© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    47/02 15. November 2002

 
Aufruf zum Rechtskampf
Burschenschaft Danubia: Hans Helmut Knütter empfiehlt den Rechtsweg bis zum europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
Beatrix Madl

Der Bonner Politikwissenschaftler Hans-Helmuth Knütter hat in einer Replik auf ein Schreiben des bayerischen Innenstaatssekretärs Hermann Regensburger an die Burschenschaft Danubia zum "Rechtskampf" aufgerufen. "Beim ersten Anzeichen von Berufsverboten gegen Danuben sollte der Rechtsweg bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte beschritten werden", schreibt Knütter.

Eine mögliche Auseinandersetzung vor den Gerichten müsse ideell, materiell und finanziell vorbereitet werden. "Wegen der grundsätzlich positiven Einstellung zu Staat und Ordnung" falle es Patrioten zwar schwer, gegen den Staat zu prozessieren. Sein Gutachten vom Mai dieses Jahres, in dem er die Danuben vor dem Vorwurf des Rechtsextremismus verteidigt hatte, nütze sonst nichts. Dem Wort müsse die Tat folgen.

Das bayerische Innenministerium hatte in seinem Verfassungsschutzbericht zum ersten Halbjahr 2001 die Münchner Studentenverbindung als rechtsextrem und verfassungsfeindlich eingestuft.

In einem Gutachten hatte Knütter im Mai 2002 darauf geantwortet und die Erwähnung der Burschenschaft in dem Bericht als "öffentliche Diffamierung" bezeichnet, die eine Beeinträchtigung der Grundrechte auf freie Meinungsäußerung und die Freiheit der Wissenschaft darstelle. Der ohnehin unklare Begriff des Extremismus ließe sich nicht auf diese Studentenverbindung anwenden. Weder die Burschenschaft noch einzelne ihrer Mitglieder hätten eine "aktiv-kämpferische Haltung gegen die Verfassungsordnung eingenommen". Der Exekutive warf Knütter vor, durch parteipolitisch motivierte Feststellungen in den Verfassungsschutzberichten das politische Klima zu vergiften. Der bayerische Innenstaatssekretär Hermann Regensburger antwortete in einem Schreiben an die Münchner Burschenschaft auf das Gutachten. Darin verteidigte er die Beobachtung der Danubia durch den Verfassungsschutz. Der Gutachter verkenne bei seiner Kritik, daß "die aggressiv-kämpferische Haltung die Voraussetzung für ein Vereinigungs- oder Parteiverbot" sei, die Beobachtung aber bereits dann möglich sei, "wenn tatsächliche Anhaltspunkte für solche Bestrebungen" vorlägen. Knütter antwortete darauf in einem Aufsatz, daß die Beobachtung ja nicht das Übel darstelle. "Wenn den Sicherheitsbehörden ein Verdacht kommt, sollen sie ermitteln. Das ist legal und legitim", schreibt der emeritierte Professor. Sie sollten dies jedoch "stillschweigend" tun, rät der Politikwissenschaftler. Veröffentlichungen "meinungslenkender und ausgrenzender Art"seien zu unterlassen. Zweifel am politischen Verständnis im bayerischen Innenministerium seien ihm auch bei der Lektüre des diesjährigen Halbjahresberichts des Verfassungsschutzes gekommen. Der Vorwurf der Verfassungsfeindlichkeit sei darin unter anderem mit dem Verweis auf eine Vortragsveranstaltung auf dem Haus der Danubia mit dem Publizisten Claus M. Wolfschlag untermauert worden.

Das bayerische Innenministerium wirft Wolfschlag die Autorenschaft eines Buches vor, das in der als rechtsextrem eingestuften Zeitschrift Nation & Europa beworben werde. Knütter hält dem entgegen, daß im gleichnamigen Verlag ein Buch angeboten werde, für das der bayerische Innenminister Günter Beckstein das Nachwort verfaßt habe.

Als einstiger Referent an der Hochschule des Verfassungsschutzes resümiert Knütter: "Was der bayerische Innenminister über die 'Rechten' und speziell über die Danubia sagt, charakterisiert ihn." Sachliche Argumente seien vergebens. "Irrtümer zugeben, Fehlentwicklungen einräumen - das widerspricht nach wie vor der Beamtenpsyche".


 
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