© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    12/03 14. März 2003

 
Meldungen

Kampf gegen Rechts: teuer und nutzlos

BONN. Der Bundesrechnungshof habe sich für einen sofortigen Stopp der Regierungsprogramme gegen Rechtsextremismus ausgesprochen. Die Kosten der Programme stünden in keinem vernünftigen Verhältnis zu deren Nutzen. Nach Informationen des Spiegel bemängeln die Prüfer zudem, daß der Bund 402 der 440 Programme gar nicht hätte fördern dürfen, da diese nicht überregional seien. Daher seien sie eigentlich Sache der Kommunen. Die parlamentarische Staatssekretärin im Familienministerium, Marieluise Beck, sieht momentan noch keinen Anlaß zur Sorge. Ihrer Meinung nach entziehe sich das Maßnahmenpaket der Regierung "einer physikalisch meßbaren Bewertung".

 

Erste Maßnahmen der Regierung Wulff

HANNOVER. Die Fraktionen von CDU und FDP haben knapp eine Woche nach Vereidigung der neuen Landesregierung ihren gemeinsamen Schulgesetzentwurf präsentiert. Er schreibt unter anderem die Möglichkeit fest, das Abitur in Niedersachsen generell nach zwölf Jahren abzulegen und sieht die besondere Förderung hochbegabter Schüler vor. Bereits zum 1. August 2004 soll die von der SPD eingeführte Orientierungsstufe endgültig abgeschafft sein. Gesetzlich verankert wird auch das Zentralabitur. Künftig können Eltern nur noch am Ende der Grundschule die Schulform ihrer Kindern bestimmen. Schlechte Schüler sollen aber schon nach Ende der fünften Klasse an eine "geeignetere Schulform überwiesen werden" können, wenn sie nur auf elterlichen Wunsch die Realschule oder das Gymnasium besuchen. Der Entwurf basiere auf einem von der CDU im letzten Jahr erarbeiteten Konzept und sei nach "intensiven Gesprächen mit der FDP optimiert worden", erläuterte Fraktionschef David McAllister. Das Gesetz soll die von der früheren SPD-Regierung im Sommer 2002 beschlossene Schulreform kippen und bereits in der Juni-Sitzung des Landtages verabschiedet werden.

 

Arbeitslosengeldsperre bei Angetrunkenen

LÜBECK. Das Arbeitsamt der Hansestadt Lübeck startet in den kommenden Monaten ein bundesweit einmaliges Projekt. Erwerbslose, die angetrunken zur Arbeitsvermittlung erscheinen, sollen sich künftig einem Alkohol-Test unterziehen. Bei Verstößen sollen finanzielle Hilfen radikal gekürzt werden. Wer alkoholisiert im Arbeitsamt erscheine, der demonstriere, daß er für einen neuen Job nicht verfügbar sei, sagte der Lübecker Arbeitsamtssprecher Norbert Leder. Ein Vorstellungsgespräch sei so undenkbar und auch die Vermittler könnten kein vernünftiges Gespräch führen. Aus diesem Grund werden zukünftig im Lübecker Arbeitsamt Alkohol-Tests durchgeführt. Wer über 0,5 Promille Atem-Alkohol aufweist, erhält für den betreffenden Tag kein Arbeitslosengeld. Wer sich dem Test verweigert, erhält sogar bis zu seinem nächsten Termin kein Geld, teilte das Arbeitsamt Lübeck mit.


 
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