© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    13/03 21. März 2003

 
Meldungen

Horst Mahler verläßt die NPD

BERLIN. Unmittelbar nach der Einstellung des Verbotsverfahrens gegen die NPD durch das Bundesverfassungsgericht ist der Bevollmächtigte der Partei, Horst Mahler, ausgetreten. Zu Beginn des Verfahrens im August 2000 war Mahler der NPD beigetreten. Er wolle nicht mehr länger einer Partei angehören, die sich am parlamentarischen System orientiere, sagte Mahler als Begründung für seinen überraschenden Austritt. Mahler hält die Möglichkeit eines neuen Verbotsprozesses gegen die NPD für mehr als unwahrscheinlich. "Die werden froh sein, so aus der Sache herausgekommen zu sein", sagte Mahler an die Adresse der drei Antragsteller. Gemeinsam mit seinem Kollegen Hans-Günter Eisenecker vertrat Mahler die NPD vor dem Bundesverfassungsgericht.

 

Karsli darf Antisemit genannt werden

DÜSSELDORF. Der fraktionslose Abgeordnete im nordrhein-westfälischen Landtag, Jamal Karsli, darf des Antisemitismus beschuldigt werden. Vor dem Landgericht Düsseldorf scheiterte Karsli mit seiner Klage gegen den jüdischen Zentralratspräsidenten Paul Spiegel und dessen Stellvertreter Michel Friedman. Beide bezeichneten Äußerungen Karslis als "antisemitisch". Das Gericht begründete sein Urteil mit dem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung. Die Wertungen von Spiegel und Friedman seien keine willkürliche Schmähkritik, da sie "nicht gänzlich haltlos oder aus der Luft gegriffen seien".

 

Asylbewerberzahlen in Deutschland gesunken

BERLIN. Im Februar 2003 beantragten in Deutschland 4.486 Personen Asyl. Die Zahl der Asylbewerber ist damit gegenüber dem Vormonat Januar um 1.638 Personen (- 26,7 Prozent) gesunken. Im Vergleich zum Vorjahresmonat hat sich die Anzahl der Asylbewerber um 1.258 Personen verringert. Die Zahl der Asylanträge im gesamten laufenden Jahr sank im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum um 2.927 oder 21,6 Prozent. Die Zugangszahlen irakischer Staatsangehöriger stiegen von Dezember 2002 zu Januar 2003 um 406 Erstanträge und lagen damit im oberen Bereich der Zugänge der vergangenen zwölf Monate.

 

Deutsche Wehrpflicht mit EU-Recht vereinbar

BERLIN/ LUXEMBURG. Die Wehrpflicht für Männer in Deutschland verstößt nicht gegen EU-Recht. Dies entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Damit wiesen die Richter eine Klage eines Jurastudenten aus Konstanz zurück, wonach die Wehrpflicht nur für Männer gegen den EU-Grundsatz zur Gleichbehandlung der Geschlechter verstoße. Die Richter argumentierten, die Regelung der Landesverteidigung sei grundsätzlich Angelegenheit der Mitgliedstaaten. Diese könnten das jeweilige System der Landesverteidigung selbst bestimmen. Darunter falle auch die Wehrpflicht für Männer in Deutschland. Dies sei selbst dann so, wenn es eine Verzögerung des Zugangs zum Arbeitsmarkt für Männer bedeute.


 
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