© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    39/02 20. September 2002

 
Meldungen

Erstmals Volksinitiative in Nordrhein-Westfalen

DÜSSELDORF. Die Landesregierung hat jetzt erstmals seit Einführung der Volksinitiative in Nordrhein-Westfalen einen entsprechenden Antrag auf Listenauslegung zugelassen. Das teilte das Innenministerium am Dienstag in Düsseldorf mit. Die Möglichkeit der Volksinitiative war in diesem Frühjahr durch Änderung der Landesverfassung geschaffen worden. Der Verein "Bürgerinitiative Forensik Herne-Wanne e. V." hat die erforderlichen Unterschriften von mindestens 3.000 stimmberechtigten Bürgern eingereicht. Ab dem 24. Oktober können sich Stimmberechtigte in die von den Gemeinden acht Wochen lang auszulegenden Listen eintragen und damit der Volksinitiative zustimmen. Zu einer wirksamen Volksinitiative bedarf es der Unterzeichnung von 0,5 Prozent der Stimmberechtigten, das sind etwa 65.000 Unterschriften. Der Landtag muß sich dann mit dem in der Volksinitiative angegebenen Gegenstand der politischen Willensbildung befassen. Der Antrag ist darauf gerichtet, die Standortfrage der geplanten forensischen Kliniken für psychisch kranke Straftäter in NRW auf die Tagesordnung zu setzen.

 

Schily unterzeichnet Abschiebeabkommen

BERLIN. Am Dienstag haben Bundesinnenminister Otto Schily und sein jugoslawischer Amtskollege eine Vereinbarung unterzeichnet, die die Abschiebung von Flüchtlingen nach Jugoslawien erleichtern soll. Das Abkommen tritt nach Angaben aus dem Bundesinnenministerium an die Stelle des alten Rückübernahmeabkommens aus dem Jahre 1996. Es soll trotz noch ausstehender Ratifizierung durch das jugoslawische Parlament ab November 2002 vorläufig anwendbar sein. Das Abkommen macht eine Abschiebung der Menschen nach Jugoslawien möglich, erzwingt sie jedoch nicht. Es bleibt weiterhin die Entscheidung der deutschen Behörden, ob sie den Betroffenen ein Bleiberecht einräumen.

 

Rekordausgaben bei der Sozialhilfe

WIESBADEN. Insgesamt haben 2001 die Kommunen in Deutschland 23,9 Milliarden Euro für Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz ausgegeben, 2,7 Prozent mehr als im Vorjahr. Dies hat das Statistische Bundesamt ermittelt. Die mit Abstand höchsten Pro-Kopf-Ausgaben hatten im Jahr 2001 die drei Stadtstaaten Bremen (594 Euro), Hamburg (529 Euro) und Berlin (514 Euro). Die geringsten Ausgaben je Einwohner wurden in den alten Ländern in Baden-Württemberg und Bayern mit 178 Euro bzw. 193 Euro festgestellt. In den neuen Ländern waren in Sachsen (138 Euro) und Thüringen (144 Euro) die Pro-Kopf-Ausgaben am niedrigsten. Rückläufig waren demgegenüber die Aufwendungen für Asylbewerber. Diese erhalten seit 1. November 1993 anstelle der Sozialhilfe Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Im Jahr 2001 betrugen in Deutschland die Bruttoausgaben für Asylbewerberleistungen 1,7 Milliarden Euro und lagen damit um 12,1 Prozent niedriger als im Vorjahr.


 
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