© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    29/02 12. Juli 2002

 
Meldungen

Gericht bestätigt Strafe in CDU-Bimbes-Affäre

BERLIN. Nach einer Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichtes muß die CDU eine weitere Strafe in Höhe von etwa 610.000 Euro zahlen, damit wurde ein entsprechender Bescheid von Bundestagspräsident Wolfgang Thierse an die CDU bestätigt. Hintergrund war eine nicht ordnungsgemäß im Rechenschaftsbericht ausgewiesene Spende in Höhe von 600.000 Mark aus dem Jahre 1990, die die CDU/CSU Bundestagsfraktion der Partei zukommen ließ. Allerdings wird die Zahlung ebensowenig wie die Strafzahlung von 21 Millionen Euro, die wegen der "schwarzen Kassen" der hessischen CDU Mitte Juni entschieden wurde, den Wahlkampf beeinflussen. CDU-Generalsekretär Laurenz Meyer wertete das Urteil als nicht plausibel, in erster Instanz jedoch für konsequenzlos für die Union.

 

Härtere Strafen für Graffiti-Schmierer

MAGDBURG. Graffiti-Schmierer, die Hauswände oder Eisenbahnen verunstalten, sollen in Sachsen-Anhalt ab August härter bestraft werden. Wie das von Klaus Jeziorsky (CDU) geführte Magdeburger Innenministerium mitteilte, sollen die zumeist jugendlichen Täter künftig mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro belegt werden. "Wir wollen niemanden kriminalisieren", erklärte Pressesprecherin Evelyn Schiener der JUNGEN FREIHEIT, "aber Hausbesitzer müssen eine Handhabe gegen die Sprayer haben." Bislang sei eine Verurteilung von Graffiti-Sprühern nur möglich, wenn ihnen Sachbeschädigung nachgewiesen werden kann. Gerichte entscheiden aber in der Regel, daß ein Graffiti nicht die Substanz, sondern nur das äußere Ansehen eines Hauses verändert. Man müsse aber allerdings unterscheiden zwischen denen, die nur ihre persönlichen Namenskrakel ("tags") verbreiten wollen und solchen, die "richtige Kunstwerke" machen. "Wir wollen daher das Sprühen in vernünftige Bahnen lenken", erläuterte Schiener. "Wir werden daher dafür sorgen, daß demnächst noch mehr freie Flächen für 'legale Bilder' zur Verfügung stehen."

 

Betrifft DISS - Klarstellung

BERLIN. Die JUNGE FREIHEIT berichtete in der Ausgabe 25/02 über das Duisburger Institut für Sprach- und Sozialforschung. Dort schrieb die JF, daß das DISS "eine Publikation über den 'jüdischen David Irving' Norman G. Finkelstein, verfaßt von Martin Dietzsch und Alfred Schobert" herausgebracht habe. Wir stellen hiermit fest, daß der Buchtitel vollständig lautet: "Ein 'jüdischer David Irving'? Norman G. Finkelstein im Diskurs der Rechten" von Martin Dietzsch und Alfred Schobert. Wir legen Wert darauf, festzustellen, daß die JUNGE FREIHEIT nicht behauptet, das DISS habe Norman G. Finkelstein als "jüdischen David Irving" bezeichnet, sondern lediglich darüber informiert, daß eine DISS-Publikation diesen Titel trägt. Die Autoren des DISS stellen in dem besagten Buch klar, daß sie sich diesen Begriff "jüdischer David Irving" nicht zueigen machen. Die Redaktion


 
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