© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    2002

 
Appell an Ministerpräsident Wolfgang Clement
Appell für die Pressefreiheit
Gegen die Verletzung demokratischer Grundrechte durch den NRW-Verfassungsschutz

Auf Initiative des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen wird seit 1995 die Berliner Wochenzeitung JUNGE FREIHEIT vom dortigen Landesamt für Verfassungsschutz in seinen Berichten "erwähnt". Der schwerwiegende Vorwurf der "tatsächlichen Anhaltspunkte für den Verdacht auf rechtsextremistische Bestrebungen" gegen eine auf dem Boden des Grundgesetzes stehende Zeitung stellt eine Verletzung demokratischer Grundrechte dar. Die durch eine staatliche Behörde erhobenen Vorwürfe setzen eine politisch unbequeme Wochenzeitung unter massiven Druck. Die vom NRW-Verfassungsschutz publizierten Vorwürfe haben konkrete wirtschaftliche und politische Diskriminierungen zur Folge. Interviewpartner, Autoren, Anzeigenkunden und Vertriebspartner geraten unter öffentlichen Druck, wenn sie mit der JUNGEN FREIHEIT in Verbindung stehen.

Seit 1996 führt die JUNGE FREIHEIT ein aufwendiges Verwaltungsstreitverfahren gegen das Land Nordrhein-Westfalen. Seit Juni 2001 liegt der Fall im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Die JUNGE FREIHEIT faßt in dieser Verfassungsbeschwerde die wesentlichen Grundrechtsverstöße zusammen, die durch die verfassungswidrige Erwähnung der JUNGEN FREIHEIT im NRW-Verfassungsschutzbericht ausgelöst werden:

"Verletzung der Meinungsfreiheit

(Art. 5 I 1, 1.Alt.GG) und der Pressefreiheit (Art. 5 I 2, 1. Alt. GG), des Persönlichkeitsrechts (Art. 2 I i. V. m. 1 I bzw. 5 I 2 oder

12 I GG), der Berufsfreiheit (Art. 12 I GG) und des Gleichheitssatzes / Willkürverbots (Art.3 I GG)"

(Verfassungsbeschwerde JF ./. NRW, S. 1)

Wir fordern den Ministerpräsidenten von Nordrhein-Westfalen, Wolfgang Clement, auf, dafür zu sorgen, daß die diskriminierenden Maßnahmen des NRW-Innenministeriums gegen die Wochenzeitung JUNGE FREIHEIT unverzüglich gestoppt werden, daß die JUNGE FREIHEIT nicht mehr im Verfassungsschutzbericht des Landes NRW erwähnt wird und daß es der NRW-Verfassungsschutz unterläßt, die JUNGE FREIHEIT in den Verdacht des Extremismus zu setzen.

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