© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    41/02 04. Oktober 2002

 
Meldungen

"Lustreisen auf Kosten der Steuerzahler"

BERLIN/WIESBADEN. "Die Verschwendung von Steuergeldern ist trotz angeblich leerer Kassen immer noch an der Tagesordnung", klagte der Präsident des Bundes der Steuerzahler, Karl Heinz Däke, bei der Vorstellung des 30. Schwarzbuches letzten Dienstag in Berlin. Dagegen müsse etwas getan werden. Unter dem Titel "Die öffentliche Verschwendung 2002" dokumentiert der Verein anhand von über hundert Fällen den unwirtschaftlichen Umgang mit Steuergeldern. "Die Palette der Themen ist wiederum sehr bunt. Auch diesmal haben wir Baukostenüberschreitungen, Fehlplanungen, Lustreisen auf Kosten der Steuerzahler und vieles mehr aufgedeckt", erklärte Däke. Die Forderung des Steuerzahlerbundes nach einem Straftatbestand der Amtsuntreue sei daher nach wie vor aktuell. Flankiert werden müsse er durch einen Amtsankläger, der auf Basis der Rechnungshofberichte Verschwendungsfälle zur Anzeige bringt.

 

Islamisten-Drohung an Berliner Schulen

BERLIN. An Berliner Schulen verbreitet eine Flugschrift Angst. Die Verfasser, mutmaßlich islamistische Fanatiker, warnen darin, daß Koptuch zu verbieten". Die Flugschrift, die als anonymer Drohbrief an mehreren Schulen der Berliner Bezirke Neukölln, Kreuzberg und Friedrichshain einging, beschäftigt mittlerweile auch den Staatsschutz. Unter anderem heißt es darin, daß deutsche Gesetze sich nicht gegen den Islam richten dürften. "Niemand hat das recht, den Islam zu kritisieren; Niemand hat das Recht, das Kopftuch zu verbieten; Deutschland kann das nicht verhindern" heißt es dort weiter. Unterzeichnet ist die Flugschrift mit "Islam ist groß, Islam ist stark, Islam siegt." Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) riegt Lehrern und eltern, mit dem Schreiben "offensiv umzugehen" und deren Inhalte gegebenenfalls im Unterricht zu besprechen.

 

Kohl klagt erneut wegen Stasi-Akten

ESSEN: Altkanzler Helmut Kohl (CDU) will die Veröffentlichung seiner Stasi-Akten auch in Zukunft verhindern. Wie Kohls Anwalt Stephan Holthoff-Pförtner in Essen mitteilte, wurde beim Berliner Verwaltungsgericht die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil vom Juli 2001 beantragt, mit der der Stasi-Akten-Beauftragte Marianne Birthler die Herausgabe der Kohl-Akten untersagt worden war. Kohl reagierte damit auf die Ankündigung Birthlers, die Akten des Altkanzlers künftig möglicherweise doch noch herauszugeben. Birthler hatte erklärt, daß Anträge von Journalisten und Wissenschaftlern entsprechend der im Sommer vom Bundestag beschlossenen Neuregelung behandelt würden. Nach dieser Gesetzesnovelle dürfen personenbezogene Daten Prominenter künftig grundsätzlich wieder herausgegeben werden, wenn sie deren Amtsausübung betreffen.


 
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