© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    06/03 31. Januar 2003

 
Elf Tote für gefälschte Abrechnungen benutzt
Sozialversicherung: Abrechnungsbetrug in der Gesetzlichen Krankenversicherung können nur die Kassen aufdecken
Jens Jessen

An sich haben die Eingeweihten schon letztes Jahr bei der Konstituierung der Rürup-Kommission zur Reform der Sozialsysteme damit gerechnet, daß wieder einmal das Gespenst des Versicherungsbetruges durch Ärzte von der AOK hochgespült würde. Es dauerte jedoch bis zum 14. Januar 2003. Die AOK Niedersachsen spielt den empörten Saubermann, der feststellt, daß es neben einzelnen Politikern auch Ärzte gibt, die kriminelle Energie besitzen.

Das Sozialministerium in Niedersachsen hatte daraufhin nichts Besseres zu tun, als einen Sechs-Punkte-Katalog zu kreieren, der eine Verpflichtungserklärung enthält, daß Ärzte nicht betrügen. Schon heute aber muß jeder Arzt seine Quartalsabrechnung unterschreiben und bestätigen, daß er korrekt abgerechnet hat. Chipkartendaten in das nächste Quartal in betrügerischer Absicht zu übertragen, ist strafbar. Laut der ARD-Sendung "Panorama" vom 16. Januar ermittelt nun die Staatsanwaltschaft Oldenburg gegen einen Arzt in 400 Fällen wegen Betruges, da er die Daten von elf Toten illegal auf seinem Praxis-PC gespeichert und für gefälschte Abrechnungen benutzt haben soll.

Wenn allerdings Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) davon spricht, die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) sollten über deren Erfahrungen mit Abrechnungsbetrug berichten, verschlägt es einem den Atem. Sie müßte wissen, daß nur die Krankenkassen einen Mißbrauch der Daten von Toten entlarven können. Die KV erhalten von den Ärzten nur die Abrechnungsdaten, die keine persönlichen Daten der Versicherten enthalten. Aufgrund der erbrachten Leistungen überweist die KV den einzelnen Ärzten die ihnen zustehende Honorarsumme pro Quartal. Die Krankenkassen jedoch erhalten von den Kassenärztlichen Vereinigungen Datenbänder, auf denen der Patient und Arzt, der eine Behandlung abrechnet, eindeutig zu identifizieren sind.

Kassen müssen ihrer Prüfpflicht nachkommen

Da die Kassen allem Anschein nach nicht in der Lage sind, die von den Kassenärztlichen Vereinigungen gelieferten Daten mit den ihnen zur Verfügung stehenden Versichertendaten zusammenzuführen und auszuwerten, hat der Hauptgeschäftsführer der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Dr. Rainer Hess, am 20. Januar zu Recht erklärt: "Wenn die Kassen ihrer Prüfpflicht nachkommen und diese Daten mit dem Versichertenbestand gegenchecken würden, könnten sie - und nur sie - die Falschabrechnungen schnell entlarven". Wenn Ministerin Schmidt nach "Panorama" auch noch behauptet, daß durch falsche Abrechnungen der Versichertengemeinschaft ein Schaden von einer Milliarde zugefügt worden sei, muß an der Kompetenz der Ministerin endgültig gezweifelt werden.

Im deutschen Gesundheitswesen werden den Leistungserbringergruppen Budgets zugeordnet. Für die Vertragsärzte werden zwischen den Kassen und den einzelnen Kassenärztlichen Vereinigungen diese Budgets vereinbart. Abgerechnet wird durch die Ärzte nach einem "Einheitlichen Bewertungsmaßstab" (EBM), in dem jede ärztliche Leistung mit einer Punktzahl versehen ist. Der Quotient aus dem in Euro bewerteten Budget durch die Gesamtsumme der mit den Punktzahlen bewerteten Leistungen ergibt den Punktwert, der darüber entscheidet, ob der Wert einer Leistung abnimmt, zunimmt oder gleichbleibt. Rechnet ein Arzt Leistungen ab, die er nicht erbracht hat, schädigt er seine Kollegen und nicht die Kassen. Mehr Leistungen führen nicht zu einer zusätzlichen Belastung der Kassen, sondern zu einer schlechteren Honorierung aller Vertragsärzte.

Die KV als die Vertreter der Vertragsärzte sind weitaus mehr daran interessiert, schwarze Schafe in den eigenen Reihen zu entdecken, da die ehrlich abrechnenden Ärzte die Leidtragenden sind, wenn Betrüger in ihren Reihen sich bereichern. Die Frage ist jedoch, was die Vertretungen der Ärzte tun können, um Fehl- und Falschabrechnungen mit oder ohne Vorsatz festzustellen und zu unterbinden. Die Kontrolle durch den Patienten als Regulativ wird vorgeschlagen.

Aus Erfahrungen in Hessen und Rheinhessen ist bekannt, daß der Patient in der Regel an den Kosten seiner Behandlung nicht interessiert ist. Viele Patienten empfinden es als Zumutung, die korrekte Leistungsabrechnung ihres Arztes zu kontrollieren. Es bleibt die Möglichkeit, den oben genannten EBM so zu ändern, daß er aus Leistungskomplexen besteht. Daran wird bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung gearbeitet. Anders als in dem derzeit bestehenden Abrechnungssystem gewährt das System der Leistungskomplexe - vergleichbar mit den in den Krankenhäusern zur Zeit freiwillig und ab dem Jahr 2004 flächendeckend einzuführenden Leistungspauschalen (DRG) - Honorarsicherheit und lichtet das bisherige Abrechnungsdickicht, so daß zumindest nicht beabsichtigte Falschabrechnungen unterbleiben.

Das Versagen der Kassen und der Politik wird kaschiert durch Falschaussagen gegenüber der Öffentlichkeit. Dies ist ein mieser Stil all jenen Ärzten gegenüber, die in einer Zeit sinkender Honorare und zunehmender Bürokratisierung ihre Leistungen trotzdem mit vollem Einsatz den Patienten gegenüber erbringen. Daß immer mehr Jungärzte nicht mehr in die Vertragsarztpraxis wollen und viele Ärzte vorzeitig den Dienst quittieren, ist bedauerlich. Die Versorgung der Kranken wird Schaden erleiden, wenn dem unverantwortlichen Treiben der Kassen und der Ministerin kein Riegel vorgeschoben wird.


 
Versenden
  Ausdrucken Probeabo bestellen