© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    06/03 31. Januar 2003

 
Staatsbürger ohne Gesinnung
Der vor 70 Jahren zum Reichskanzler ernannte Österreicher Hitler stieß beim Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft auf Widerstände
Hans-Jürgen Wünschel

Wieso war es möglich, daß der gebürtige Österreicher Adolf Hitler, der die Abschaffung der demokratischen, freiheitlichen Verfassung in Deutschland zum Programm erhoben hatte, im Jahre 1933 an die Spitze einer deutschen Regierung gelangen konnte? Neben vieler politischer Faktoren war seine Berufung zum Reichskanzler zumindest ein Rechtsproblem. Doch nicht nur aufgrund der Verfassungsartikel 48 und 25, sondern aufgrund des Staatsbürgerrechtes nach Artikel 41. Doch dies wird in der Beschreibung der Jahre 1932 und 1933 kaum erwähnt. Reichskanzler konnte nur werden, wer Deutscher war, Hitler wurde aber bekanntlich in Österreich geboren.

Vor über 70 Jahren war es nur ein formaljuristisches Ereignis, dessen Wirkung man falsch einschätzte. Voraussetzung für die Übernahme eines Mandates im Reichstag oder in einem Landesparlament war die deutsche Staatsbürgerschaft. Ebenfalls schrieb der Artikel 41 der Weimarer Verfassung für die Wahl zum Reichspräsidenten vor: "Wählbar ist jeder Deutsche, der das 35. Lebensjahr vollendet hat".

Hitler, der Österreicher, mußte also erst einmal eingebürgert werden, bevor er als Abgeordneter, als Regierungsmitglied oder als Reichspräsident politisch handeln konnte. Er mußte zunächst aus der österreichischen Staatsbürgerschaft entlassen werden. Im März 1925 reichte er beim österreichischen Generalkonsulat in München einen entsprechenden Antrag ein. Bereits am 30. April 1925 wurde dieser von der österreichischen Regierung genehmigt, was die NSDAP-Organ Völkischer Beobachter mit folgenden Sätzen berichtete: "Auf Hitlers Ersuchen ist dieser nunmehr aus dem österreichischen Staatsverband entlassen worden. Somit ist Hitler heute staatenlos".

Als Staatenlosem waren aber Hitler genauso alle politischen Ämter verwehrt wie als Österreicher. Er mußte sich deshalb weiterhin darum bemühen, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten. Doch hier gab es Probleme, denn nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz konnte ein entsprechender Antrag abgelehnt werden, wenn das Wohl des Landes oder des Reiches in Gefahr stand. Die agitatorische Tätigkeit Hitlers als Vorsitzender der der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei und sein Umsturzversuch des Jahres 1923 in München ließen Zweifel an seiner demokratischen, rechtsstaatlichen Gesinnung aufkommen, wie das Protokoll des bayerischen Ministerrats, der über die Verleihung der Staatsbürgerschaft an Hitler am 21. Dezember 1929 zu befinden hatte, berichtet: "Ministerpräsident Dr. Held ist der Auffassung, daß die im Jahre 1924 erfolgte Verurteilung Hitlers wegen Hochverrats eine positive Stellungnahme zu einem etwaigen Einbürgerungsgesuch unmöglich erscheinen lasse. Staatsminister Gürtner weist darauf hin, daß das etwaige Einbürgerungsgesuch Hitlers den Regierungen der übrigen deutschen Länder zugeleitet werden müsse. Bei der Durchführung des Umfrageverfahrens sei sicher mit dem Widerstand anderer Länder zu rechnen, so daß es nicht zur Einbürgerung kommen werde." Damit war Hitler der übliche Weg der Einbürgerung verwehrt. Doch es gab noch die Möglichkeit, die der Paragraph 14 des entsprechenden Gesetzes bot: Einbürgerung war möglich durch eine Anstellung im Reichsdienst, im Staatsdienst des Landes oder im Dienst einer Gemeinde. Hitler mußte sich also umschauen, wer ihm einen solche Anstellung verschaffen konnte.

Zu dieser Zeit stellte Hitlers Partei bereits Minister in mehreren Kabinetten deutscher Bundesstaaten. Was war leichter, als die ministeriellen Parteigenossen zu veranlassen, ihrem Führer den Gefallen zu tun. Der Versuch des der NSDAP zugehörigen Innenministers von Thüringen, Wilhelm Frick, Hitler im Jahre 1930 als Gendarmeriekommissar von Hildburgshausen einzustellen, scheiterte aus heute nicht mehr klar ersichtlichen Gründen. Daraufhin versuchte der Innenminister des Landes Braunschweig, Dietrich Klagges, ebenfalls ein Parteifreund Hitlers, diesem die Stelle eines Hochschullehrers zu verschaffen. Die Zeitungen der Nationalsozialisten befürworteten eifrig diese Anstellung mit dem Hinweis, "was ist das für ein Staat, der einem verdienten Frontkämpfer des Ersten Weltkrieges die Staatsangehörigkeit vorenthält?".

Dietrich Klagges bemühte sich um eine Planstelle für Hitler an der Hochschule: "Die Studenten der Technischen Hochschule Braunschweig sollen Gelegenheit erhalten, sich auch im Rahmen der Hochschule über die Grundfragen der Nationalpolitik, die über die künftige Schicksalsgestaltung des Volkes entscheidet, zu unterrichten. Daher beabsichtige ich seit längerer Zeit, eine Persönlichkeit, die sich theoretisch und praktisch in ener führenden politischen Stellung bewährt hat, an die hiesige Technische Hochschule zu berufen und ihr einen Lehrauftrag für Organische Gesellschaftslehre und Politik zu erteilen". Er beurteilte Hitlers Qualifikation dahingehend: "Da Herr Hitler nicht nur als Führer einer großen politischen Volksbewegung, sondern ebenfalls durch sein grundsätzliches politisches Werk - Mein Kampf - als wissenschaftlicher Schriftsteller hervorgetreten ist, würde ich die Verwirklichung dieser Möglichkeit lebhaft begrüßen."

Den deutschen Hochschulprofessoren blieb es erspart, den "Wissenschaftler" Hitler als Kollegen begrüßen zu müssen, denn Klagges fand für sein Vorhaben nicht die Zustimmung seiner Kabinettskollegen, die der Deutschnationalen Volkspartei, der Deutschen Volkspartei und der Volksnationalen Reichsvereinigung angehörten. Allerdings blieb man nicht lange standhaft.

Der Abgeordnete Max Wessel der Deutschen Volkspartei (DVP) hatte die Idee, Hitler zum Regierungsrat in der Vertretung des Landes Braunschweig in Berlin zu ernennen. Dieser Vorschlag wurde aus zweierlei Gründen gebilligt. Hitler brauchte in das Land Braunschweig nicht zu reisen, denn seine Anwesenheit war der Regierung nicht recht, da man Unruhen der Linksparteien befürchtete. Außerdem plante man schon, die Landesvertretung in Berlin aus finanziellen Gründen bald aufzugeben. Damit wäre man Hitler wieder losgewesen - dachte man jedenfalls.

Hitler stimmte dem Vorschlag zu und erhielt am 25. Februar 1932 folgendes Telegramm: "Das Braunschweigische Staatsministerium hat beschlossen, Sie mit Wirkung vom heutigen Tage im Braunschweigischen Staatsdienste unter Ernennung zum Regierungsrat anzustellen und Sie zugleich mit der Wahrnehmung der Geschäfte eines Sachbearbeiters bei der Braunschweigischen Gesandtschaft in Berlin zu beauftragen." Die Ernennungsurkunde kam mit gleicher Post. Hitler antwortete: "Ernennungsurkunde erhalten, nehme an. Adolf Hitler." Den Eid, den er als Beamter zu leisten hatte, sprach Hitler am nächsten Tag im Gesandtschaftsgebäude in Berlin, Lützowstraße 11: "Ich schwöre Treue der Reichs- und Landesverfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten." Hitler war am Ziel. Er hatte in seiner Eigenschaft als Landesbediensteter gleichzeitig die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten, somit konnte er sich im Sommer 1932 als Kandidat für das Amt des Reichspräsidenten aufstellen lassen.

Das Beispiel Hitler macht deutlich, daß es nicht genügt, den Gesetzestext zu vollziehen, also den Eid auf die Verfassung abzulegen, es kommt auf die Gesinnung an. Damals hing viel, ja das Schicksal Deutschlands davon ab, ob Hitler die Staatsangehörigkeit erhalten sollte oder nicht. Formal hat er sich im Eid zur Verfassung bekannt, daß Hitlers eine andere Gesinnung hatte, war jedermann klar, doch man begnügte sich mit dem Hinweis auf den formalen Vollzug des Gesetzes, wie der frühere Reichsjustizminister Gustav Radbruch (SPD) - allerdings auch zu spät - im Herbst 1946 in seiner berühmten Rede an der Heidelberger Universität bekannte. Damals scheiterte die Weimarer Republik daran, daß man zu gutgläubig einen Verfassungsfeind in den Staatsdienst aufnahm. Was wäre Deutschland und der Welt erspart geblieben, hätte man damals mehr Sorgfalt bei der Verleihung der Staatsbürgerschaft walten lassen.

Foto: Hitler nach der Vereidigung zum Braunschweigischen Regierungsrat 1932: Deutscher auf Umwegen


 
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