© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    33/02 09. August 2002

 
Fraktionen haben mehr Rechte
EU-Parlament: 32 zumeist rechte Abgeordnete sind bislang noch fraktionslos
Frank Philip / Jörg Fischer

Das Europäische Parlament mit seinen 626 Abgeordneten in Straßburg und Brüssel dominieren zwei Parteienfamilien, die "Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten" (EVP-ED, aktuell 234 Sitze) und die Sozialisten und Sozialdemokraten der "Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Europas" (SPE, 175 Sitze). Gemeinsam bilden sie eine fast permanente "Große Koalition", die die Beschlüsse der EU-Kommission "abnickt".

Die "Fraktion der Liberalen und Demokratischen Partei Europas" (ELDR) mit derzeit 52 Abgeordneten, die "Konföderale Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke" (KVEL/NGL, 50 Mandate), denen auch die PDS angehört, und die "Fraktion der Grünen/Freie Europäische Allianz" (Grüne/EFA, 45 Mandate) fallen schon eher durch Aufmüpfigkeit und den Willen zur Kontrolle der EU-Exekutive auf.

Auf ziemlich verlorenem Posten steht die Rechte des Parlaments: die "Fraktion Union für das Europa der Nationen" (UEN, 22 Mandate) und die heterogene "Fraktion für das Europa der Demokratien und der Unterschiede" (EDD, 16 Mandate). Bei der UEN finden sich so neben der italienischen Alleanza Nazionale und der irischen Regierungspartei Fianna Fáil, der Dänischen und portugiesischen Volkspartei auch die Partei des französischen Rechtsgaullisten und Ex-Innenministers Charles Pasqua. Zur EDD zählen unter anderem die französische "Jägerpartei", liberale dänische EU-Kritiker oder die "orthodoxe" niederländische Christen-Unie.

32 Abgeordnete sind derzeit fraktionslos. Dazu zählen der Front National von Jean-Marie Le Pen und die französischen Monarchisten vom Mouvement pour la France, der Vlaams Blok, die italienische Lega Nord, die FPÖ, die britische UK Independence Party, die nordirische Democratic Unionist Party und die ETA-nahe baskische Euskal Herritarrok (Batasuna).

Derzeit gilt, daß 23 Abgeordnete eine EU-Fraktion bilden können, wenn sie aus zwei Staaten kommen, 18 Abgeordnete aus drei und 14 aus vier Ländern. Nach der EU-Erweiterung können mindestens 16 Abgeordnete eine Fraktion bilden, wenn sie aus einem Fünftel der Mitgliedsstaaten kommen.

Fraktionen haben nach der Geschäftsordnung des Europaparlaments mehr Rechte. Sie können - anders als Einzelgruppen - in der Plenarsitzung Änderungsanträge im Gesetzgebungsverfahren einbringen. Sie bekommen mehr Geld, technische Hilfsmittel und Personal von der Administration des Parlaments zur Verfügung gestellt.


 
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