© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    30/02 19. Juli 2002

 
Auf ihn mit Gebrüll!
Medien: Recherchestil von "Panorama" ohne Rücksichten
Matthias Bäkermann

Vor gut einem Monat berichtete das ARD-Magazin "Panaroma" über die angebliche Verstrickung konservativer CDU-Politker mit der extremen Rechten. Dabei wurde neben dem Studienzentrum Weikersheim besonders der Bonner Politikprofessor Hans-Helmuth Knütter, der auch CDU-Mitglied ist, ins Visier genommen (JF 25/02).

Seitdem bemüht sich die Panorama-Redaktion, über Konsequenzen der CDU gegen Knütter zu berichten. Am vorletzten Sonntag drangen dabei drei Reporter auf das private Grundstück Knütters, um Filmaufnahmen von Haus und Anwesen der Familie Knütter zu machen. Eine vorherige Zustimmung wurde nicht eingeholt. Dabei wurde die Ehefrau des Bonner Politikprofessors zu einem "Spontaninterview" aufgefordert, welches Frau Knütter ablehnte. Trotzdem insistierten die Reporter weiter und schnitten dieses "Interview" ohne Zustimmung auf Tonband mit.

Angriffspunkt war eine illegal mitgeschnittene Rede Knütters bei der "Gesellschaft für freie Publizisik" im vergangenen Jahr, bei der er die Zuhörer zur "Geldunterstützung für Saalschlachten und Straßenkampf" aufforderte. Auf Nachfrage der JUNGEN FREIHEIT stellte Knütter dar, daß diese Textpassage völlig aus dem Zusammenhang gerissen präsentiert worden sei. In seiner Rede, die der Redaktion vorliegt, werde klar, worum es ihm in ginge, nämlich um das verfassungsrechtliche Widerstandsrecht im Falle eines revolutionären linken Umsturzes, dem von "den überalterten Patrioten außer Geld- und Sachleistungen für den Widerstand der Straße" kaum etwas entgegengesetzt werden könne.

Neben der "Borderline-Reportage" im Garten der Familie Knütter gaben die Journalisten sich alle Mühe, auch andere Mitglieder des CDU-Ortsverbandes im rheinischen Bornheim, in dem Knütter Mitglied ist, aus ihrer sonntäglichen Ruhe zu einer Stellungnahme gegen Knütter zu bewegen.

Inzwischen hat die Familie Knütter rechtliche Schritte gegen den Norddeutschen Rundfunk (NDR) eingeleitet und über ihre Anwältin einer Veröffentlichung des gewonnenen Bild- und Tonmaterials widersprochen. Eine in diesem Zusammenhang geforderte Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung lehnte der NDR bis Redaktionsschluß ab.


 
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