbyisten", die diese "Deals" - jenseits oder auch diesseits des Ozeans - eingefädelt haben, auch daran unrechtmäßig verdient haben. Ein Schelm, der bei solchen Millionen-Geschäften an Schmiergeld denkt.

Insbesondere der Wirtschaftsjournalist Werner Rügemer hat in einer aufwendigen Recherche am Beispiel Köln und anderer Städte Erstaunliches gefunden: "Kein Ratsmitglied hat je einen Leasingvertrag im Wortlaut gesehen. Die Investoren gibt es nicht. Es sind Briefkastenfirmen, die von Banken, auch deutschen Landesbanken, in den USA und auf den Cayman Islands gegründet werden. Die Steuervorteile sind nach US-Recht nicht zulässig, fließen aber trotzdem. Die Städte lassen sich durch den Barwertvorteil ködern, der am ersten Tag des Vertrages ausgezahlt wird. Die langfristig enormen Risiken werden der Öffentlichkeit verheimlicht. Der Kommunal-Krimi gibt einen Einblick in tabuisierte Untiefen der globalisierten Finanzwelt."

Kaum jemand kennt den Vertragstext im Wortlaut

Die großen Gewinner der "Cross-Border-Leasing"-Modelle seien die europäischen Großbanken, meint Rügemer. Gerade die europäischen Infrastruktureinrichtungen seien in der unsicher gewordenen Finanzwelt ein beliebtes Ziel für die US-Investoren, um Steuervorteile daraus zu erzielen. Die Kommunen würden für die finanziellen Verhältnisse bis zum letzten Euro haften. Die Vermieter müßten Mehrheitseigentümer bleiben und dürften ihre Anlagen nur bis zu 49 Prozent privatisieren. Nach dem Salzburger Leasingvertrag könne die Stadt zwar den Vertrag nach dreißig Jahren kündigen, der amerikanische Investor habe aber die Option, das Projekt weiter zu betreiben oder einen Partner zu finden.

Rügemer wies darauf hin, daß die transnationalen Pachtverträge nach einer Verlautbarung der obersten amerikanischen Steuerbehörde vom März 1999 als Scheingeschäfte erklärt wurden, die nur aus zirkulären Geldflüssen bestehen würden. In einigen US-Bundesstaaten seien bereits Nichtigkeitsklagen anhängig, eine Entscheidung darüber stehe noch aus. "Es könnte zu Rückforderungen der Steuererleichterungen kommen", erläuterte der Wirtschaftsexperte. Ein Mißbrauch bestehe auch deshalb, da beide Vertragspartner das Eigentumsrecht geltend machen würden: "Der amerikanische Investor muß den Eigentumstitel deshalb führen, um die Steuern überhaupt abschreiben zu können", betont Rügemer.

Den ein oder anderen Kämmerer beschleicht ob dieser rechtlichen Unwägbarkeiten nun ein mulmiges Gefühl. Interessante Neuigkeiten werden aus dem Saarbrücker Rathaus gemeldet. Ursprünglich sollte das Kanalnetz der saarländischen Landeshauptstadt in die USA verleast und im gleichen Augenblick zurückgeleast werden. Der Zweckverband Kommunale Entsorgung (ZKE), verantwortlich für das Saarbrücker Kanalsystem, untersuchte seit geraumer Zeit die Möglichkeit, inwieweit dies zu einer langfristigen Stabilisierung der Abwassergebühren führen könnte; dabei wurden die Risiken und Vorteile untersucht. Nun teilt der Saarbrücker Finanzdezernent Frank Oran mit, daß diese Prüfung bis auf weiteres ausgesetzt wurde.

Keine richtungsweisende Entscheidung des Bundes

Und das, obwohl dem Finanzdezernenten nach eigenen Angaben erste Ergebnisse vorliegen. "Die Auswertung der bisherigen Angebote an den ZKE zeigt, daß durch die Vermietung der städtischen Kanäle je nach Vertragspartner 13 Millionen bis 23 Millionen Euro erzielt werden. Und zwar als sogenannter Netto-Barwert", sagt Oran im Gespräch mit der JF. Das wiederum heißt: Mit dem transatlantischen Leasinggeschäft wäre für den in den USA ansässigen Partner ein gewaltiger Steuerstundungseffekt verbunden. An der daraus resultierenden Steuerersparnis für den US-Partner würde der ZKE mit einem "Netto-Barwert-Vorteil" in Höhe von 13 bis 23 Millionen Euro partizipieren. Im Prinzip gute Nachrichten. Warum also der Stopp der Untersuchungen?

Ohne Umschweife nennt Haushaltsexperte Oran den Grund: "Die exakte Prüfung der steuerlichen und vor allem der rechtlichen Umstände eines solchen Geschäftes steht noch aus." Oran macht keinen Hehl daraus, warum das so ist. "Die Rechtsprechung beim 'Cross-Border-Leasing' ist im Umbruch. Sowohl in den USA als auch in der Kommunalaufsicht einzelner Bundesländer", sagt er und fügt an, "ich habe stets versprochen, die Öffentlichkeit sowohl über Vorteile, als auch über Nachteile des Verfahrens direkt und umfassend zu informieren und vor allem zum Wohle der Kommune zu handeln."

Nun liegen der Stadt Informationen vor, die den Finanzdezernenten bewogen haben, die Untersuchungen vorerst einzustellen. "Nach Berichten des ARD-Fernsehmagazins Monitor wurden "Cross-Border-Leasing"-Geschäfte im US-Staat Washington jüngst verboten, und auch die Kommunalaufsicht im Freistaat Bayern will sie zukünftig wohl untersagen." Was diese Entwicklung konkret für die saarländische Landeshauptstadt bedeutet, konnte und wollte der Saarbrücker Finanzdezernent derzeit nicht abschließend bewerten. "Klar ist, daß wir ohne rechtlich gesicherte Grundlage keine Entscheidung treffen!" Die Verwaltung wird also bis auf weiteres keine Mittel zur Untersuchung dieser Frage aufwenden. "Was fehlt, ist eine richtungweisende Entscheidung auf Bundesebene, die sagt, wie solche Geschäfte behandelt werden. Ich habe deshalb an das Bundesfinanzministerium geschrieben und dort um Stellungnahme gebeten", berichtet Oran.

Doch es sind nicht nur die steuerlichen und finanziellen Risiken, die die Kritik hervorrufen. Zahlreiche Kommunalpolitiker sehen die Demokratie in den Gemeinden gefährdet. Transatlantische Pachtverträge von Städten mit US-Investoren wird in Deutschland seit 1995 praktiziert. In Dresden und Leipzig, München und Stuttgart, in Hamburg, Düsseldorf und Köln, aber auch in vielen kleineren Städten wie Wittenberg und Konstanz wurden kommunale Anlagen im Wert vieler Milliarden Dollar in solche langfristigen Verträge eingebracht. Übrigens nicht nur in Deutschland, sondern auch in anderen westeuropäischen Ländern wie in den Niederlanden, der Schweiz, Belgien und Österreich.

Über die viele hundert Male abgeschlossenen Verträge wurde die Öffentlichkeit bis heute kaum aufgeklärt. Bisher haben die meisten Stadträte die Verträge unbesehen abgenickt, immer im nichtöffentlichen Teil der Ratssitzungen. Die Beratungsunterlagen sind geheim und dürfen nicht weitergegeben werden.

Ein Skandal, findet Sebastian Schönauer vom Bund Naturschutz in Bayern. "Indem die Räte solche Verträge unterschreiben, ohne daß von irgendeiner Seite protestiert wird, zerstören sie für den Erhalt der Demokratie entscheidende Verfassungsstrukturen. Es handelt sich dabei um einen weiteren Meilenstein auf dem Weg zur völligen Auflösung unseres demokratischen Rechtsstaates."

Bundesweit wächst der Widerstand gegen das vermeintliche Traumgeschäft. Im November 2002 fand in Kulmbach/Bayern der erste Bürgerentscheid gegen ein "Cross-Border-Leasing" in Deutschland statt. Der Entscheid war für alle Beteiligten überraschend eindeutig. Eine Woche später kippte der Stadtrat im fränkischen Fürth seinen Beschluß zur Durchführung eines entsprechenden Vertrags.

Auftretende Probleme den nächsten Generationen vererbt

Die CDU in Stuttgart kann diese Bedenken nicht verstehen: "'Cross-Boarder-Lease' Geschäfte bewegen sich im Rahmen der verfassungsmäßigen kommunalen Selbstverwaltung. Globale Finanzierungsmöglichkeiten zur Verringerung von Kreditkosten und der Erhöhung von Ertragschancen stehen nicht nur multinationalen Konzernen offen. Ein Verzicht auf solche Vorteile bedeutet für Kommunen einen Standort- und Wettbewerbsnachteil. Die CDU-Fraktion des Stuttgarter Gemeinderats möchte auf diese Vorteile nicht verzichten. Es wäre wünschenswert, wenn der Deutsche Städtetag den Beratungsbedarf für solche 'Cross-Boarder-Lease' Transaktionen intensivieren oder gar optimierte Musterverträge für solche Rechtsgeschäfte entwickeln könnte. Es gilt die Chancen zu nutzen und die Risiken zu kontrollieren", heißt es in einer Fraktionserklärung aus dem Februar 2003, der die geplante Veräußerung des Stuttgarter Kanalisationsnetzes begründen soll. Falls sich die Damen und Herren der Union mit den Hintergründen genauso intersiv wie mit Grundsätzlichem beschäftigt haben, sollten die Bedenkenträger alle Symphatie haben. Denn daß allein der englische Fachbegriff in dieser Pressemitteilung mit "cross-boarder-lease" durchgehend falsch geschrieben wird, läßt auf erhebliche Defizite schließen, wenn es gar um Details des Vertragtextes geht.

Zur Verantwortung für die bedenkenlosen Transaktionen mit "volkseigener" Infrastruktur dürften von den gewählten Volksvertretern in den Kommunen kaum jemand gezogen werden. Durch die lange Vertragsdauer werden bei Problemen viele der heutigen Entscheider entweder lange aus Amt und Würde geschieden sein.

Fotos: Sanierungsbedürftiges Schwimmbad in Berlin-Zehlendorf: Die Haushalte der Kommunen vor dem Kollaps / "Cross-Border-Leasing"-Objekt Westfalenhalle in Dortmund: Bei Vertragsverletzung drohen vielfach höhere Strafen als der Barwertvorteil


 
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