© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    38/02 13. September 2002

 
Die Rückkehr des Ernstfalls
Im Schatten Carl Schmitts: Zum hundertsten Geburtstag des Staatsrechtlers Ernst Forsthoff
Klaus Wegner

Je weiter wir uns von seinem Todestag entfernen, desto länger wird der Schatten Carl Schmitts. Wenn sich neben ihm andere Staatsdenker des zurückliegenden Jahrhunderts überhaupt noch ausmachen lassen, erscheinen sie primär als seine Schüler, Kritiker und Widersacher, nicht originär bedeutend, sondern allein aufgrund ihrer Beziehung zu ihm. Dies sticht bei keinem anderen Lehrer des öffentlichen Rechts so ins Auge wie bei Ernst Forsthoff (1902 - 1974), dessen 100. Geburtstag sich am 13. September jährt.

Dabei lassen weder die Karrieredaten noch das Themenspektrum seiner Veröffentlichungen vermuten, im Heidelberger Ordinarius einen bloßen Trabanten Schmitts vor sich zu haben, der nicht aus eigenem Recht beanspruchen dürfte, über den engen Horizont seines Faches hinaus wahrgenommen zu werden. Zählte Forsthoff doch neben Arnold Gehlen zu den markantesten Intellektuellen der mit dieser Spezies noch reich-gesegneten frühen Bundesrepublik. Als 1971 sein Büchlein "Der Staat in der Industriegesellschaft" erschien, jubelte eine damals stattliche Zahl Wertkonservativer, die sich soeben in Criticón ein eigenes Sprachrohr geschaffen hatte, hier sei eine "Bombe in die politisch-geistige Landschaft der Bundesrepublik" eingeschlagen, vergleichbar Gehlens "Moral und Hypermoral" von 1969 (Nr. 5/1971). Mit dem Abdruck des Schlußkapitels und einigen dem Motto "Der Technik gewachsen ist nur der Staat" zugeordneten prägnanten Zitaten aus dieser auf "1968" reagierenden Streitschrift, kanonisierten Caspar von Schrenck-Notzing und Armin Mohler den Text in einer Weise, die Forsthoff zum Programmatiker des sich neu formierenden Konservatismus stilisierte.

Programmatiker des neu formierten Konservatismus

Doch als Forsthoff 1974 relativ früh starb, hielt sich das Echo darauf nicht nur in Criticón in bescheidenem Rahmen. Die öffentliche Wirkung des konservativen Zeitkritikers schien mit seinem Tode zu verblassen. Aus seinem eigenen Schülerkreis ging niemand hervor, der die philosophisch-politischen Implikationen seines verfassungs- und verwaltungsrechtlichen Werkes aufgenommen und kritisch fruchtbar gemacht hätte. Bezeichnend war schon, daß in der Festgabe zum 65. Geburtstag neben den beiden Völkerrechtlern Wilhelm G. Grewe und Karl Doehring Verwaltungsrechtler den Ton angaben. Sie dominierten auch die Festschrift zum 70., wo allein ein anderer Schmitt-Schüler, Ernst Rudolf Huber, mit einem geistesgeschichtlichen Beitrag den juristischen Rahmen sprengte. Wäre nicht ihm zu Ehren auch die Aufsatzsammlung "Säkularisation und Utopie" - "Ernst Forsthoff zum 65. Geburtstag" - erschienen, mit den Beiträgen von Gehlen, Julien Freund, Carl Schmitt (der dort seine berühmte Philippika gegen die "Tyrannei der Werte" plazierte), Hans Barion, Bernard Willms, Hans-Joachim Arndt, Günter Rohrmoser, Hubert Schrade und anderen Zelebritäten (respektive solchen, die es noch werden sollten), dann wäre der Glanz von Forsthoffs intellektueller Aura vollständig vom illustren Kreis der Gratulanten überstrahlt worden, die sich 1958 und 1968 zu zwei Festschriften einfanden, um Carl Schmitt "begeisterte Zustimmung" ("Epirrhosis") zu bekunden.

Der Vergleich der Festschriften offenbart die unterschiedliche Wirkungsmacht von Lehrer und Schüler auch noch in anderer Hinsicht. Denn Schmitts Überlegenheit ist umso erstaunlicher, wenn man die öffentliche Stellung beider Juristen berücksichtigt. Trotz zahlloser Plettenberger "Gespräche in der Sicherheit des Schweigens" (Dirk van Laak) war Schmitt nur ein verfemter Emeritus, ein Pensionär, der nach 1945 kein akademisches Amt mehr erhielt und sich nicht einmal in der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer zu Worte melden durfte. Forsthoff hingegen rückte, nach kurzer Entnazifizierungspause, zum prototypischen "Großordinarius" auf, dem Tagungsbühnen und Publikationsmedien ohne Einschränkung zur Verfügung standen, dessen gutachterlicher Rat in Politik und Wirtschaft gesucht und ganz anständig entlohnt wurde. Dieser temporär größere faktische Einfluß war jedoch der des Fachmannes und "Rechtstechnikers", dessen "Lehrbuch des Verwaltungsrechts" (1950) zu Lebzeiten zehn Auflagen beschieden war, das heute aber, bei allen Vorzügen gegenüber späteren "Paukbüchern", neben Schmitts "Verfassungslehre" von 1928 wie veraltete juristische Ausbildungsliteratur wirkt. Die von ihm edierte Schriftenreihe res publica spiegelt diese von Forsthoff stets beklagte Funktionalisierung des Rechts und des "lästigen Juristen" schon in der nackten Titelabfolge wider: Wie ein Paradiesvogel leuchtet dort Joachim Ritters "'Naturrecht' bei Aristoteles" inmitten so aufregend klingender Publikationen wie "Die Bauplanfeststellung" oder "Die Mineralölfernleitungen. Gesetzeslage und Gesetzgebungskompetenz".

Mit dem bis heute kontinuierlich expandierenden, auch von den gewieftesten "Schmittisten" kaum mehr zu überschauenden Interesse am Lebenswerk Schmitts kann sich der von solcherlei Tagesgeschäften aufgezehrte Forsthoff also nicht messen. Vielleicht nicht nur, weil der Duisburger Pastorensohn stets zu sehr Jurist und zu wenig politischer Theologe war, auch, ungeachtet seiner Bemühung um das Werk des Romantikers Philipp Otto Runge (1938) oder vieler journalistischer Talentproben, zu wenig homme de lettres, sondern weil er, nach bundesdeutschen Maßstäben, zwischen 1933 und 1945 nicht hinreichend "verstrickt" war, weil von ihm deswegen nicht die "Faszination des Bösen" ausging, die man bei Schmitt mit jedem Aufblättern von "Der Führer schützt das Recht" evozieren konnte. Der bis 1933 unter Pseudonym für jungkonservative Periodica wie Wilhelm Stapels Deutsches Volkstum und Der Ring schreibende Forsthoff "belastete" sich 1933 zwar mit der Broschüre "Der totale Staat", doch gegenüber Pseudo-Dokumentaristen der "Braunen Universität" wie Rolf Seeliger (1964) war es ein leichtes nachzuweisen, wie barsch derartige Legitimationsanmutungen vom NS-Führungspersonal zurückgewiesen wurden.

Mehr oder weniger geschickt ausgewählte Zitate und Karrierestationen des 1933 zur Vertretung von Hermann Hellers Lehrstuhl nach Frankfurt berufenen Forsthoff, der dann über Hamburg, Königsberg und Wien schließlich 1943 nach Heidelberg kam, reichten während der anrollenden Vergangenheitsbewältigung letztlich nur zur brüchigen Konstruktion von Kontinuitäten, die den "Daseinssicherer des Monopolkapitals" als "Gehilfen des Führers" (Helmut Anders, 1963) zu entlarven glaubten.

Auf der Suche nach dem Wahrer des Wohls Aller

Forsthoffs Lebensthema war die Sicherung der politischen Einheit, verkörpert im Staat, die sich gegen die auflösenden Mächte der Industriegesellschaft behaupten sollte. Auch dabei wandelt er unverkennbar in den Saurierfußspuren Carl Schmitts. Bis in seine letzten Schriften hielt Forsthoff an einer diffusen Vorstellung vom Volk als "überpersönlicher Wesenheit" fest, damit einer konservativ-romantischen Fixierung auf eine vermeintlich unauflösbare Substanz verhaftet, als deren politischen Repräsentanten er sich den "souveränen" Staat dachte. Aus dem Bann von Hegels Verständnis des Staates als "Wirklichkeit der sittlichen Idee" hat sich Forsthoff nie befreien können. Sowenig wie von den hegelianisierenden Staatsmodellen der "Konservativen Revolution", die dem zwischen Bürgerkrieg und Chaos angesiedelten "Pluralismus" des Weimarer Parteienstaates die Ordnung des "heilen", "ganzheitlichen" Lebens kontrastierte. Die inhaltliche Bestimmung dieses Substrats aller Staatlichkeit wollte aber auch Forsthoff lieber der Metaphysik überlassen.

Daß die Bundesrepublik diesem Ideal nicht entsprach und nicht entsprechen wollte, hat Forsthoff gegen die eigenen, schon 1938 publizierten Einsichten in die Reduktion moderner Staatlichkeit auf "Daseinsvorsorge", in die Rolle des konservativen Präzeptors gedrängt, der nicht müde wurde, den "Schwund echter Herrschaft" zu beklagen. Der zugleich aber hellsichtig genug war, den "Autoritätsschwund des modernen Staates", die "Immobilisierung der Daseinsverhältnisse" im ubiquitären "Sozialstaat", der keine echten politischen Alternativen mehr gestattet, als drohendes "Ende der Geschichte" nüchtern zu beschreiben. Trotzdem spekulierte er auf eine neuerliche Dynamisierung der Verhältnisse.

Zum einen, in der Hochzeit des technizistischen Machbarkeitswahns der wirtschaftswunderlichen fünfziger Jahre, lange vor den Konjunkturkrisen und Club of Rome-Dystopien vom "Ende des Wachstums", sah er einen staatsrechtlichTotgesagten als Wiedergänger auf die BRD zueilen: den "Ernstfall". Der - und unter diesem Aspekt ist Forsthoff ein noch recht aktueller Analytiker - werde für die pazifizierte Gesellschaft des "Sozialstaates" nämlich dann eintreten, wenn das Sozialprodukt nicht weiter vermehrt werden könne oder sogar absinke: "Dieser Ernstfall ist darum so unheimlich, weil er keine feste Kontur, keine festen Grenzen hat, und diesem Ernstfall steht der moderne Sozialstaat hilflos und dazu prädestiniert, sein erstes Opfer zu werden, gegenüber."

Zum anderen registrierte er die Anfänge der "großen Transformation" (Arnold Buchholtz), in die "die Technik" systemübergreifend alle Industriegesellschaften hineinziehen werde. Als Vorbote dessen wurde von ihm die "synthetische Herstellung des menschlichen Gens" interpretiert. Der Staat, oder was von ihm noch übrig war, habe damit erneut die Aufgabe, sich zum Sachwalter des "Konkret-Allgemeinen" aufzuschwingen und diese industriell-technische Expansion im Namen der Integrität und "Freiheit der Person" einzudämmen und "Herr und Promotor des technischen Prozesses" zu werden.

Woher gerade in der BRD die Kräfte dafür kommen sollten, wußte Forsthoff freilich nicht anzugeben. So schien es wahrscheinlicher, daß der Staat in der westlichen Industriegesellschaft der technischen Entwicklung freien Lauf lassen mußte und nur noch jene Nachtwächterfunktionen zu erfüllen hatte, um die sich die gegenüber dem "Humanen indifferenten" Manager und Ingenieure nicht kümmern mochten. Wie weit sich dabei das immanente Telos des technischen Prozesses von der "Wohlfahrt des Einzelnen" zu entfernen begann, glaubte Forsthoff dreißig Jahre vor "Kyoto" mit dem Hinweis auf Umweltzerstörungen zu beweisen , die von staatlicher Schwäche zeugten, die "Wohlfahrt Aller" gegen "organisierte Vertreter partikularer Interessen" wahrzunehmen.


 
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