© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    33/02 09. August 2002

 
Bis zum bitteren Ende
Saarland: Der wegen Untreue verurteilte SPD-Oberbürgermeister von Saarbrücken, Hans-Joachim Hoffmann, verweigert seinen Rücktritt
Christian Roth

Es wird eng für den Saarbrücker Oberbürgermeister Hans-Joachim Hoffmann. Nachdem er bereits im Mai dieses Jahres in erster Instanz wegen Untreue vom Amtsgericht der saarländischen Landeshauptstadt zu einer Geldstrafe von 200 Tagessätzen á 125 Euro verurteilt worden ist, hat das Innenministerium als Dienstaufsicht die Konsequenzen gezogen.

Am Dienstag vergangener Woche wurde dem SPD-Politiker mitgeteilt, daß das Ministerium die vorläufige Amtsenthebung des Stadtoberhauptes anstrebe. Bis zum 14. August hat Hoffmann nun Zeit, um sich schriftlich zur Sache zu äußern. Gleichzeitig wurde er aufgefordert, seine wirtschaftlichen Verhältnisse zu offenbaren, da wohl auch vorgesehen ist, ihm für die Dauer der Suspendierung das Gehalt zu kürzen. Das Amtsgericht Saarbrücken kam nach 33 Verhandlungstagen zu der Auffassung, Hoffmann habe sich im Zusammenhang mit dem Bau seines Privathauses auf Kosten städtischer Gesellschaften, deren Aufsichtsratschef er als Oberbürgermeister war, persönlich bereichert. Er habe gewußt, daß Arbeiten an seinem Haus für rund 25.000 Euro ihm nicht von einer Baufirma in Rechnung gestellt werden sollten und akzeptiert, daß dieser Betrag auf Kosten eines Großprojektes bei der städtischen Entwicklungs- und Sanierungsgesellschaft gehen sollte. Auch sei ihm klar gewesen, daß Gartenarbeiten für rund 3.000 Euro für ihn kostenlos sein sollten. Dieser Ansicht hat sich nun das Innenressort der CDU-Ministerin Annegret Kramp-Karrenbauer angeschlossen.

Anders als sein Wuppertaler Amtskollege und Parteifreund Hans Kremendahl, will Hoffmann eine mögliche Suspendierung nicht hinnehmen. Gegen eine entsprechende Entscheidung kündigte er ebenso wie gegen das Urteil des Amtsgerichts Saarbrücken Rechtsmittel an. Dem zweifelsohne immer noch beliebten Stadtoberhaupt steht also nun ein Kampf an zwei juristischen Fronten bevor. Vor dem Landgericht in seinem noch nicht terminierten Berufsverfahren wegen des Vorwurfes der Untreue und vor der Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichts gegen eine vorläufige Dienstenthebung. Über seinen Sprecher ließ Hoffmann mitteilen, "daß er gegen eine mögliche Suspendierung alle zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel nutzen wird". Unterstützung erhält der Oberbürgermeister derzeit auch aus der eigenen Partei nur bedingt. Der SPD-Landesvorsitzende Heiko Maas, der bereits unmittelbar nach der Entscheidung des Amtsgerichts auf Distanz gegangen war, wollte sich zum Dauer-Thema Hoffmann gar nicht mehr äußern. Der Saarbrücker Fraktionschef Horst Schmeer sprach nur halbherzig von einem Wahlkampfmanöver und monierte, daß das Innenministerium seine Ankündigung an die Presse lanciert habe, ohne den Oberbürgermeister zuvor informiert zu haben. Pikanterweise hatte Hoffmann im Jahre 1999 ein Disziplinarverfahren gegen sich selbst beantragt. "Das Innenministerium hat auch nach der Anklageerhebung im letzten Jahr keinen Anlaß gesehen, tätig zu werden. Da das Gerichtsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, ruht auch das Disziplinarverfahren", sagte Schmeer, der eine Verteidigung Hoffmanns tunlichst vermied. Der im Februar 2001 im ersten Wahlgang direkt gewählte Oberbürgermeister sieht sich im Stadtrat scharfen Angriffen der Mehrheit von CDU und Grünen ausgesetzt. "Es ist nicht gut, wenn der Rathauschef verurteilt ist, auch wenn der Richterspruch noch nicht rechtskräftig ist. Der Oberbürgermeister hat eine Vorbildfunktion und diese Hängepartie ist schlecht für Saarbrücken", meinte der Fraktionsvorsitzende der Grünen, Stefan Körner. Der CDU-Fraktionsvize Winfried Nimmesgern forderte erneut den Rücktritt Hoffmanns: "Im Innenministerium ist man sich der Sache wohl sehr sicher. Hoffmann sollte nun endlich die Konsequenzen ziehen. Er hätte das schon viel früher tun müssen. Dann wäre ihm und der Stadt viel erspart geblieben." Der Rechtsdezernent der saarländischen Landeshauptstadt hält eine vorläufige Amtsenthebung für durchaus möglich. "So etwas ist in der Tat ungewöhnlich, aber praktikabel wäre es durchaus." Finanziell müßte sich Hoffmann in diesem Fall keine Sorgen machen: Reduziert sich sein Gehalt als OB, hat er zwangsläufig Anspruch auf Versorgungsbezüge als früherer Wirtschaftsminister des Saarlandes.


 
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